17.09.2013
1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Friedenshügel / Quakenweg" (Nr. 103)
Änderungsantrag SUPA-50/2013, 1.Ergänzung zur Beschlussvorlage SUPA-50/2013 für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 17.09.2013
Antrag:
Eine Tankstellenbebauung im Plangebiet "Am Friedenshügel / Quakenweg" (103) wird ausgeschlossen.
Begründung:
Zielerreichung/Messbarkeit:
- Zusätzliche Konkurrenz zu den bereits bestehenden Tankstellen würde Verdrängungseffekte erzeugen, die die Wirtschaftlichkeit der bestehenden Tankstellen in Frage stellt.
- Bei Verdrängung eines der ansässigen Betriebe besteht die Gefahr einer dauerhaften Gewerbebrache mit hohen Bodenbelastungen und damit hohem Sanierungsaufwand.
- Eine Tankstellenbebauung ist mit angrenzender Wohnbebauung und weiterer Gewerbeansiedlung nur schwer verträglich. Die zu erwartenden Geruchs- und Lärmemissionen und die unvorteilhafte Ansicht mindern die Attraktivität umliegender Grundstücke erheblich.
- Die nachbarschaftliche Beziehung des Plangebietes mit dem Friedhof "Friedenshügel" ist mit einer Tankstellenbebauung aus Gründen der Pietät nicht zu vereinbaren.
Ausgangssituation:
In direkter Umgebung zum Plangebiet existieren bereits mehrere Tankstellen (Shell ca. 300m, Star ca. 350m, Citti ca. 800m). Der Bedarf ist damit an dem Standort unter Versorgungs-, Erreichbarkeits- und Wettbewerbsgründen gedeckt.
Der Antrag als PDF
Dem Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung, Stadtentwicklung am 17.09.2013 zugestimmt.
Update: In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung, Stadtentwicklung am 29.10.2013 hat die Verwaltung eine Mitteilungsvorlage (gesamte Mitteilungsvorlage als PDF) mit folgendem Text vorgelegt: Die verwaltung hat über die rechtsabteilung geprüft, ob der gewünschte Ausschluss von Tankstellen rechtssicher erfolgen kann.
Ergebnis der Prüfung:
Es werden keine ausreichenden städtebaulichen Gründe für den gewünschten Ausschluss von Tankstellen als Festsetzung im Bebauungsplan gesehen. Der Bebauungsplan wäre mit einer nicht geringen Erfolgswahrscheinlichkeit im Normkontrollverfahren angreifbar.