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03.06.2014

Tarifverträge im Konzern Stadt Flensburg

Ergänzungsantrag RV-47/2014, 2. Ergänzung der Ratsfraktionen SPD, SSW und Bündnis 90/Die Grünen zur Beschlussvorlage RV-47/2014 für den Hauptausschuss am 03.06.2014, Hauptausschuss am 01.07.2014, Ratsversammlung am 03.07.2014

Antrag:
Die Ratsversammlung bekräftigt den Beschluss der Ratsversammlung vom 28.02.2008, demzufolge alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Aufsicht der Stadt Flensburg unterstehenden Körperschaften, Anstalten, Stiftungen und Unternehmen von einem orts- und branchenüblichen Tarifvertrag umfasst sein müssen. Sie unterstreicht die Intention des seinerzeitigen Beschlusses, der dafür sorgen soll, dass überall in städtischen Gesellschaften sozialverträgliche Arbeitsbedingungen und ein angemessenes Einkommen sichergestellt werden. Sie bekennt sich zu ihrer sozialen Verantwortung und dazu, dass hier beschäftigte Menschen ein auskömmliches Einkommen haben müssen, um ihren Familien und Kindern ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Zur Ausgestaltung des Beschlusses wird festgelegt:
Es werden die im Tarifsystem des öffentlichen Dienstes bestehenden branchenspezifischen Regelungen angewendet. In den Gesellschafter- und Aufsichtsgremien von der Stadt Flensburg unterstehenden Körperschaften, Anstalten, Stiftungen und Unternehmen ist jetzt und in Zukunft darauf hinzuwirken, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von dem jeweils spartenspezifischen Tarifvertrag (z.B. TVöD, TV-V, TV-N) durch entsprechende Mitgliedschaft der Gesellschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband Schleswig-Holstein umfasst wird.

Da für den Bereich von Weiterbildungsträgern andere Beschäftigungs- und Wettbewerbslogiken als für die originären Bereiche des öffentlichen Dienstes gelten, bleiben dort teilweise bestehende Haustarifverträge hiervon unberührt.

Begründung:
Zielsetzung/Messbarkeit:
Ziel ist die Bekräftigung und Ausgestaltung des Ratsbeschlusses RV-17/2008 vom 28.02.2008. Mit der vorgeschlagenen Beschlussfassung soll klargestellt werden, dass es sich bei den betroffenen Unternehmen im Konzern Stadt um Unternehmen handelt, die klassische Aufgaben des Öffentlichen Dienstes ausüben und dass hier deshalb (genau wie bei direkt bei der Stadt Flensburg beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, wie z.B. in der Verwaltung oder beim TBZ) die jeweils branchenspezifische Tarifbindung durch Verbandsbindung herzustellen ist. Damit ist der Gleichbehandlungsgrundsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewahrt und gleichzeitig die vorgeschriebene Flexibilisierung und Wettbewerbsorientierung gewahrt.

Nur mit diesen Regelungen werden die üblichen tariflichen Standards, wie sie für Tätigkeiten des öffentlichen Dienstes praktiziert werden, gelebt. Damit würde die Stadt Flensburg keine negative Sonderstellung in Schleswig-Holstein einnehmen und könnte entstehende Synergien durch Kooperationen optimal nutzen. Gerade auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels spielt die angemessene, branchenübliche Bezahlung eine wichtige Rolle.

Ausgangssituation:
Formaler Ausgangspunkt des hier vorgelegten Ergänzungsantrages ist die von der Verwaltung nach Vorberatungen in der AG Beteiligungscontrolling erstellte Vorlage RV-47/2014.

