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28.11.2017

Anlage von Blühstreifen (zur SUPA-37/2017)

Anfrage für den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 28.11.2017

Anfrage:

Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1.) Wann wird dem Ausschuss das Ergebnis der einstimmig beschlossenen Beschlussvorlage "Anlage von Blühstreifen auf städtischen Grünflächen" SUPA-37/2017 vorgelegt?

2.) Wir bitten um Aufnahme des Beschlusses in die Beschlusskontrolle.

3.) Ergänzend zu den in der Beschlussvorlage SUPA-37/2017 gestellten Fragen bitten wir um eine Darstellung, wie und wo die in der Ausschusssitzung am 14.11.2017 bereits erwähnten vorhandenen Blühstreifen angelegt sind.

Begründung:

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung vom 14.11.2017 ist unter TOP 9.2. als Ergebnis des Prüfauftrages SUPA-37/2017 über die bisherige Praxis, das Pflanzen von Zwiebelblumen und einzelnen Blühstreifen an mehreren Orten der Stadt, berichtet worden. Dieses geht jedoch an dem konkreten Prüfauftrag der Beschlussvorlage SUPA-37/2017 vorbei: Das Ziel war u.a. zu prüfen, auf welchen Grünflächen der Stadt Blühstreifen speziell für Insekten angelegt werden können und ob sich Rasenflächen in den städtischen Parks dafür nutzen lassen. Blühstreifen und Blühflächen werden mit speziellem Saatgut angesät. Es gibt einjährige und mehr-jährige Blühstreifen und Blühflächen. Mit Blühstreifen sind beispielweise Umwandlungen von Rasenflächen in artenreiche Blütenwiesen gemeint (als Beispiel siehe Bericht der Stadt Kassel im Anhang). Diese Blühstreifen sind insbesondere auch in der trachtenarmen Sommer- und Spätsommerzeit - wenn Krokusse, Narzissen und Tulpen längst verblüht sind - für Insekten überlebens-wichtig. Dabei sollte u.a. auch auf Regiosaatgut (Saatgut von einheimischen Pflanzen) geachtet werden, da viele Insekten auf bestimmte Pflanzen spezialisiert sind.

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