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17.02.2014

Aufwandsentschädigung für die Beauftragte oder den Beauftragten für Menschen mit Behinderung

Gemeinsamer Antrag RV-17/2014 der Ratsfraktionen CDU, SPD, SSW, WiF, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke für den Sozial- und Gesundheitsausschuss am 17.02.2014, den Hauptausschuss am 25.02.2014, die Ratsversammlung am 13.03.2014

Antrag:

Die Ziffer I 9 der „Richtlinien für die Beauftragte oder den Beauftragten der Stadt Flensburg für Menschen mit Behinderung“ wird mit Wirkung vom 01.04.2014 wie folgt gefasst:
„Für die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsentschädigung gezahlt, die die Mitglieder der Flensburger Ratsversammlung erhalten. Die oder der Stellvertretende Beauftragte erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des halben Betrages.“

Begründung:
Zielsetzung/Messbarkeit
Die seit 2007 geltende Aufwandsentschädigung für die Beauftragte oder den Beauftragten für Menschen mit Behinderung wird unter Berücksichtigung des qualitativ und quantitativ gestiegenen Aufwandes für die Ausübung dieser ehrenamtlichen Tätigkeit und der Empfehlung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung angepasst. Eine Gleichstellung mit den Mitgliedern der Ratsversammlung erscheint angemessen.

Ausgangssituation:
Die Richtlinien für die ehrenamtliche Tätigkeit der bzw. des Beauftragten für Menschen mit Behinderung sind zuletzt 2007 (RV 78/2007) fortgeschrieben worden. Im Abschnitt I sehen die Richtlinien unter Ziffer 9 die Zahlung einer Aufwandsentschädigung von 200 Euro für die/den Beauftragte/n und 100 Euro für seine Stellvertretung vor.
Die Aufgabenstellung der/des Beauftragten für Menschen mit Behinderung hat sich seit Einführung dieser ehrenamtlichen Aufgabe kontinuierlich entwickelt, sowohl hinsichtlich der inhaltlichen wie auch der zeitlichen Anforderungen. Neben der Begleitung der Beratungen in Ausschüssen und dem Austausch mit der Verwaltung zu unterschiedlichsten Themenfeldern nehmen insbesondere die Kontakte zu Behinderten und ihren Interessenvertretungen einen großen Raum ein. So werden die eingerichteten öffentlichen Sprechstunden inzwischen rege in Anspruch genommen. Die Anforderungen an kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderung werden auch im jüngsten Tätigkeitsbericht (2011/2012) des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung hervorgehoben. Bezüglich der Höhe der Aufwandsentschädigung wird empfohlen:

„Beauftragte sollten eine monatliche Aufwandsentschädigung erhalten. Vorgeschlagen wird, sich bei der Bemessung der Höhe an den Entschädigungen zu orientieren, die die jeweiligen Gemeindevertreter, städtische Ratsmitglieder oder Kreistagsmitglieder erhalten.“

Der Landesbeauftragte geht sogar einen Schritt weiter und empfiehlt, bei Städten ab einer Einwohnerzahl von 50.000 sowie bei Kreisen die Möglichkeit, hauptamtliche Beauftragte zu bestellen, zu prüfen. Dieses wird jedoch in übereinstimmender Auffassung mit unserem derzeitigen Beauftragten in Flensburg nicht für erforderlich gehalten.

Globalziel:

Flensburg will Dein Engagement - und macht es möglich

Teilziel:

Flensburg stärkt die gesellschaftliche Teilhabe aller Einwohnerinnen und Einwohner.

Alternativen:
1. Verzicht auf eine Anpassung der Aufwandsentschädigung
2. Anpassung der Entschädigung in fixer Höhe ohne Verknüpfung mit der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder

Beteiligung:
Entfällt

Finanzierung/Folgekosten:
Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Ratsversammlung beträgt aktuell monatlich 248 Euro. Die Mehrkosten von 864 Euro (12 x 48 Euro zuzüglich 12 x 24 Euro für die Stellvertretung) sind im Rahmen der Haushaltsmittel für die/den Beauftragten für Menschen mit Behinderung im Fachbereich Jugend, Soziales, Gesundheit und für Aufwandsentschädigungen beim Büro für Grundsatzangelegenheiten zu decken.

Zeitpunkt der Umsetzung:
Vorgeschlagen wird die Umsetzung für den auf den Ratsbeschluss folgenden Monat.

Gleichstellung:
Die Festlegung der Höhe der Aufwandsentschädigung erfolgt geschlechtsneutral.

Der Antrag als PDF

Der Antrag wurde im Sozial- und Gesundheitsausschuss, Hauptausschuss und in der Ratsversammlung einstimmig beschlossen.

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