zum inhalt
Links
  • Simone Lange, gemeinsame OB-Kandidatin
  • Landesverband SH
  • Grüne Landtagsfraktion SH
  • Rasmus Andresen, MdL
  • Luise Amtsberg, MdB
  • Konstantin von Notz, MdB
  • Jan Albrecht, MdEP
  • Grüne Schleswig-Flensburg
HomeKontaktSitemapSucheImpressumDatenschutzMailinglisten
banner
Menü
  • Termine
  • Kreisverband
    • Kreisvorstand
    • Kontakt
    • Satzung/ Beitrags- und Kassenordnung
  • Fraktion
    • Fraktionsmitglieder
    • Anträge
    • Anfragen
    • Reden
    • Satzung
    • Aufwandsentschädigungen
    • Wahlprogramm
    • Kontakt
  • Themen und Archiv
    • Grundsatzprogramm
    • Kommunalwahl 2018
    • Archiv
    • Kommunalwahl 2013
    • Landtagswahl 2012
    • Anti-Atom
    • Klima und Kohle
  • Spenden
  • Kontakt & Service
  • GRÜNE JUGEND
    • Webseite
    • Facebook
    • Instagram
GRÜNE FlensburgFraktionAnträge

Fraktion

  • Fraktionsmitglieder
  • Anträge
  • Anfragen
  • Reden
  • Satzung
  • Aufwandsentschädigungen
  • Wahlprogramm
  • Kontakt

Gestaltungssicherheit der Brückenanlage „Auf der Mole"- Sonwik Empfehlung zum Aufstellungsbeschlus

Gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen WiF, SPD, Bündnis 90 / Die Grüne für den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 04.03.2014

Antrag:
1. Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Brückenanlage „Auf der Mole" - Sonwik nördlich der bestehenden Wasserhäuser zur Sicherstellung der Intention des Durchführungsvertrages  zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SONWIK  – Alter Marinestützpunkt Mürwik"  (VEP Nr. 12) (s. Planbereich).Nr. 12) 
2. Wenn über ein konkurrierendes, städtebauliches Verfahren nachgewiesen wird, dass auch davon abweichende Baumassen mit entsprechender Gestaltungsqualität verträglich sind, kann auch dies zum Gegenstand des Bauleitplanverfahrens gemacht werden. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Bauleitplanung für den nördlichen Bereich der Brücken -anlage „Auf der Mole" – Sonwik einzuleiten und die entsprechende Beschlussvorlage  für die Ratsversammlung (RV) am 13.03.2014 zu erstellen.

Begründung:
Im Jahre 2002 wurde mit Bauplan Nord ein Durchführungsvertrag geschlossen in dem die Bebauung der Mole geklärt wurde. Dieser Vertrag sah die Bebauung mit fünf Einzelhäusern in definierten Baugrenzen auf dem derzeit unbebauten Arm der Mole vor. Bei der Veräußerung dieser Grundstücke wurde von Eigentümerseite versäumt den Käufer in die Rechtsnachfolge einzusetzen, wie es in vielen ähnlichen Verfahren üblich ist. Eine Vertragsstrafe wurde an den Vertragspartner für diesen Fall nicht vorgesehen. Formal bedeutet dies für den jetzigen Eigentümer einen Wegfall der Baubeschränkungen aus dem städtebaulichen Vertrag.
In Konsequenz bedeutet dies, dass bei Beantragung einer Baugenehmigung nach § 30 BauGB i.V.m. den Festsetzungen des Bebauungsplans erhebliche Einflüsse verloren gehen, die nicht ohne Grund vertraglich geregelt wurden. Dem Eigentümer steht bei Beschlussfassung frei, über den Ausschuss durch Änderungen des Planrechtes Baurecht für abweichende Bebauungen zu erlangen. Es wird empfohlen dem Eigen-tümer ein Mitglied des SUPA zur Seite zu stellen um das Verfahren, wenn möglich mit einem Wettbewerb zu begleiten.
Gerade die Erfahrung mit dem Wegerecht auf der Mole sollte ein ausreichender Hinweis sein, dass jeder nur denkbare Spielraum an dieser exponierten Lage von Investoren ausgenutzt werden wird.

Zielsetzung/Messbarkeit:
Ziel des Antrages ist eine durch einen juristischen Winkelzug ausgehebelten Vertrag wieder in
geltendes Recht zu verwandeln.

Ausgangssituation:
An der Stelle beschäftigen diverse Planungen den Eigentümer, die über die Grenzen des Durchführungsvertrages hinausgehen. Die Vermutung liegt Nahe, dass diese Ideen in einem Klageverfahren umgesetzt werden sollen.

Global-/Teilziel:
„Flensburg wächst. Unser Wohnraum ist attraktiv, vielfältig und gut verbunden.“

Alternativen:
Verzichtet der Ausschuss auf die Wahrnehmung einmal definierter Rechte und Planungseinfluss in
einem städtebaulich wertvollen und mit einer Auszeichnung ausgestatteten Bereich, stellt er seinen
eigenen Zweck in Frage
Beteiligung:
-
Finanzierung/ Folgekosten:
Es fallen keine Kosten an.

Zeitpunkt der Umsetzung:
sofort

Der Antrag als PDF

zurück