Die 2. Ergänzungsvorlage wird von den antragstellenden Fraktionen zurückgezogen und durch diese 3. Ergänzung ersetzt. Zusätzlicher Mitantragsteller ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Inhaltlich ist zur Ausgangssituation festzuhalten:

Nach Kenntnisstand der antragstellenden Fraktionen gibt es in keiner anderen Stadt in Schleswig-Holstein eine politische Beschlussfassung, die eine tarifliche Absenkung oder einen tariflosen Zustand legitimiert. Dies würde aber in der Konsequenz die Umsetzung der Variante a) und b) bedeuten, denn Haustarifverträge mit Abweichungen oder nur einzelvertragliche Regelungen ergeben praktisch nur „Sinn", wenn andere i.d.R. schlechtere Regelungen als im Tarifsystem des ÖD getroffen werden sollen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die zu führenden Verhandlungen und die Tarifpflege mit einem nicht zu unterschätzenden Aufwand verbunden sind. Eine Beschlussfassung der Variante a) oder b) wäre auch eine grundsätzliche Abkehr von der bestehenden Beschlussfassung, die ja eine Tarifbindung (orts- oder branchenüblich) vorsieht.
Damit würde die Stadt Flensburg bestehende Mindeststandards aufgeben, was sicherlich auch in der überregionalen Öffentlichkeit negativ beurteilt werden wird. Die Variante c) formuliert eine Öffnung, die in der tariflichen Realität des öffentlichen Dienstes keine Anwendung findet. Da die Formulierung sehr allgemein gehalten ist, lässt sie viel zu viel Raum für unklare Interpretationen und „Absenkungsgedanken". Bei den derzeitigen Regelungen im TVÖD passt die getroffene Formulierung nur auf den ÖPNV, der aber in Flensburg eine tarifliche Regelung hat, die von allen Beteiligten getragen wird.

Für den Bereich der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (bequa) der Stadt Flensburg gelten andere Branchen- und Wettbewerbslogiken als für die originären Bereiche des Öffentlichen Dienstes. Eine diesbezügliche Abweichung dient der betriebswirtschaftlichen Stabilität dieser wichtigen arbeitsmarktpolitischen Einrichtung der Stadt Flensburg.

Global-/Teilziel der Flensburg-Strategie:
Alternativen:
Die von der Verwaltung und aus der AG Beteiligungssteuerung vorgeschlagenen Alternativvarianten, wonach man sich an orts- und branchenübliche Tarifverträge oder aber den TVöD „anlehnen" könne, bleibt hinter der bestehenden Beschlussfassung und dem Willen des Rates zurück und sind darum abzulehnen.

Beteiligung:
Finanzierung/ Folgekosten:
Bei den zitierten (dem Rat bzw. Hauptausschuss jedoch nicht vorgelegten) Berechnungen bzw. Schätzungen konnte nicht dargestellt werden, in welchem Umfang eine Entlastung städtischer Ausgaben im Sozialbereich (vor allem Kosten der Unterkunft) erfolgt.

Unabhängig davon ist es Wille des Rates, dass Beschäftigungsverhältnisse im Konzern Stadt so gestaltet werden, dass Vollzeitbeschäftigte nicht auf ergänzende Hilfen seitens der öffentlichen Hand angewiesen sind. Die daraus folgenden finanziellen Auswirkungen bei den Beteiligungsunternehmen führen zwar indirekt zu einer Belastung des städtischen Haushalts (erhöhte Zuschüsse/Verlustübernahmen bzw. reduzierte Gewinnausschüttungen).

Gleichzeitig führen entsprechende Gewinnabführungen z.B. der Stadtwerke Flensburg wiederum zu einer Entlastung des städtischen Haushalts. Deshalb ist eine reine Betrachtung möglicher direkter Kostensteigerungen ohne Berücksichtigung von Kostenreduzierungen an anderer Stellte, z.B. ergänzende Sozialhilfe, zu kurzsichtig.
Der Rat bekennt sich auch vor dem Hintergrund der haushaltspolitischen Auswirkungen zu seiner sozialen Verpflichtung gegenüber den Beschäftigten.

Zeitpunkt der Umsetzung:
umgehend

Gleichstellung:
Beide Geschlechter haben durch diesen Antrag Vorteile.

Der Antrag als PDF

Dem Antrag wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 01.07.2014 und in der Ratsversammlung am 03.07.2014 zugestimmt.

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