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29.04.2014

Neugestaltung des Straßenzuges Hafendamm - Ballastbrücke - Kielseng - Ziegeleistraße

Gemeinsamer Antrag FA-24/2014 der Ratsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU für den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 29.04.2014, 13.05.2014, Finanzausschuss am 15.05.2014

Antrag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Straßenzug Hafendamm (ab Einmündung Nordstraße) - Ballastbrücke – Kielseng – Ziegeleistraße eine Planung vorzulegen, die bei durchgehender Zweispurigkeit insbesondere die folgenden Aspekte berücksichtigen soll:

  • Sicherstellung des Verkehrsflusses ohne unzumutbare Verlagerungen des Verkehrs auf andere Straßenzüge und Ausweichrouten,
  • Verbesserung der Nutzbarkeit für Fußgänger und Radfahrer,
  • attraktive Gestaltung des Straßenraums und des angrenzenden Freiraums,Mehrfachnutzung als temporäre Parkplatzfläche für besondere Veranstaltungen im Hafenbereich und im Stadion.

2. Die Wiederherstellung der 4-spurigen Straßendecke durch das TBZ darf erst nach einem gesonderten Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung erfolgen.

Begründung:
Zielsetzung / Messbarkeit:
Die Verkehrsfunktion des Straßenzuges soll ohne Nachteile für andere Verkehrsachsen erhalten bleiben. Die Gestaltung soll attraktiviert und die Nutzbarkeit für Fußgänger und Radfahrer besser und sicherer werden.

Ausgangssituation:
Durch den bevorstehenden Abschluss der Wiederherstellung der Oberfläche besteht die Möglichkeit, den Straßenzug Hafendamm / Kielseng zwischen der Einmündung der Nordstraße bis zum Tunnel an der Mürwiker Straße neu zu gestalten. Der Straßenzug ist vom ZOB bis zum Tunnel ab 1963 vierspurig ausgebaut worden, was seinerzeit im Zusammenhang mit der autogerechten Stadt („Wehner-Planung“) stand. Mit der Freigabe der als Innenstadtentlastungsstraße konzipierten Ost-tangente haben sich Veränderungen in den Verkehrsflüssen, die die Innenstadt durchqueren, er-geben, da zunehmend eine Verlagerung auf den Tangentenhalbring feststellbar ist.
Nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt06) ist bis zu einer Verkehrsbelastung von 18.000 Kfz/24h ein zweispuriger Straßenquerschnitt ausreichend. Die Verkehrsmengenkarte 2010 weist für den Abschnitt des Hafendamms einen Wert von 18.300 Kfz aus, für die Ballast-brücke zwischen den Einmündungen Am Lautrupsbach und Am Industriehafen 16.400 Kfz und für die Straße Kielseng 14.100 Kfz. Der Hafendamm südlich der Einmündung der Nordstraße weist einen Wert von 31.400 Kfz aus, so dass die Vierspurigkeit in diesem Bereich weiterhin erforderlich ist.
Für den Bereich nördlich der Einmündung der Nordstraße lassen die Verkehrszahlen einen Rückbau
auf zwei Spuren zu. Dieser Rückbau kann mit einer attraktiveren Gestaltung verbunden
werden, die den Nutzwert für Fußgänger / Radfahrer und die Aufenthaltsqualität insgesamt verbessern sowie neue Querungsmöglichkeiten ermöglichen. Dabei kann ein Teilabschnitt als Multifunktionsfläche als Parkstreifen im Rahmen von Stadtfesten oder Großveranstaltungen im Stadion dienen. In der Vergangenheit hat sich diese Lösung als Sperrung eines Fahrstreifens als praktikabel herausgestellt.
Die Ziegeleistraße ist in das Untersuchungsgebiet einbezogen worden, wobei es hier weniger um
einen kostenträchtigen Rückbau sondern um einen verträglichen Übergang geht.
Im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Umgestaltung der Straße Kielseng ist sicherzustellen, dass diese die Entwicklungen entlang der Verkehrsachsen und Verkehrsströme auf diesen Straßenzug berücksichtigt werden.

Global- / Teilziel:
Flensburg ist ein wunderbares Erlebnis – auch für unsere Gäste.

  • Flensburgs Stadtbild ist rundum attraktiv
  • Flensburg wächst. Unser Wohnraum ist attraktiv, vielfältig und gut verbunden.
  • Flensburg verbessert den ÖPNV und wird zu einer fahrradfreundlichen Stadt.

Alternativen:
Die Straßenoberfläche wird entsprechend dem Bestand wiederhergestellt. Die Aufteilung und Gestaltung der Verkehrsfläche bleibt unverändert.

Beteiligung:
Im Rahmen des Planungsprozesses erfolgt eine Beteiligung der Bevölkerung durch öffentliche
Versammlungen und Einbindung örtlich tätiger Bürgerforen oder –vereinigungen.

Finanzierung / Folgekosten:
Es entstehen Planungskosten im Rahmen des Budgets des Fachbereiches Entwicklung und Innovation. Die Kosten für eine Umgestaltung werden für den auszuarbeitenden Planentwurf ermittelt und für eine Beschlussfassung über die Umsetzung einer veränderten Straßen- und Freiraumgestaltung vorbereitet.
Verwaltungsrat des TBZ und Finanzausschuss haben die Maßnahme „1.17 Rück-/Umbau
Kielseng“ im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur mit einem Sperrvermerk versehen,
der nach vorheriger Beratung der Maßnahme im SUPA wieder freigegeben werden soll.

Zeitpunkt der Umsetzung:
Die städtebauliche, verkehrliche und Freiraumplanung wird als integrierte Gesamtplanung unverzüglichnach der Beschlussfassung begonnen.
Um Synergien mit der Oberflächenherstellung der Kanalsanierung realisieren zu können, muss der
Vorentwurf im September 2014 vorliegen. Im Sondervermögen Infrastruktur werden die Planungskosten der Umbaumaßnahme für 2015 eingestellt und die Baukosten für 2016ff.

Gleichstellung:
Die Maßnahme kommt allen Bevölkerungsgruppen zu Gute und ist mit keinen spezifischen As-pekten zur Gleichstellung einzelner Gruppen. 

 

Der Antrag als PDF

Dem Antrag wurde auf der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung, Stadtentwicklung am 29.04.2014 vertagt. Dem Antrag wurde auf der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung, Stadtentwicklung am 13.05. mit einer Ergänzung um 2 Punkte zugestimmt. Auf der Sitzung des Finanzausschusses am 15.05.2014 wurde dieser ergänzten Fassung FA-24/2014, 3. Ergänzung zugestimmt.  


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