Grundsätze / Leitlinien für die Steuerung des Wohnungsbaus in Flensburg - Förderung des sozialen Wohnungsbau
Gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen CDU, SPD, SSW, WiF, Bündnis 90 / Die Grünen, FDP, Die Linke für den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 01.04.2014, den Finanzausschuss am 03.04.2014, die Ratsversammlung am 10.04.2014
Antrag:
Im Baugebiet Tarup Südost werden in den Flächen für Geschosswohnungsbau die Voraussetzungen für die Errichtung von Wohneinheiten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung geschaffen:
1. Die Vermarktung der entsprechenden Flächen wird gemäß der folgenden Prämissen geändert.
2. Der Fachbereich Vermögen und der Fachbereich Entwicklung und Innovation entwickeln zügig ein Verfahren, das sicherstellt, dass mindestens 40 Wohneinheiten mit öffentlicher Wohnraumförderung erstellt werden. Hierbei ist eine Segregation zu vermeiden.
3. Es ist zu prüfen, ob die Festsetzung einer Sozialbindung eine Verkaufspreisreduzierung erfordert.
Begründung:
Zielsetzung / Messbarkeit:
In den am 25. April 2013 von der Ratsversammlung beschlossenen „Grundsätzen /Leitlinien für die Steuerung des Wohnungsbaus in Flensburg“, wurde unter Punkt 1.3 folgende Zielsetzung festge-legt:
„Die Planung ist so auszurichten, dass für alle Nachfragegruppen ein adäquates, differenziertes (Wohnungs-) Angebot bereitgestellt wird. Besonderer Aufmerksamkeit und Unterstützung bedürfen dabei einkommensschwache Personen bzw. Familien (z.B. Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter, Wohngeldbezieher/innen, Studierende). Für diese Nachfrager ist ausreichend preiswerter Wohnraum in angemessener Qualität erforderlich. Auf eine gesunde Durchmischung mit nicht gefördertem Wohnraum ist zu achten.“
Ausgangssituation:
Aufgrund des derzeitigen historisch niedrigen Zinsniveaus und der aktuellen Wohnungsnachfrage werden in Flensburg zurzeit kaum Vorhaben im geförderten Wohnungsbau realisiert. Selbst die Wohnungsbaugenossenschaften bauen überwiegend freifinanziert. Beantragte und reservierte Kontingente aus den Programmen für den sozialen Wohnungsbau werden zurückgegeben. In der Folge verringert sich die Anzahl der mietpreisgebundenen Wohnungen (derzeit gibt es in Flensburg noch 3.791 Sozialwohnungen) stark. 2012 hatten nach Auskunft der städtischen Sozialplanung 9.917 Haushalte Bedarf an günstigem Wohnraum, 2011 waren es 9.687 Haushalte.
Global- / Teilziel
Globalziel:
Flensburg wächst. Unser Wohnraum ist attraktiv, vielfältig und gut verbunden.
Teilziel:
Flensburg bietet attraktives Wohnen für alle.
Finanzierung / Folgekosten:
Der erforderliche Verwaltungsaufwand ist ohne gesonderte Kompensation zu erbringen, die Förderung
im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung erfolgt ohne gesonderten städtischen Beitrag.
Mindererlöse des Fachbereichs Vermögen stehen noch nicht fest. Eine Kompensation muss gegebenenfalls
durch eine gesonderte Regelung gefunden werden.
Zeitpunkt der Umsetzung:
ab sofort
Gleichstellung:
Der Anteil der Frauen an den Berechtigten ist überdurchschnittlich, daher fördert die Maßnahme
die Gleichstellung der Geschlechter.