26.06.2014
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Fahrensodde 20“ (VB Nr. 34)
Gemeinsamer Änderungsantrag RV-50/2014, 1. Ergänzung, der Ratsfraktionen FDP, SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen zur Beschlussvorlage RV-50/2014 für den Ausschuss für Umwelt, Planung, Stadtentwicklung am 27.05.2014 und die Ratsversammlung am 03.07.2014
Antrag:
- Das Verfahren zu „Fahrensodde 20“ - VB 34 wird eingestellt und der Planungs- und Abstimmungsprozess des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird beendet.
- Gemäß § 2 BauGB wird der Bebauungsplan "Fahrensodde 20" (bisher VB Nr. 34) für das Gebiet zwischen
im Norden: der nördlichen Flurstücksgrenze Fahrensodde 20 und der Zaunanlage,
im Osten: der östlichen Flurstücksgrenze Fahrensodde 20 und ihrer nördlichen Verlängerung bis zum nördlichen Ende der Zaunanlage von Fahrensodde 20,
im Süden: der Südseite der Straße Fahrensodde und der Südseite der Zuwegung zur Marinekameradschaft und
im Westen: der westlichen Grenze des Flurstückes Fahrensodde 20
aufgestellt.
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für Gewerbe, Freizeit, Sport, maritimen Tourismus sowie weitere Nutzungsoptionen wie z. B.
- Unterkünfte für Schulungen und temporären Aufenthalt für die Nutzung durch ansässige Betriebe oder Vereine,
- die Herstellung zumutbarer und maßvoller Räumlichkeiten für die DLRG
- die verbesserte Durchlässigkeit und Öffnung des Küstenabschnittes für die Öffentlichkeit.
Begründung:
Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 17.01.2013 war ein Vorhabenträger mit der Umsetzung stadtplanerischer Ziele beauftragt. Mit dem Vorhabenträger wurden folgende Meilensteine vereinbart:
- 03/2013: Abschluss eines Pachtvertrages
- 05/2013: Beseitigung der Mittelbaracke („Schimmelpalast“)
- 06/2013: Anlage eines unbefestigten Promenadenweges und Rücknahme der Einfriedung auf der Wasserseite
- 03/2014: Abschluss der Finanzierungsverhandlungen und der Vertragsverhandlung mit
Hauptmietern (…)
Die Ratsversammlung stellt fest, dass keiner dieser Meilensteine erreicht worden ist.
Ziel der Planung im Planbereich ist weiterhin die Schaffung von Planrecht für einen Gewerbeanteil, die Sicherung des Wassersports sowie die Herstellung von Wegeverbindungen und Parkplätzen und wassernahen Aufenthaltsflächen für die Öffentlichkeit. Für die Umsetzung dieser Ziele wird das bisher als vorhabenbezogener Bebauungsplan geführte Verfahren in ein reguläres
Bauleitverfahren überführt, das die Möglichkeit der Realisierung durch mehr als einen Vorhabenträger ermöglicht, ohne bisher Involvierte auszuschließen. Bei der Planung sollten bisherige Nutzungen berücksichtigt werden (bspw. maritimes Gewerbe,Nutzung durch Sportvereine). Die Verwaltung wird gebeten, nach Rückfall der Liegenschaft an die Stadt Mietverträge mit bisherigen Mietern nach Möglichkeit für den Zeitraum fortzusetzen, der für die städtebauliche Weiterentwicklung notwendig ist.
Ausgangssituation:
Der gültige Flächennutzungsplan stellt das Grundstück Fahrensodde 20 und die benachbarten Grundstücke als Sonderbaufläche für Wassersport, Camping und wasserbezogenes Gewerbe dar. Es gilt für diesen Bereich immer aber noch der Bebauungsplan "Twedter Mark" (Nr. 43) aus dem Jahre 1978, der den Bereich als Grünfläche festsetzt. Die den östlichen Teil des Ufergeländes umfassende 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 (mit der Festsetzung „küstenbezogenes Gewerbe“) ist zwar 1989 beschlossen worden, aber aufgrund fehlerhafter Ausfertigung der Satzung nichtig.
Durch den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung und den Finanzausschuss wurde schon 2011 beschlossen und durch Ratsbeschluss (RV-3/2013) bestätigt:
„Die Planung für das Grundstück Fahrensodde 20 ist mit folgenden Maßgaben fortzuentwickeln: 1. Beachtung der in der Sitzung am 15.11.2011 vorgestellten Leitgedanken:
1.1 Schaffung einer durchgehenden öffentlichen Promenade entlang der Küstenlinie mit Ausgestaltung eines öffentlichen Platzes an der Landspitze;
1.2 Unterbringung des ruhenden Verkehrs im Bereich der abzubrechenden Gebäude;
1.3 Durchlässigkeit und Blickbeziehungen zwischen Wasser und Fördehang, Wahrnehmung vor allem der wasserseitigen Flächen als öffentlicher Raum.
