28.11.2011
Bevölkerungsvorausberechnung für die Stadt Flensburg bis 2025
Änderungsantrag HA-76/2011, 1. Ergänzung zur Beschlussvorlage HA-76/2011 für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung, Stadtentwicklung am 29.11.2011
Antrag:
1) und 2) werden ersetzt durch:
Die jeweils aktuelle Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung (KBV) wird für die Stadt Flensburg zugrundegelegt. Die sich daraus ergebende Entwicklung der Bevölkerungszahl und soziale Struktur ist angemessen zu berücksichtigen.
Begründung:
Um eine angemessene Stadtentwicklungsplanung langfristig zu gestalten, ist der Blick auf die Prognosen der jeweiligen Koordinierten Bevölkerungsentwicklung unerlässlich. Mit der statischen Festlegung auf die 11. und 12. KBV würden jedoch nicht vorausplanbare Einflüsse nicht berücksichtigt.
Abbildung 1 des Ursprungsantrags zeigt mit den sehr unterschiedlichen Kurven der verschiedenen KBVen genau diesen Effekt auf. Diese Einflüsse sind vielfach nicht kommunal bestimmt, sondern resultieren beispielsweise aus Bunds- oder Landesentscheidungen. Wie im Ursprungsantrag beschrieben, kann es den „Studierendeneffekt" (positiv oder negativ)geben bei Ausbau wie auch Abbau von Hochschulen und Studienplätzen.
Genauso wird jedoch die folgende KBV sicherlich maßgeblich vom „Bundeswehrabzugseffekt" oder „Konversionseffekt" beeinflusst. Andere Entscheidungen auf Bundes-, Landesebene oderauch kommunaler Ebene provozieren möglicherweise noch völlig andere Effekte, die jetzt nicht vorhersehbar und planbar sind.