10.01.2011
Kulturpreis der Stadt Flensburg
Gemeinsamer Antrag RV-13/2011 der Ratsfraktionen CDU, SPD, SSW, WIF, Linke, FDP, Akopol und Grünen an den Kulturausschuss am 03.02.2011 und die Ratsversammlung am 17.02.2011
Antrag:
Die Stadt Flensburg erlässt folgende Richtlinien zur Vergabe des Kulturpreises der Stadt Flensburg:
1. Die Stadt Flensburg vergibt den „Kulturpreis der Stadt Flensburg“. Mit dem Preis sollen Einzelpersonen oder Gruppen ausgezeichnet werden, die sich um das kulturelle Leben in und um Flensburg besonders verdient gemacht haben.
2. Der Kulturpreis wird, beginnend mit dem Jahr 2012, alle drei Jahre vergeben. Die
Ausschreibung erfolgt mit mindestens dreimonatiger Frist öffentlich durch den Kulturausschuss der Stadt Flensburg. Kandidaten können entweder vorgeschlagen werden oder sich selber bewerben.
3. Der Kulturpreis der Stadt Flensburg ist mit 3.000 € dotiert.
4. Eine Auswahlkommission, bestehend aus den kulturpolitischen Sprechern der Ratsfraktionen sowie bis zu drei von der Verwaltung benannten Personen, wählt aus den eingereichten Vorschlägen den/die Kulturpreisträger/in aus und teilt dem Kulturausschuss und der Ratsversammlung der Stadt Flensburg die Entscheidung in Form einer Mitteilungsvorlage mit.
5. Die Verleihung des Kulturpreises erfolgt im Rahmen einer Kulturfestveranstaltung mit einem Budget von bis zu 3.000 €. Der/die Preisträger/in erhält die Ehrung der persönlichen Namenseintragung im Goldenen Buch der Stadt Flensburg.
Die öffentliche Bekanntgabe des Preisträgers, der Termin der Preisverleihung und der Programmrahmen wird in Absprache mit dem Stadtpräsidenten/der Stadtpräsidentin, dem/der Oberbürgermeister/in, dem/der Vorsitzenden des Kulturausschusses sowie der Kulturverwaltung festgelegt.
Diese Richtlinien treten am 01.07.2011 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Richtlinien zum Kulturpreis der Stadt Flensburg.
Begründung:
Die Tatsache, dass der Kulturpreis der Stadt Flensburg in der Vergangenheit nicht dotiert war, hat mehrfach zu Irritationen geführt. Durch die vorgesehene Dotierung wird der Kulturpreis der Stadt deutlich aufgewertet.
Als Mittel der Projektförderung hat sich der Nachwuchsförderpreis der Stadt hingegen nicht bewährt, so dass er in obigen Richtlinien nicht mehr enthalten ist. Mit der Förderung der offenen Kulturarbeit (Haushaltsstelle „Einzelprogammförderung“) verfügt die Stadt Flensburg jedoch über ein wirksames Instrument zur Projektförderung.
Der Antrag wurde vom Kulturausschuss und der Ratsversammlung einstimmig angenommen.
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