30.06.2011
Darstellung der Tätigkeiten der Abteilung 4.1 Stadt- und Landschaftsplanung
Gemeinsamer Antrag SUPA-48/2011, 1.Ergänzung der Ratsfraktionen CDU, SSW, Bündnis 90/Die Grünen
Antrag:
Bezug nehmend auf die Mitteilungsvorlage SUPA 48/2011 wird die Verwaltung beauftragt, für die Eckwerte zum Haushalt 2012 für die Abteilung 4.1 Stadt- und Landschaftsplanung die Einrichtung einer zusätzlichen halben (0,5) Ingenieurstelle zu beantragen.
Begründung:
Die ständige Vermehrung der pflichtigen Aufgaben für die Abteilung Stadt- und Landschaftsplanung stellt die Erfüllung nicht pflichtiger Aufgaben in Frage, die für dieStadtentwicklung von elementarer Bedeutung sind. Das betrifft insbesondere dieRahmenplanung sowie die Erarbeitung von planerischen Konzepten für die Stadtentwicklung.
Konzeptionelle Arbeit an Projekten der Stadtentwicklung ist für die Zukunft der Stadtaußerordentlich wichtig. Nur durch eine zuverlässige Grundlagenarbeit kann sichergestellt werden, dass sich die Stadt Flensburg positiv entwickeln kann, sowohl als Wohn- als auch als Gewerbestandort und als touristische Attraktion. Die Stadtentwicklung ist daher auch für die wirtschaftliche Zukunft der Stadt von zentraler Bedeutung. Der Einsatz von Mitteln für die Stadtentwicklung wird mittelbar zur Erhöhung der Einnahmen aus Steuern und Steuerzuweisungen führen. Auch im Interesse der Konsolidierung des Haushalts ist es deshalb angezeigt, im beantragten Umfang in die Möglichkeit zum Erhalt konzeptioneller Stadtentwicklungsplanung zu investieren.
Der Antrag wurde auf der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 28.06.2011 mit 10-Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen angenomen.