23.06.2011
Keine Personalunion zwischen Gesellschafterversammlungen und Aufsichts- bzw. Verwaltungsbeiräten städtischer Beteiligungen
Gemeinsamer Änderungsantrag RV-68/2011, 1. Ergänzung der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, der WiF-Ratsfraktion und der CDU- Ratsfraktion zur Beschlussvorlage RV-68/2011
Antrag:
Die Ratsversammlung strebt einen Abschluss des Strategieprozesses der Stadtwerke im Sommer 2011 und das Erreichen einer Beschlussreife des Gesamtkomplexes Beteiligungssteuerung bis zum März 2012 an.
Ein Ziel beider Strategieprozesse ist u.A., zukünftig eine Personalunion von Vertretern in Gesellschafterversammlungen und den zugehörigen Aufsichtsräten zu vermeiden. Bei diesen Prozessen geht es aber nicht nur um die Vermeidung personeller Überschneidungen, sondern vordringlich um die Professionalisierung der Aufsichts- und Steuerungstätigkeit. Daher ist eine umfassende Lösung in Form eines Corporate Governance Kodex anzustreben. Die Vorarbeit muss weiter – wie bereits vereinbart – in der AG Beteiligungssteuerung und im Stadtwerke-Lenkungskreis geleistet werden.
Am Ende beschließt die Ratsversammlung über ein integriertes Gesamtkonzept.
Begründung:
Um die Unternehmen der Stadt zukunftsfähig zu gestalten, reicht es nicht, populistisch Einzelmaßnahmen aus Prozessen herauszulösen. Vielmehr muss die zukünftige Ausrichtung ein Bündel von Einzelpunkten – siehe oben – umfassen. Dennoch erscheint es sinnvoll, die Prozesse mit einer zeitlichen Befristung zu versehen.
Der Antrag wurde mit 21-Ja-Stimmen, 12-Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen auf der Ratsversammlung am 23.06. angenommen.
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