24.04.2014
74. Änderung des Flächennutzungsplanes ("Einrichtungshaus Zur Bleiche 50") Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Einrichtungshaus Zur Bleiche 50" (VB Nr. 41) Aufstellungsbeschluss
Gemeinsamer Ergänzungsantrag RV-42/2014, 1. Ergänzung der Ratsfraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, SPD, DIE LINKE zur Beschlussvorlage RV-42/2014 für den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 29.04.2014, Ratsversammlung am 22.05.2014
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Aufstellungsbeschluss zur 74. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 127 für das Gebiet des Grundstückes Zur Bleiche 50 (ehemals Baumarkt „Max Bahr“) zu erarbeiten. Das Sondergebiet „Baumarkt“ soll aufgehoben und als Mischgebiet Wohnen und Gewerbe entwickelt werden.
Begründung:
Zielsetzung / Messbarkeit:
Das Gebiet soll für eine maximal mögliche Wohnbebauung bei gleichzeitiger Verträglichkeit mit der
bestehenden Bebauung sowie der gewünschten zukünftigen Gewerbeansiedlung an der Straße
„Zur Bleiche“ entwickelt werden.
Ausgangssituation:
Durch die Insolvenz der Baumarktkette „Max Bahr“ entfällt die Grundlage für die im B-Plan ausgewiesene Sondernutzung „Baumarkt“.
Global- / Teilziel:
Flensburg wächst. Unser Wohnraum ist attraktiv, vielfältig und gut verbunden
Flensburg findet die Balance zwischen Wohnen, Arbeiten und Erholen
Flensburg bleibt führender Wirtschaftsstandort in der Region
Flensburg macht Wirtschaft zum kommunalen Handlungsschwerpunkt
Alternativen:
- Der Flächennutzungsplan bleibt unverändert. Die freistehende Gewerbeimmobilie wird als
Baumarkt genutzt.
- Im Flächennutzungsplan wird Einzelhandel zugelassen.
Es findet keine Entwicklung im Sinne der o. g. Ziele der Flensburg-Strategie statt.
Beteiligung:
Die Öffentlichkeit und die beteiligten Bürgerforen werden schriftlich und durch eine oder erforderlichenfalls mehrere Bürgerversammlungen an der Planung beteiligt.
Die Gleichstellungsbeauftragte, der Seniorenbeirat und der Beauftragte für Menschen mit Behinderung werden im Rahmen der Behördenbeteiligung einbezogen.
Finanzierung / Folgekosten:
Es entstehen Planungskosten im Fachbereich Entwicklung und Innovation
Zeitpunkt der Umsetzung:
Unverzüglich
Gleichstellung:
Die Gleichstellungbeauftragte wird in den Planungsprozess einbezogen
Der Antrag als PDF
Der Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung, Stadtentwicklung am 29.04.2014 abgelehnt. In der Ratsversammlung am 22.05.2014 wurde über die 2. Ergänzung abgestimmt und dieser zugestimmt (siehe unter RV-42/2014, 2. Ergänzung).
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