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28.02.2013

Institutionelle Kulturförderung/Vertrag mit der Niederdeutschen Bühne Flensburg

Gemeinsamer Antrag FA-69/2012, 2. Ergänzung der Rafstraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD Ratsfraktion für den Kulturausschuss am 28.02.2013 und den Finanzausschuss am 07.03.2013

Antrag:

Das Verhandlungsangebot der Niederdeutschen Bühne wird nicht angenommen. Die Idee der NDB, auf einen kleinen Teil der Förderung schon heute zu verzichten und dafür aber die Laufzeit deutlich zu verlängern, wird so kurz vor der Kommunalwahl nicht aufgegriffen.

Im Zuge der grundsätzlichen Gleichbehandlung aller Kulturinstitutionen wird eine langfristig wirkende Bevorzugung einer einzelnen Einrichtung abgelehnt.

Im Hinblick auf die weitere Entwicklung des Kulturentwicklungsplanes werden Zielvereinbarungen mit einzelnen Kulturinstitutionen auch weiterhin auf 3 Jahre begrenzt.

Begründung:

Zielsetzung/Messbarkeit:

Im Gesamtzusammenhang der freiwilligen, institutionellen Kulturförderung werden keine unnötigen, langfristigen  Vorfestlegungen getroffen, die die Entwicklung des Kulturentwicklungsplanes behindern und damit die Handlungsfähigkeit der kommenden Ratsversammlung einschränken.

 Ausgangssituation:

Die Fördersumme für die Niederdeutsche Bühne ist im Vergleich zu anderen Kultureinrichtungen wie Volksbad, Pilkentafel, Kühlhaus und FolkBaltica bereits deutlich höher. Eine Entscheidung über Prioritätensetzung mit Blick auf institutionelle Kulturförderung bleibt der neuen Ratsversammlung vorbehalten, da die inhaltliche Ausgestaltung im Rahmen der Kulturentwicklungsplanung erarbeitet und die Ergebnisse dazu sowie Förderbedarfe abgewartet werden. Das ist Aufgabe der neuen Ratsversammlung.

Eine Festlegung auf eine derart lange Laufzeit bis 2019/2020, wie in dem Angebot der NDB formuliert, ist voreilig und nicht notwendig, da ein bestehender Vertrag existiert. Die angestrebte Förderdauer ragt sogar in die übernächste Wahlperiode ab 2018 hinein und sollte nicht den Entscheidungen zweier neu aufzustellender Ratsversammlungen vorgreifen und diesen den entsprechenden Handlungsspielraum nehmen.

Eine langjährige Bevorzugung der NDB gegenüber anderen Einrichtungen muss vermieden werden, um Fairness und Gleichbehandlung zu gewährleisten. Gleichbehandlung bedeutet dabei nicht grundsätzlich gleiche Förderhöhe. Sehr wohl muss aber vermieden werden, dass Einzelne deutlich kürzere Verträge als andere erhalten. Die gelebte Praxis der vergangenen Jahre mit Zielvereinbarungen über drei Jahre bei der institutionellen Kulturförderung muss für alle gelten, damit die Ratsversammlung überhaupt handlungsfähig bleibt.

Die neue Ratsversammlung wird sich mit dem Kulturentwicklungsplan konkreter befassen und hierbei auch über Förderungen der einzelnen Einrichtungen diskutieren. Eine gut überlegte Prioritätensammlung unter dem Aspekt der Haushaltskonsolidierung erscheint hier sinnvoll.

Alternativen: /

Beteiligung: /

Finanzierung/ Folgekosten: s.o.

Zeitpunkt der Umsetzung: Die Umsetzung soll mit der Beschlussfassung erfolgen.

Gleichstellung: /

Der Antrag als PDF

Es wurde der Antrag FA-69/2012, 1. Ergänzung der CDU beschlossen. Der Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde daraufhin nicht mehr zur Abstimmung gebracht. 

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