27.10.2011
Änderung Parkgebühren
Ergänzungsantrag FA-35/2011 zur Verwaltungsvorlage FA-35/2011 für den TBZ-Ausschuss am 27.10.2011 und den Finanzausschuss am 3.11.2011
Antrag:
Dem Oberbürgermeister wird empfohlen, die Flensburger Parkgebührenverordnung dahingehend zu ändern, dass mit Wirkung vom 01.12.2011 die Parkangebote der Tarifzone 2 in die Tarifzone 1 "Kernbereich" gem. §3 der Verordnung übergehen.
Begründung:
Durch die Einführung einheitlicher Parkentgelte (durch Aufhebung der Differenzierung nach Zone 1 und 2) ergeben sich für das Sondervermögen Infrastruktur und damit für die Stadt Vorteile ökonomischer, ökologischer wie auch organisatorischer Art.
Einheitliche Parkgebühren:
- vermindern den Parkplatzsuchverkehr, indem nicht unnötig nach 'günstigen Parkplätzen' gesucht wird, weil alle Parkplätze das gleiche kosten.
- sind leicht zu merken.
- erhöhen die Verfügbarkeit von Parkplätzen in Flensburg, da Parkplätze
nicht länger als nötig belegt werden; es wird also etwas leichter, einen
freien Platz zu finden.
- tragen dazu bei, steigende Kosten des Betriebs der Parkplatzflächen und der
Strassenanbindung mitzutragen.
Ein dreistündiger Einkaufsbesuch in der City ist bei Nutzung von Streifentickets (2x 1,40 €) etwa gleich teuer wie 3stündiges Innenstadtparken.
Kostenlose Parkmöglichkeiten bleiben weiterhin erhalten.
Der ursprüngliche Verwaltungsvorschlag erbringt nicht die 100 T€ -Mehreinnahme.
Unser vorliegender Vorschlag vermeidet, dass im Laufe der Zeit eine Parkzone nach der anderen in Zone 1 überführt wird.
Sofern konsequent Zone 2 aufgegeben wird, müssten auf Grundlage der Annahmen des TBZ Mehreinnahmen zwischen 100 T€ und 200T€ zu erwarten sein.
Der Antrag wurde auf der Sitzung des TBZ-Ausschusses am 27.10.2011 einstimmig angenommen.
zurück