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06.12.2012

Haushalt 2013/2014 - Schlusslesung

Gemeinsamer Änderungsantrag RV-142/2012, 4. Ergänzung der Ratsfraktionen SPD, SSW, Bündnis 90/Die Grünen und WiF zum Antrag RV-142/2012 an die Ratsversammlung am 6.12.2012

Antrag:

Kürzung investiver Ausgaben zur Reduzierung des Gesamtkreditbedarfes in den HH-Jahren 2013 und 2014

1. Für das Jahr 2013 wird die Netto- Neuverschuldung im Vermögenshaushalt (I-Plan Nr. 45) wie vorgesehen um 344.700€ auf 4.625.200 € reduziert. Im Jahr 2014 erfolgt eine Reduzierung um 49.900 auf 4.000.000€.

2. Im Wirtschaftsplan des SV Kommunale Immobilien wird wie vorgeschlagen im Jahr 2013 eine Re-duzierung des Kreditbedarfes um insgesamt 2.300.000€ durchgeführt. Für 2014 wird eine zusätzli-che Entschuldung um insgesamt 1.000.000€ vorgegeben.

3. Im Wirtschaftsplan des vom TBZ verwalteten SV Infrastruktur wird für 2013 eine Kreditreduzierung um pauschal 2.300.000€ vorgenommen. Für 2014 ist die geplante Nettoneuverschuldung um wei-tere 167.000€ auf max.3.400.000€ zu reduzieren sowie zusätzlich 1.000.000€ durch eine reduzierte Umsetzung des Sanierungskonzeptes Entwässerung einzusparen.

4. Die mit den Reduzierungen zu 3. verbundenen Streichungen und Verschiebungen von Maß-nahmen werden bis spätestens Ende Januar 2013 vom TBZ-Verwaltungsrat, nach Vorberatung im TBZ- Ausschuss festgelegt.

Das Ziel zur Reduzierung der Neuverschuldung auf insgesamt 16.000.000€ in 2 Jahren wird mit folgenden Beträgen eingehalten:

Zu 1. 344.700€ + 49.900€ = 394.600€

Zu 2. 2.300.000€ + 1.000.000€ = 3.300.000€

Zu 3. 2.300.000€ + 1.167.000€ = 3.467.000€

Zusammen: 7.161.600€

Begründung:

Zielsetzung/ Messbarkeit: Die 1. Ergänzung zur RV 142/2012 zeigt auf, dass ein genehmigungsfähi-ger HH nur durch eine Reduzierung der Netto-Neuverschuldung auf max. rd. 16 Mio Euro für die Jahre 2013 und 2014 beschlossen werden kann.

Mit den in den Grundzügen der Verwaltungsvorlage unverändert gebliebenen, oben genannten Kürzungsvorschlägen wird diese Ziellinie erreicht, ohne dass im Jahr 2013 eine überproportionale Kürzung einseitig zu Las-ten des SV Infrastruktur erfolgt. Die Kürzungen der Kreditaufnahme im kostenrechnenden Bereich wird insgesamt als nicht zielführend bewertet und nur aufgrund der schon vom Kämmerer im Oktober 2012 mit der Kommunalaufsicht abgestimmten Vorgehensweise hingenommen.

Aufgrund der sehr kurzfristig vorgelegten Maßnahmenvorschläge für das SV Infrastruktur, ist eine abschließende Festlegung - wie in der 1. Ergän-zung der RV 142/2012 vorgeschlagen - nicht sinnvoll. Mit einer grundsätzlichen Beratung im TBZ-Ausschuss und abschließender Entscheidung im TBZ-Verwaltungsrat wird die Möglichkeit geschaffen, die einzelnen Maßnahmen sachgerecht zu beraten. Die Zielsetzung zur Ein-haltung der mit dem Land vereinbarten Neuverschuldungsgrenze ist da-mit nicht in Frage gestellt, da der o.a. Beschluss der RV zur pauschalen Kürzung bindend ist.

Ausgangssituation:

s. RV 142/2012

Global-/Teilziel

Haushaltsstabilisierung

Alternativen:

Es kommt zu geringeren Kürzungen mit der Folge, dass erneut mit der Kommunalaufsicht über akzeptable Neuverschuldungshöhen verhandelt werden muss.

Beteiligung: TBZ

Finanzierung/ Folgekosten:

Entfällt grundsätzlich, da Kürzungsmaßnahmen. Zusätzliche Kosten könnten jedoch durch einen ev. Sanierungsstau im Abwasserbereich auftreten.

Zeitpunkt der Umsetzung: Jahre 2013 + 2014

Gleichstellung: Nicht berührt

Dem Antrag wurde in der Ratsversammlung am 6.1.2. zugestimmt

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