10.12.2012
Energiekosten für Menschen mit geringem Einkommen
Änderungsantrag RV-125/2012, 2. Ergänzung zum Antrag RV-125/2012 an den Sozial- und Gesundheitsausschuss am 10.12.2012 ,am 11.02.2013 und am 14.02.2013
Antrag:
Aufgrund der erheblich angestiegenen und weiter steigenden Strompreise beantragen wir, dass für Strom der Stadtwerke Flensburg ein Sozialtarif für Haushalte eingeführt wird, deren Einkommen unterhalb der Armutsgrenze liegtbei Stromschulden generell Ratenzahlungen für einkommensschwache Haushalte über 12 Monate möglich sind (Praxis sind z.Zt. 3 – 6 Monate)nach einer Stromsperre die kostenlose Wiedereinschaltung der Stromversorgung für einkommensschwache Haushalte erfolgtdie Stadtwerke bei bestehenden Stromschulden zu Vergleichen bereit sind (aus grundsätzlichen Erwägungen wurden bisher Vergleiche abgelehnt)das Jobcenter und die Stadt Flensburg die Übernahme von Stromschulden über ein Darlehen nach SGB II bzw. SGB XII auch im Wiederholungsfall übernehmen (z.Zt. werden in der Regel nur einmal Stromschulden über ein Darlehen übernommen)einkommensschwache Haushalte mit Stromschulden eine kostenlose, qualifizierte Energieberatung angeboten bekommen
Begründung:
Zielsetzung/Messbarkeit:
Vermeidung einer Stromsperre, größere Chancen für einen Abbau der Stromschulden, sparsamer Umgang mit dem Stromverbrauch
Ausgangssituation:
Die Strompreise für die Menschen in der Stadt Flensburg sind erheblich angestiegen und werden ab 1.01.2013 erneut angehoben. Etliche Haushalte, vor allem diejenigen mit geringem Einkommen geraten dadurch in Zahlungsschwierigkeiten. Der Flensburger Arbeitskreis für soziale Gerechtigkeit weist in einem Schreiben vom 28.11.2012 darauf hin, dass seine Mitglieder bei ihrer täglichen Beratungstätigkeit mit einkommensschwachen Haushalten konfrontiert werden, die zunehmend Probleme haben, ihren Strom zu bezahlen und die Anzahl der Haushalte, in denen der Strom abgestellt wird, ständig zunimmt. Nach Aussage der Stadtwerke sind es z.Zt. 315 Haushalte in Flensburg.
Einige in diesem Schreiben aufgeführte Forderungen zur Behebung dieses Problems sind von uns in den Antrag übernommen worden.
Global-/Teilziel:
(vorbehaltlich Strategie-Beschluss)
Alternativen:
(Gibt es andere Lösungsmöglichkeiten? Was geschieht, wenn der Antrag nicht beschlossen wird?)
Beteiligung:
Stadtwerke, Verwaltung, Schuldnerberatungsstellen, Jobcenter, Flensburger Arbeitskreis für Soziale Gerechtigkeit
Finanzierung/ Folgekosten:
Die Kosten können nicht vorausberechnet werden. Wir erwarten, dass der größte Anteil von den Stadtwerken getragen wird
Zeitpunkt der Umsetzung:
Möglichst im ersten Quartal 2013
Gleichstellung:
(Wen betrifft die Maßnahme bzw. wer oder was wird von dem angestrebten Ziel beeinflusst? Wie wirkt sich diese//s auf Männer/Jungen und Frauen/Mädchen aus? Werden gleichstellungspolitische Ziele auch unter Berücksichtigung von Gender Budgeting und Gender Mainstreaming erreicht bzw. Fortschritte in diese Richtung gemacht?)
Der Antrag wurd in den Sitzungen zunächst vertagt. Da die Stadtwerke ein umfangreiches Maßnahmenpaket hinsichtlich der Verringerung/Vermeidung der Stromkosten angekündigt haben, wurde der Antrag in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 22.04.2013 zurückgezogen
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