11.06.2013
Verkehrsführung Heinrichstraße / Obere Angelburger Straße
Änderungsantrag zur Beschlussvorlage SUPA-30/2013 für den Ausschuss für Umwelt, Planung, Stadtentwicklung am 11.06.2013
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem TBZ eine kurzfristige Umgestaltung der Verkehrsführung unter der Eisenbahnbrücke Kreuzung Heinrichstraße / Friedrich-Ebert-Straße mit dem Ziel der deutlichen Verbesserung der Verkehrssituation für Fußgänger und Radfahrer zu erarbeiten und zum Beschluss vorzulegen. Diese Veränderungen sind als Übergangslösung bis zur Fertigstellung des bereits beschlossenen Tunnels unter der Brücke auszugestalten. Eine Reduzierung der Fahrspuren für die Kraftfahrzeuge ist für diesen Zeitraum dabei nötigenfalls hinzunehmen.
Dieser Beschluss ist unter dem Verweis auf die Gefahr im Verzuge schnellstmöglich und noch vor der Sommerpause zu bearbeiten und ein Umsetzungsvorschlag zum nächsten SUPA-Termin (25.06.2013), bei dessen Ausfallen ersatzweise vorher dem Hauptausschuss am 18.6.2013, zum Beschluss vorzutragen.
Die sich aus dieser Maßnahme eventuell ergebende Erhöhung des Verkehrsaufkommens in der Angelburger Straße ist zu untersuchen und ihr ggf. in einem zweiten Schritt durch ein Linksabbiege-Verbot an der Einmündung Angelburger Straße/ Friedrich-Ebert-Straße entgegenzuwirken.
Begründung:
Zielsetzung/Messbarkeit: -
Ausgangssituation:
Die derzeit bestehende Verkehrsführung ist für FußgängerInnen und RadfahrerInnen, im Besonderen jüngere Verkehrsteilnehmende, Menschen mit Behinderung und Senioren nicht hinnehmbar. Sie stellt eine massive Gefährdung dar, bei der davon auszugehen ist, dass es bei unveränderter Situation in Kürze zu Unfällen mit Personenschaden kommen wird. Es besteht Gefahr im Verzuge, sofortiges Handeln ist gefragt, zumal das Radverkehrsaufkommen während der kommenden Wochen noch erheblich steigen wird.
Eine Begehung der Örtlichkeit mit VertreterInnen der Stadtverwaltung (TBZ, Stadtplanung, Radverkehrsbeauftragte) und VertreterInnen aus der Politik hat zum einhelligen Ergebnis des schnellen Handlungsbedarfes geführt. Dabei ist die dringend gebotene Veränderung der Verkehrsführung festgestellt worden. Eine Vielzahl von gefährlichen Verkehrsverstößen, provoziert durch das bestehende, unzureichende und dadurch nicht angenommene Provisorium sind beobachtet worden.
Global-/Teilziel: -
Alternativen: -
Beteiligung: -
Finanzierung/ Folgekosten:
Die zu erwartenden, relativ geringen Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen sind durch die Gesamtmaßnahme gedeckt und bedürfen keiner gesonderten Freigabe.
Zeitpunkt der Umsetzung:
Nach Aussage des TBZ und der Verkehrsbehörde ist die provisorische Einrichtung eines kombinierten Fuß- und Radweges zulasten der Linksabbiegespur Heinrichstraße mit geringen Mitteln und kurzfristig umsetzbar. Die genaue Planung muss durch oben genannte erfolgen.
Gleichstellung: -
Weitere Erläuterungen erfolgen mündlich.
Der Antrag wurde auf der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung, Stadtentwicklung am 11.06.2013 angemommen.
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