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27.10.2011

Änderung Parkgebühren

Ergänzungsantrag FA-35/2011 zur Verwaltungsvorlage FA-35/2011 für den TBZ-Ausschuss am 27.10.2011 und den Finanzausschuss am 3.11.2011

Antrag:

Dem Oberbürgermeister wird empfohlen, die Flensburger Parkgebührenverordnung dahingehend zu ändern, dass mit Wirkung vom 01.12.2011 die Parkangebote der Tarifzone 2 in die Tarifzone 1 "Kernbereich" gem.  §3 der Verordnung übergehen.

Begründung:

Durch die Einführung einheitlicher  Parkentgelte (durch Aufhebung der Differenzierung nach Zone 1 und 2) ergeben sich für das Sondervermögen Infrastruktur und damit für die Stadt Vorteile ökonomischer, ökologischer wie auch organisatorischer Art.

Einheitliche Parkgebühren:

- vermindern den Parkplatzsuchverkehr, indem nicht unnötig nach 'günstigen Parkplätzen' gesucht wird, weil alle Parkplätze das gleiche kosten.

- sind leicht zu merken.

- erhöhen die Verfügbarkeit von Parkplätzen in Flensburg, da Parkplätze

nicht länger als nötig belegt werden; es wird also etwas leichter, einen

freien Platz zu finden.

- tragen dazu bei, steigende Kosten des Betriebs der Parkplatzflächen und der

Strassenanbindung mitzutragen.

Ein dreistündiger Einkaufsbesuch in der City  ist bei Nutzung von Streifentickets (2x 1,40 €) etwa gleich teuer wie 3stündiges Innenstadtparken.

Kostenlose Parkmöglichkeiten bleiben weiterhin erhalten.

Der ursprüngliche Verwaltungsvorschlag erbringt nicht die 100 T€ -Mehreinnahme.

Unser vorliegender Vorschlag vermeidet, dass im Laufe der Zeit eine Parkzone nach der anderen in Zone 1 überführt wird.

Sofern konsequent Zone 2 aufgegeben wird, müssten auf Grundlage der Annahmen des TBZ Mehreinnahmen zwischen 100 T€ und  200T€ zu erwarten sein.

Der Antrag wurde auf der Sitzung des TBZ-Ausschusses am 27.10.2011 einstimmig angenommen.

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