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17.09.2013

1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Friedenshügel / Quakenweg" (Nr. 103)

 Änderungsantrag SUPA-50/2013, 1.Ergänzung zur Beschlussvorlage SUPA-50/2013 für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 17.09.2013

Antrag:

Eine Tankstellenbebauung im Plangebiet "Am Friedenshügel / Quakenweg" (103) wird ausgeschlossen.

Begründung:

Zielerreichung/Messbarkeit:

  • Zusätzliche Konkurrenz zu den bereits bestehenden Tankstellen würde Verdrängungseffekte erzeugen, die die Wirtschaftlichkeit der bestehenden Tankstellen in Frage stellt.
  • Bei Verdrängung eines der ansässigen Betriebe besteht die Gefahr einer dauerhaften Gewerbebrache mit hohen Bodenbelastungen und damit hohem Sanierungsaufwand.
  • Eine Tankstellenbebauung ist mit angrenzender Wohnbebauung und weiterer Gewerbeansiedlung nur schwer verträglich. Die zu erwartenden Geruchs- und Lärmemissionen und die unvorteilhafte Ansicht mindern die Attraktivität umliegender  Grundstücke erheblich.
  • Die nachbarschaftliche Beziehung des Plangebietes mit dem Friedhof "Friedenshügel" ist mit einer Tankstellenbebauung aus Gründen der Pietät nicht zu vereinbaren.

Ausgangssituation:

In direkter Umgebung zum Plangebiet existieren bereits mehrere Tankstellen (Shell ca. 300m, Star ca. 350m, Citti ca. 800m). Der Bedarf ist damit an dem Standort unter Versorgungs-, Erreichbarkeits- und Wettbewerbsgründen gedeckt. 

 

Der Antrag als PDF

Dem Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung, Stadtentwicklung am 17.09.2013 zugestimmt.

Update: In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung, Stadtentwicklung am 29.10.2013 hat die Verwaltung eine Mitteilungsvorlage (gesamte Mitteilungsvorlage als PDF) mit folgendem Text vorgelegt: Die verwaltung hat über die rechtsabteilung geprüft, ob der gewünschte Ausschluss von Tankstellen rechtssicher erfolgen kann.
Ergebnis der Prüfung:
Es werden keine ausreichenden städtebaulichen Gründe für den gewünschten Ausschluss von Tankstellen als Festsetzung im Bebauungsplan gesehen. Der Bebauungsplan wäre mit einer nicht geringen Erfolgswahrscheinlichkeit im Normkontrollverfahren angreifbar.




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