20.06.2013
Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen und Sachleistungen an die Fraktionen der Ratsversammlung;
Gemeinsamer Antrag RV-99/2013 der Flensburger Ratsfraktionen CDU, SSW, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, FDP, WiF für die Ratsversammlung am 20.06.2013
Antrag:
Die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen und Sachleistungen an die Fraktionen der Ratsversammlung werden wie folgt geändert:
Ziff. 3.2 der Richtlinien wird gestrichen.
Begründung:
Zielsetzung/Messbarkeit:
(Welche Zielsetzung wird verfolgt? Mit welchen Indikatoren und in welchen Zeitabständen wird Zielerreichung beurteilt?)
Alle Ratsfraktionen sollen unabhängig von ihrer Größe und Zugehörigkeit zu Ausschüssen den gleichen zweckgebundenen Personalkostenzuschuss für Sekretariatsarbeiten basierend auf den Kosten einer halben Stelle nach Entgeltgruppe 8 TVöD erhalten.
Ausgangssituation:
(Sachverhalt, Basisdaten, Notwendigkeit)
Nach Ziff. 3.2 erhalten die in einem Ausschuss mit sieben Mitgliedern mit einem Mitglied nach § 46 Abs. 1 GO vertretenen Fraktionen den Personalkostenzuschuss in voller Höhe. Nicht in einem Ausschuss mit sieben Mitgliedern vertretene Fraktionen erhalten zur Unterstützung ihrer Sekretari-atsaufwendungen 50 Prozent der Mittel, wenn sie in einem Ausschuss mit 12 Mitgliedern mit ei-nem Mitglied nach § 46 Abs. 1 vertreten sind, die übrigen Fraktionen erhalten 15 Prozent der Mit-tel.
Global-/Teilziel:
Flensburg will dein Engagement – und ermöglicht es!
Alternativen:
(Gibt es andere Lösungsmöglichkeiten? Was geschieht, wenn der Antrag nicht beschlossen wird?)
Die Richtlinie wird nicht geändert. Die kleineren Fraktionen erhalten dann in der Regel nur 50 Pro-zent des Personalkostenzuschusses. Die Regelung wurde jedoch in der Vergangenheit bereits durch sog. „unechte Zählgemeinschaften" umgangen und greift insofern in der Praxis kaum.
Beteiligung:
(Bürgerforen, Jugend, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderung, Anwohner/innen etc.)
Nicht erforderlich.
Finanzierung/ Folgekosten:
(Welche Personal- und Sachkosten entstehen? Wodurch werden die Kosten gedeckt? Fördermittel möglich?)
Bei z.Zt. 7 Ratsfraktionen entstehen jährliche Kosten von 170.800 € (7 x 24.400 € - 1/2 Stelle EG8, Stand Jan. 2013). Im Haushaltsplan sind auf der Basis von 8 Ratsfraktionen Mittel eingeplant, so dass keine Mehrkosten entstehen.
Zeitpunkt der Umsetzung:
(Bis wann wird der Beschluss voraussichtlich umgesetzt?)
Sofort nach Beschluss.
Gleichstellung:
(Wen betrifft die Maßnahme bzw. wer oder was wird von dem angestrebten Ziel beeinflusst? Wie wirkt sich diese//s auf Männer/Jungen und Frauen/Mädchen aus? Werden gleichstellungspolitische Ziele auch unter Berücksichtigung von Gender Budgeting und Gender Mainstreaming erreicht bzw. Fortschritte in diese Richtung gemacht?)
Keine Auswirkungen.
Dem Antrag wurde in der Ratsversammlung am 20.06. zugestimmt.
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