2. Beachtung folgender weiterer Vorgaben:
2.1 Herrichtung des Grundstücks für Naherholung, Freizeit und Sport, Tourismus und maritimen Tourismus sowie für maritimes Gewerbe;
2.2 Erhalt der Grünfläche in der vorhandenen Flächengröße mit der Maßgabe, dass die Fläche für maritime Großveranstaltungen nutzbar sein muss;
2.3 Es wird empfohlen, das Grundstück Fahrensodde 20 im städtischen Eigentum zu halten und ggf. mit einer langfristigen Verpachtung an Investoren bzw. Betreibergesellschaft oder im Wege eines Erbbaurechtes zu vergeben (Erbbaurecht auf 25 bis 30 Jahre);
2.4 Prüfung der Wirtschaftlichkeit einer Sanierung der ehemaligen Flugzeughalle mit der Maßgabe, dass im Falle der Wirtschaftlichkeit die Sanierung der Flugzeughalle Vorrang vor einem Neubau hat;
(2.5 Pachtregelung).
3. Bei der Überplanung des Grundstückes Fahrensodde 20 wird eine Wohnbebauung (dauerhaftes Wohnen) ausgeschlossen.(…) “
In den Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden Teilflächen von benachbarten Grundstücken einbezogen (§ 12 Abs. 4 BauGB), um insbesondere den Aspekt der Naherholung für die Öffentlichkeit und die Erschließung zu sichern.
Im Rahmen der Planaufstellung werden die durch das Projekt zu erwartenden Verkehrsmengen ermittelt und auf Verträglichkeit mit den örtlichen Besonderheiten überprüft. Eine deutliche Zunahme der Verkehre ist nicht vorgesehen, sie würde zudem Erschließungsmaßnahmen im Bereich der Straße Fahrensodde auslösen mit großen finanziellen Auswirkungen für die Stadt. Öffentliche Parkplätze oder ggf. auch in Doppelnutzung zeitweise öffentlich nutzbare Stellplätze sind im Zusammenhang mit den jeweiligen Bauabschnitten herzustellen.
Global-/Teilziel: Flensburg bleibt führender Wirtschaftsstandort in der Region / Flensburg macht Wirtschaft zum kommunalen Handlungsschwerpunkt.
Flensburg wächst. Unser Wohnraum ist attraktiv, vielfältig und gut verbunden/Flensburg findet die Balance zwischen Wohnen, Arbeiten und Erholen.
Alternativen: Ohne die dringend erforderlichen Investitionen ist die heutige Nutzung über den bestehenden Pachtvertrag hinaus nicht mehr zulässig.
Beteiligung: Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird eine öffentliche Bürgerversammlung durchgeführt. Außerdem erfolgt eine öffentliche Auslegung der Entwurfsplanung, auf die die im Quartier tätigen Bürgerforen u. Ä. schriftlich hingewiesen werden.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung werden der Seniorenbeirat und der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen beteiligt.
Zeitpunkt der Umsetzung:
Mit der Bauleitplanung wird unverzüglich nach Aufstellungsbeschluss begonnen.
Finanzierung/Folgekosten:
Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt durch den Vorhabenträger. Die Herstellung und der Unterhalt des öffentlichen Platzes löst Kosten in noch unbekannter Höhe aus. Ob diese Kosten von einzelnen Vorhabenträgern oder von der Stadt zu tragen sind, ist noch offen. Auch für die Herstellung und den Unterhalt öffentlich zugänglicher Flächen (Fußwegeverbindungen und Parkplätze) auf dem Grundstück Fahrensodde 20 sind im Planverfahren Regelungen zu treffen. Ggf. wird über verschiedene Lösungsvarianten hierzu politisch zu entscheiden sein, da Kostenübernahmen seitens der Investoren konzeptabhängig sind.
Gleichstellung:
Die Bauleitplanung ist auf keine bestimmte Zielgruppe abgestellt.
Der Antrag als PDF
Dem Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung, Stadtentwicklung am 27.05.2014 zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt wurde auf der Ratsversammlung am 3.7.2014 vertagt und der Antrag zurückgezogen. Der Antrag wurde auf der Sitzung der Ratsversammlung am 11.09.2014 angenommen.
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