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18.11.2010

Erhalt der Regelungen §47 GO - Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Antrag JHA-20/2010 der Ratsfraktionen SPD und Grüne an den Jugendhilfeausschuss am 24.11.2010

Antrag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich für den Erhalt der Regelungen §§ 47 f GO einzusetzen und sich gegenüber dem Städteverband dazu entsprechend schriftlich zu positionieren.

Begründung:
Die Novellierung der Landesverfassung sieht vor, u.a. § 47 f GO abzuschaffen, um damit die Gemeinden von einengenden Vorgaben zu befreien und Bestimmungen zu vereinfachen.

Die  in  der  Gemeindeordnung  unter  §  47  f  GO  bestehende  Regelung  und  damit als  verbindlich verankerte  Aufgabe  der  Kinder-  und  Jugendbeteiligung  ist  für eine  dauerhafte  und  unabhängige Umsetzung dieses Ziels erforderlich.  
Gerade  die  Regelung  des  §  47  f  Abs.  2  GO  führte  zu  einer  verlässlichen  Nachvollziehbarkeit  in welcher Weise die Interessen der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt wurden.  

Das  Abschaffen  dieser  Grundlage  zieht  nach  sich,  dass  die  Partizipation  von  Kindern  und  Jugendlichen  zukünftig  abhängig  ist  von  den  jeweils  in  den Gemeinden  zu  fassenden  politischen Beschlüssen. Die verlässliche und in alle Bereiche der Interessen von Kindern und Jugendlichen hineinwirkende Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist dann nicht mehr gewährleistet.

Download: Der Antrag als Datei (pdf). (Wir bleiben bei unserem neuen Logo, die Verwendung des alten Logos in der Vorlage ist ein Versehen der Verwaltung).

Der Antrag wurde am 24.11.2010 mit 8 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.


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