09.07.2009
Grundsätze zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden und zum Energiesparen in der Bauleitplanung
Antrag SUPA-69/2009 der Ratsfraktionen CDU und Grüne an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Planen am 21.07.2009
Antrag:
Es werden Grundsätze zur Berücksichtigung der Gebote des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden und des Energiesparens bei der Bauleitplanung entwickelt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundsätze nach Maßgabe der allgemeinen Anwendbarkeit für die Bauleitplanung und für konkrete Baugenehmigungen zu erarbeiten und dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Vorlage soll auch einen Vorschlag für ein Anreizsystem enthalten, das es für Bauherren attraktiv macht, die Grundsätze freiwillig zu beachten.
Begründung:
Flächenversiegelung als Folge des Baus von Straßen, asphaltierten Wegen und Plätzen, Häusern, Gewerbe und Industriebauten wirkt sich negativ aus. Oberflächenwasser (Regenwasser kann nicht mehr versickern, wodurch der natürliche Wasserkreislauf empfindlich gestört wird. Im Boden befindliche Lebewesen verlieren den Kontakt zur Erdoberfläche und zur Luft. Versiegelungen beeinflussen auch das Mikroklima in ungünstiger Weise.
In den Jahren 1997 bis vergrößerten sicherlich in Flensburg die Hof- und Gebäudeflächen um 309 ha, Straßenflächen um 292.8 ha. Landwirtschaft-, Wald-, Gartenflächen und ähnliches verringerten sich um 129 ha. Ein nicht unerheblicher Teil dieser Veränderungen ist auf Baumaßnahmen in diesen Jahren zurückzuführen. Damit hat die Bodenversiegelung in Flensburg deutlich zugenommen und wächst weiter.
Um weitere Bodenversiegelungen zu begrenzen strebt die Stadt Flensburg die Konkretisierung der inhaltlichen Aussagen der §§ 1 und 1a BauGB zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden und zum Energiesparen an. Folgende Vorschläge sollen in die Grundsätze eingearbeitet werden:
1. Bei der Aufstellung von Vorhaben- und Erschließungsplänen gemäß § 12 BauGB (VEP) und dem Abschluss von damit verbundenen Durchführungsverträgen sollen insbesondere festgesetzt werden:
- Ausweisung von Teilbereichen bei großflächiger Bebauung mit Obergeschoss- und Kellernutzung. Hier könnte bei entsprechender Verwirklichung eine höhere Ausnutzung der Bauflächen durch höhere Geschossflächenzahlen und ggf. höhere Grundflächenzahlen angeboten werden.
- Nutzung der Dachflächen für Photovoltaik / Dachbegrünung.
- Versickerung bzw. Nutzung von Regenwasser.
- Privater Einbau von Rückhaltemöglichkeiten des Regenwassers mit dosierter Abgabe ins öffentliche Netz. Eine abgestufte Minderung der Abwassergebühren könnte als Anreiz dienen.
- Bei Einzelhandel / Versorgungszentren: Anreize für eine mehrgeschossige Bauweise und eine gemischten Nutzung.
2. Für Bebauungspläne sollen die Vorgaben für VEP in der Begründung als „Kann-Möglichkeit“ aufgeführt werden.
3. Bei Verkauf von städtischen Grundstücken für Reihen- und Einfamilienhäuser durch die Liegenschaftsabteilung könnte ein entsprechender Preisabschlag bei Errichtung von Keller bzw. Teilunterkellerung gewährt werden. Da eine Mehrzahl der gebauten Reihen- und Einzelhäuser aus Kostengründen auf einen Keller verzichtet und dafür später auf den hinteren Grundstückflächen unkontrollierte Abstellmöglichkeiten entstehen, wäre ein wirtschaftlicher Anreiz für einen Kellerbau im Rahmen des sparsamen Umganges mit Grund und Boden sicherlich eine gute Alternative.
Anhang: Flächenentwicklung bis 2004:
Flächenart | 1997 | 1999 | 2004 |
Hof- und Gebäudeflächen | 1541,0 ha | 1631,9 ha | 1850,0 ha |
Landwirtschaftsflächen, Moor, Heide, etc. | 1439,3 ha | 1511,0 ha | 1340,9 ha |
Wasserflächen | 805,0 ha | 805,6 ha | 808,7 ha |
Straßen | 588,2 ha | 592,8 ha | 881,1 ha |
Waldflächen | 340,3 ha | 339,4 ha | 344,6 ha |
Gartenland | 263,0 ha | 256,4 ha | 228,9 ha |
Flächen sonstiger Nutzung (einschl. | 667,5 ha | 507,0 ha | 183,3 ha |
Stadtgebiet gesamt | 5644,3 ha | 5644,1 ha | 5637,5 ha |
Quellen: Katasteramt Flensburg, Stadt Flensburg, Servicebereich-Statistikstelle
Anmerkung zur Statistik: Neuere Daten konnten nicht zur Verfügung gestellt werden, da in Statistikstelle durch Stellenabbau nicht mehr eine für die Fortführung aller Statistiken ausreichende Personalkapazität besteht.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Download: Der Antrag als Datei (pdf).
Der nur in 1. Lesung behandelte Antrag SUPA-43/2009 (Link zum Antrag) vom 26.05.2009 wurde mit diesem Antrag fortgeführt.
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