04.08.2011
Änderung des §7 c der Hauptsatzung der Stadt Flensburg sowie des §2 der Zuständigkeitsordnung zur Hauptsatzung der Stadt Flensburg
Gemeinsamer Antrag RV-36/2011, 3. Ergänzung der Ratsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, WiF, Die Linke, Akopol, FDP für den Gleichstellungsausschuss am 24.08.2011 und die Ratsversammlung am 01.09.2011
Antrag:
Die Ratsversammlung beschließt folgende Änderung des § 7 Absatz c) der Hauptsatzung der Stadt Flensburg:
Der Gleichstellungsausschuss beteiligt sich an allen fachübergreifenden Entscheidungen, die die Gleichstellung der Geschlechter betreffen, im Besonderen:
• Förderung der Geschlechterparität in allen Bereichen
• Verbesserung der Aufstiegschancen für Frauen
• Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und von familienfreundlichenBetriebskulturen
•Abbau bestehender Diskriminierungen und Benachteiligungen aufgrund desGeschlechtes
• Unterstützung der Implementierung von Gender Mainstreaming und Gender Budgeting
Die Ratsversammlung beschließt folgende Änderung des § 2 der Zuständigkeitsordnung der
Hauptsatzung der Stadt Flensburg:
• Der Ausschuss entscheidet über die Verwendung der Mittel für die Förderung von Frauen und Männerprojekten im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel.
Der Antrag wurde im Gleischstellungsausschuss und in der Ratsversammlung beschlossen.
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