05.11.2014
Unterstützung der Einrichtung neuer Kindertagesstätten
Antrag JHA-24/2024 der Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Ratsfraktion für den Jugendhilfeausschuss am 05.11.2014
Antrag:
1. Der Jugendhilfeausschuss unterstützt nachdrücklich den Bau und Betrieb der geplanten Kindertagesstätte auf dem Gelände des Projektes „Freiland".
2. Bei der Planung und Einrichtung städtischer Kindertagesstätten ist im Hinblick auf den konkreten Ort und die geplante Platzzahl grundsätzlich Rücksicht auf bekannte Planungen freier Träger zu nehmen, insbesondere wenn diese Planungen bereits weit fortgeschritten sind. Über Anfragen freier Träger und den jeweiligen Stand der Dinge ist dem Jugendhilfeausschuss jeweils aktuell Bericht zu erstatten.
3. Bei der Ersatzplanung für die städtischen Kindertagesstätten Schwedenheim und Johannisstraße wird die Verwaltung beauftragt, innenstadtnah einen passenden Ort in möglichst dichter Entfernung zu den beiden bisherigen Kindertagesstätten und in Abstimmung mit den betroffenen Elternvertretungen zu suchen und außerdem bei Ortswahl und Platzzahl das neue Angebot im „Freiland" zu berücksichtigen
Begründung:
Ausgangssituation:
Seit langem existieren vorliegende Planungen und Gespräche mit den Fachbereichen Entwicklung und Innovation und Bildung für die Kita im Projekt Freiland. Das Projektplanungsbüro ConPlan hat seinerzeit im Auftrag der Verwaltung alle größeren Träger angefragt, ob es Interesse gibt, im Pro-jekt „Freiland" eine Kita zu errichten. Einzig bei Adelby 1 hat sich das Interesse konkretisiert. Mit der Gewoba hat der Kita-Träger einen Investor gefunden, der diese Kita bauen wird. Sowohl Adelby 1 als auch der Fachbereich Entwicklung und Innovation würden gern mit dem Projekt star-ten, wollen sich aber der Unterstützung des Vorhabens durch den JHA versichern.
Abgeleitet aus dem Subsidiaritätsprinzip 1 und auch aus Ziel 6 der „Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung 2014-2016" 2 ist es Aufgabe der Stadt, dafür Sorge zu tragen, dass vorrangig immer die Möglichkeit für freie Träger besteht, Kindertagesstätten zu errichten bzw. zu betreiben.
Um dieses zu erreichen, ist es notwendig, dass seitens der städtischen Verwaltung die einzelnen Fachbereiche auch freie Träger, die neue Einrichtungen errichten und/oder betreiben wollen, konkret unterstützen und ihnen als Dienstleister mit einem „roten Teppich" zur Verfügung stehen. Die unbestritten notwendige Planung städtischer Einrichtungen als Ersatz- oder zusätzliche Bauten hat darauf Rücksicht zu nehmen.
Deutlich geäußertes Interesse der betroffenen Eltern und Kinder der Kitas Schwedenheim und Johannisstr. ist eine innenstadtnahe Kita-Versorgung fußläufig in Nähe des Bahnhofs – respektive Hafermarktumfeldes, der die bestehenden Kooperationen mit Rudeschule (Schwedenheim) und Hohlwegschule (Johannisstraße) möglich erhält. An der Auswahl des Standortes sind die Betroffe-nen so zu beteiligen, dass mit ihnen gemeinsam ein passender Standort gesucht wird, der diese Mindestbedingungen erfüllt.
Globalziel:
Bildung ist der Schlüssel für eine bessere Sozialstruktur
- Flensburg bietet den integrierten Bildungsweg von der Kindertagesstätte bis zu den Hochschulen.
Flensburg will Dein Engagement - und macht es möglich.
- Flensburg etabliert eine transparente und moderne Beteiligungskultur.
- Flensburg stärkt die gesellschaftliche Teilhabe aller Einwohnerinnen und Einwohner.
- Alle EinwohnerInnen fühlen sich als FlensburgerInnen
Alternativen:
Freie Kita-Träger scheuen davor zurück, in Flensburg in Bau und/oder Betrieb neuer Kindertagesstätten zu investieren. Die Stadt Flensburg wäre gezwungen, ausschließlich selbst für den Ausbau der erforderlichen Kita-Plätze zu sorgen.
Beteiligung:
Alle werden beteiligt, insbesondere freie Kita-Träger und Elternvertretungen.
Finanzierung/ Folgekosten:
Direkte Kosten sind nicht zu erwarten. Kosten, die mit der Umsiedlung der Kitas Schwedenheim / Johannisstr. Und dem möglichen Neubau entstehen, sind unter anderem standortabhängig, aber hier nicht bezifferbar.
Zeitpunkt der Umsetzung:
Umgehend
1. Subsidiaritätsprinzip: SGB VIII § 4, Abs. 2: Soweit geeignete Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen werden können, soll die öffentliche Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen.
2. Ziel 6. Es ist ein breites Leistungsspektrum hinsichtlich der Angebots- und Trägervielfalt zu gewährleisten. Familien sollen aus einer Vielfalt an Betreuungsangeboten wählen können, um das für sie passende, ihren Wünschen und Erfordernissen entsprechende Angebot zu finden. (Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung 2014 – 2016, S. 13, 1.2 Planungsziele)
Gleichstellung:
./.
Der Antrag als PDF
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 5.11. wurde beschlossen,Punkt 1 des Antrages nicht wieiter zu befassen, Punkt 2 in 1. Lesung zu behandeln, Punkt 3 wurde zugestimmt.
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