29.12.2011
Absicherung von städtischen Investitionen
Gemeinsamer Antrag FA-51/2012 der Ratsfraktionen, Bündnis 90/Die Grünen, WiF, SPD, CDU für den Finanzausschuss am 29.12.2011 (auch behandelt im Finanzausschuss am 19.01.2012, 16.02.2012, 15.03.2012)
Antrag:
Investitionen aus dem städtischen Vermögenshaushalt ab 50.000 Euro sind zukünftig wie folgt wirtschaftlich abzusichern:
a) Das konkrete Ziel der jew. Investition ist detailliert zu beschreiben. Was wird in welchem Umfang durch die Investition ermöglicht?
b) Der Einsatz von Alternativen ist aufzuzeigen, sowie deren Chancen und Risiken detailliert zu dokumentieren.
c) Bei Projekten* dieser Größenordnung ist ein Projektplan nach den allgemein anerkannten SMART-Regeln aufzustellen. Dabei sind Ausgaben (kassenwirksam) und Kosten (z. B. für Mitarbeitereinsatz aus vorhandenen Stellen) getrennt darzustellen.
d) Die erwarteten Einsparungen, zu erzielende Prozessverbesserungen und/oder nichtmonetäre Vorteile sind in der Antragsvorlage darzustellen.
Grundsätzlich ist jedes Projekt nur dann umzusetzen, wenn sich daraus für den städtischen Haushalt oder für die Bürgerinnen und Bürger messbare Vorteile abzeichnen.
e) Es ist ein Standardverfahren einzuführen, wonach alle Fachbereiche einheitlich ihre Beschaffungen und Projekte der o. g. Größenordnung abzuwickeln haben.
Die Punkte a) bis d) sind dabei ausnahmslos zu berücksichtigen.
*Ein Projekt ist ein einmaliges Vorhaben, das aus einem Satz von abgestimmten, gelenkten Tätigkeiten mit Anfangs- und Endtermin besteht und durchgeführt wird, um unter Berücksichtigung von Zwängen bezüglich Zeit und Ressourcen (zum Beispiel Geld bzw. Kosten) ein Ziel zu erreichen. Diese Ziele bzw. die Zielvorgaben müssen nach den SMART-Regeln vorab formuliert werden (SMART = Spezifisch, Messbar, Akzeptiert, Realistisch, Terminiert), Quelle: http://de.wikipedia.org
Begründung:
Kostenintensive Beschaffungen und/oder Verfahren müssen, um einen sinnvollen und zielgerichteten Finanzmitteleinsatz sicherzustellen, mehr denn je auf Ihre Wirtschaftlichkeit hin geprüft werden. Vor Beschaffungen oder Umsetzungsbeginn von Projekten ist daher zu klären, welche Aufwendungen und welche Vorteile sich aus diesen Initiativen ergeben. Die Prüfung von (evtl. kostengünstigeren) Alternativen muss immer zwingend erfolgen, und deren Ergebnis ist revisionssicher zu dokumentieren.
Das Verwaltungshandeln hat sich an einem soliden Kosten-/Nutzen-Verhältnis bei Projekten und Beschaffungen zu orientieren, bevor geplant und realisiert wird.
Unwirtschaftliche, bzw. ungenügend hinterfragte Projekte ohne nachweisbaren Nutzen für den Bürger/die Bürgerinnen sind zu unterlassen.
Der Antrag als PDF-Datei
Die Verwaltung hat hierzu eine modifizierte Beschlussvorlage FA-51/2011, 1.Ergänzung vorgelegt, die im Finanzausschuss am 15.3. beschlossen wurde.
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