22.04.2013
Energiekosten für Menschen mit geringem Einkommen - Veröffentlichung Beratungsangebote -
Änderungsantrag RV-125/2012, 3. Ergänzung zum Antrag RV-125/2012 an den Sozial- und Gesundheitsausschuss am 22.04.2013
Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten, mit einer Anzeigenserie in der Moin-Moin und in der Wochenschau sowie mit einem Plakataushang an geeigneten Stellen (z.B. im Rathaus, im Jobcenter, im Kunden-Center der Stadtwerke am ZOB) in allgemein verständlicher, nicht zu juristischer Sprache Haushalte anzusprechen, die aufgrund von Stromschulden von einer Stromlieferungssperre bedroht sind oder bei denen diese bereits durchgeführt wurde. Sie soll diese auf die Möglichkeit eines entsprechenden Darlehens (SGB II /Jobcenter) oder eines Zuschusses (SGB XII/Sozialamt), aber auch einer Energiespar- sowie einer Schuldnerberatung hinweisen.
Begründung:
Zielsetzung/Messbarkeit:
Das Bundesverfassungsgericht sagt klar und deutlich: Zum physischen Existenzminimum und somit zum Rechtsanspruch gehören Ernährung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Energie und Gesundheit (BVerfG v. 9.2.2010 1 BvL 1/09), d.h. die Versorgung mit Strom ist verfassungsrechtlich geschützt. Deshalb halten wir es auch aus humanen Gründen für geboten, in einer solchen Notlage sicher zu stellen, dass möglichst alle Haushalte in Flensburg, die von Energiearmut betroffen sind, die Information erhalten, an wen sie sich wenden können, um eine drohende Stromsperre zu verhindern bzw. dass eine bereits bestehende wieder aufgehoben wird.
Die Wirksamkeit der Maßnahmen lässt sich an den erwartungsgemäß steigenden Zahlen von Personen ermessen, die Beratung oder weitere Hilfe in Anspruch nehmen.
Ausgangssituation:
Der Stadt Flensburg ist seit längerer Zeit bekannt, dass mindestens 315 Haushalte, die von den Stadtwerken Flensburg mit Strom versorgt wurden, sich aufgrund einer Stromsperre in einer Notlage befinden und deshalb dringend Hilfe und Beratung benötigen. Nicht bekannt ist, in wie vielen Haushalten, die einen anderen Energieversorger haben, aufgrund von Stromschulden ebenfalls der Strom abgeschaltet worden ist und diese evtl. keine Beratung erhalten haben. Hinzu kommt, dass die für das Jahr 2013 bundesweit angekündigte Strompreiserhöhung ab 01.01.2013 noch nicht in die Bedarfssätze eingespeist wurde. Somit können ab Januar 2013 auch viele Menschen betroffen sein, die mit ihren Einkünften bislang knapp über den entsprechenden Grenzbeträgen für Leistungen nach SGB II und SGB XII lagen und deswegen noch keinen Kontakt zu den entsprechenden Leistungsbehörden hatten. Es besteht also aktuell die Gefahr, dass sie wegen der erhöhten Strompreise ab Januar mit ihrem knappen Geld nicht mehr auskommen, aber in Unkenntnis der Sozialleistungsmöglichkeiten keine Hilfe suchen.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen die Energieversorger die Daten ihrer Kunden nicht direkt an die Sozialbehörden weiterleiten. Deshalb ist es notwendig, dass die Sozialbehörden mit entsprechenden Infos durch breite Öffentlichkeitsarbeit auf die Menschen zugehen.
Global-/Teilziel:
(vorbehaltlich Strategie-Beschluss).
./.
Alternativen:
Keine. Die Notlage in den betroffenen Haushalten könnte sich verschlimmern.
Beteiligung:
Entfällt.
Finanzierung/ Folgekosten:
Aus dem bestehenden Etat.
Zeitpunkt der Umsetzung:
Aufgrund der Notlage umgehend.
Gleichstellung:
Gerade Frauen, insbesondere auch Alleinerziehende, sind aufgrund durchschnittlich geringeren Einkommens von dem Phänomen „Energiearmut" betroffen.
Da die Stadtwerke in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 22.4. 2013 ein entsprechendes Maßnahmenpaket angeboten haben, wurde der Antrag ebenso wie die Vorlage RV-125, 2.Ergänzung zurückgezogen.
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