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21.08.2013

Richtlinie für Zusatzangebote an Kindertagesstätten in Flensburg (RI-ZAK)

Änderungsantrag JHA-10/2013, 1.Ergänzung zur Beschlussvorlage JHA-10/2013  für den Jugendhilfeausschuss am 21.08.2013 und den Finanzausschuss am 29.08.2013

Antrag:

Die vorliegende Richtlinie für Zusatzangebote wird in § 1 Grundlage, Zielsetzung und Umsetzung ergänzt um :

(6) Die Nachhaltigkeit der Angebote ist grundlegendes Kriterium für die Förderung. Sie ist in geeigneter Weise zu belegen.

(7)    Die Zusatzangebote an Kitas , insb. deren Nachhaltigkeit, werden als Bestandteil  in den Teilplan Kinder- und Jugendhilfe mit dem Schwerpunkt “Früher  Hilfen“  aufgenommen.

 

Begründung:

Die Vergabe von Fördermitteln nach dieser Richtlinie sollten sich nicht nur nach dem Bedarf  in der jeweiligen Kindertagesstätte richten, vielmehr ist auch sicherzustellen und im Antragsverfahren glaubhaft zu machen, wie eine nachhaltige Wirkung erzielt wird.

Der Stadt obliegt die Verantwortung für die Jugendhilfeplanung. Deshalb ist sicherzustellen, dass von der Stadt geförderte Zusatzangebote entsprechend dokumentiert werden im Teilplan Kinder- und Jugendhilfe.

Der Antrag als PDF

Dem Antrag wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses und in der Sitzung des Finanzausschuss zugestimmt. 

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