18.11.2010
Erhalt der Regelungen §47 GO - Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Antrag JHA-20/2010 der Ratsfraktionen SPD und Grüne an den Jugendhilfeausschuss am 24.11.2010
Antrag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich für den Erhalt der Regelungen §§ 47 f GO einzusetzen und sich gegenüber dem Städteverband dazu entsprechend schriftlich zu positionieren.
Begründung:
Die Novellierung der Landesverfassung sieht vor, u.a. § 47 f GO abzuschaffen, um damit die Gemeinden von einengenden Vorgaben zu befreien und Bestimmungen zu vereinfachen.
Die in der Gemeindeordnung unter § 47 f GO bestehende Regelung und damit als verbindlich verankerte Aufgabe der Kinder- und Jugendbeteiligung ist für eine dauerhafte und unabhängige Umsetzung dieses Ziels erforderlich.
Gerade die Regelung des § 47 f Abs. 2 GO führte zu einer verlässlichen Nachvollziehbarkeit in welcher Weise die Interessen der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt wurden.
Das Abschaffen dieser Grundlage zieht nach sich, dass die Partizipation von Kindern und Jugendlichen zukünftig abhängig ist von den jeweils in den Gemeinden zu fassenden politischen Beschlüssen. Die verlässliche und in alle Bereiche der Interessen von Kindern und Jugendlichen hineinwirkende Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist dann nicht mehr gewährleistet.
Download: Der Antrag als Datei (pdf). (Wir bleiben bei unserem neuen Logo, die Verwendung des alten Logos in der Vorlage ist ein Versehen der Verwaltung).
Der Antrag wurde am 24.11.2010 mit 8 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.
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