11.09.2014
Gesamtstädtisches Einzelhandelskonzept der Stadt Flensburg / Teilfortschreibung I;
Ergänzungsantrag RV-66/2014, 1. Ergänzung zur Beschlussvorlage RV-66/2014 (mit Anhang Sortimentsliste) für die Ratsversammlung am 11.09.2014
Antrag:
Die in Anlage 2 zur Aktualisierung vorgeschlagene Flensburger Sortimentsliste wird wie folgt geändert:
„Fahrräder, Fahrradteile und -zubehör" sind als „Zentrenrelevante Sortimente" zu kategorisieren.
Begründung:
Die Flensburger Innenstadt und die näheren Randbereiche verfügen über eine Reihe kleinerer und mittelgroßer Fahrradgeschäfte, die ein relativ dichtes Netz an Werkstätten und Fahrradeinzelhandel darstellen. Sie beleben auch Straßen abseits der Haupt- Einkaufszonen und stellen eine wichtige Säule zur Radverkehrs- Infrastruktur dar.
Hierbei ist festzustellen:
Es gibt einen hohen Spezialisierungsgrad der Geschäfte in die verschiedensten Bereiche z.B. Familien /Freizeiträder, Sportfahrräder, BMX, E- Bikes, Lastenräder, Liegeräder, Anhänger etc. Nahezu alle Geschäfte bieten auch einen Reparaturservice an, teilweise sogar mobil. Alle Betriebe sind neben der Dienstleistung zur Existenzsicherung auch auf den Verkauf von Fahrradteilen und -zubehör, wie z.B. Gepäckträger, Ständer, Beleuchtungssysteme, Taschen, Schlösser, Helme etc. angewiesen.
Die Bevölkerung profitiert von einem relativ engmaschigen und gleichverteilten Werkstattnetz und hat kurze Wege im Falle einer Panne. All dies liefe Gefahr, bei einer zusätzlichen Konkurrenz z.B. durch einen größeren Fahrrad-Discounter in einem der Einkaufszentren, nicht weiter angeboten werden zu können. Hierbei ist besonders zu konstatieren, dass schon leichte Umsatzverschiebungen mehrere Betriebe existenziell gefährden würden. Personen, die zum Kauf eines Fahrrades auf die Nutzung des PKW angewiesen sind, haben auch jetzt schon die Auswahl aus mehreren Geschäften außerhalb des unmittelbaren Zentrums.
Globalziel:
Fahrradfreundliche Stadt Flensburg
Flensburg verfügt über eine attraktive Innenstadt
Alternative:
Gutachterliche Einzelprüfung zur Verträglichkeit bei jedem Gewerbeansiedlungsverfahren, das die genannten Sortimente betrifft. Hierbei wird unter Einzelhandelsgesichtspunkten beurteilt, die betriebswirtschaftliche Mischkalkulation aus Einzelhandels- und Dienstleistungsgewerbe (Werkstattservice) droht unberücksichtigt zu bleiben.
Finanzierung:
Durch die Einstufung als „zentrenrelevant" vereinfachen sich zukünftige Bauleitverfahren. Eine umständliche, gutachterliche Prüfung zu Umsatzverschiebung und Verträglichkeit entfällt. Kapazi-täten der Verwaltung können anderweitig wirken.
Der Antrag als PDF
Der Antrag wurde in der Sitzung der Ratsversammlung am 11.9. vertagt.
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