08.09.2011
Kulturentwicklungsplan:Prozessgestaltung
Gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen WiF, SPD, CDU, SSW, FDP, Bündnis 90/Die Grünen an den Kulturausschuss am 08.09.2011
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Prozess zur Erstellung des Kulturentwicklungsplanes gemäß Anlage 1 durchzuführen. Ziel: Verabschiedung des Kulturentwicklungsplanes durch den Kulturausschuss bis zum 30.06.2012.
Begründung:
Der bisherige Verlauf zur Erstellung des Kulturentwicklungsplanes (KEP) ist davon geprägt, dass die Vorgaben über Zielsetzungen etc. nicht allen Beteiligten verständlich bzw. diese sehr allgemein formuliert sind. Auch die am 30.06.11 beschlossenen Leitlinien beheben diesen Mangel nicht. Im Gegenteil, mit ihrer oberbegrifflichen Formulierung schaffen sie mehr Unschärfe als Präzision für die inhaltliche Dimension des KEP.
Dieses hat neben kommunikativen Mängeln auch in einer fehlenden Grundstruktur des Prozesses an sich seine Ursache. Eben diese soll mit diesem Beschluss behoben werden.
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.
Für den Antrag wurde 1. Lesung beantragt.