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11.11.2014

Grundsatzbeschluss zur Weiterentwicklung des Hafen-Ostufers: Grundlagenermittlung, weiteres Verfahren und Bauleitplanung

Gemeinsamer Antrag RV-147/2014 der Ratsfraktionen SPD, CDU, SSW und Bündnis 90/Die Grünen, FDP für den Ausschuss für Umwelt, Planung, Stadtentwicklung am 11.11.2014 und die Ratsversammlung am 4.12.2014

Antrag:
1. Grundlagenermittlung: Definition der Planungsziele und Klärung der Rahmenbedingungen

Vor dem Hintergrund, dass die Dansk Landbrugs Grovvareselskab A.m.b.A. (DLG) und die HaGe verbindlich erklärt haben, dass die Nutzung des Silokomplexes – Ballastkai 10/10a – aufgegeben wird, sollen die Chancen, die Flächen stadtwirtschaftlich zu entwickeln, ergriffen werden.

Das Gelände des Hafen-Ost-Bereichs (gem. Anlage zur Vorlage RV-80/2014) wird mit folgenden, parallel laufenden Maßgaben entwickelt:

a) Definieren der Planungsziele mit abschließendem Beschluss durch die Ratsversammlung (Vorbereitung durch den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, Bürgerinformationsveranstaltung)
b) Definieren der Zukunft des Wirtschaftshafens in ganzheitlicher Betrachtungsweise mit abschließendem Beschluss durch die Ratsversammlung (Vorbereitung durch den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, Bürgerinformationsveranstaltung)
c) Klären der Zukunft der Hafen-Ost-Gleistrasse mit abschließendem Beschluss durch die Ratsversammlung (Vorbereitung durch den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, Bürgerinformationsveranstaltung)
d) Vorbereitung von Verkauf oder Erbpacht für die Grundstücke mit abschließendem Beschluss durch die Ratsversammlung (Vorbereitung durch den Finanzausschuss, Bürgerinformationsveranstaltung)
Die unter a) bis d) genannten Bürgerinformationsveranstaltungen können auch in einer gemeinsamen Veranstaltung zusammengefasst werden.
e) Bestandsanalysen durch die Verwaltung. Dazu gehören u.a.
- Baulicher Zustand der Gebäude
- Ermittlung der Restwerte der Gebäude sowie der Grundstückswerte
- Klärung sämtlicher Fragen des Denkmalschutzes
- Baulicher Zustand der Kaimauer, ggfs. Kostenermittlung für Instandsetzungsmaß
nahmen
- Klärung sämtlicher Grundstücksfragen (Grundstücksgrenzen und -zuschnitte, Rechts sichere Klärung sämtlicher Erbpachtfragen, Eigentumsverhältnisse, Ausstiegsklauseln)

2. Weiteres Verfahren
Die Verwaltung wird gebeten, nach dem Vorliegen der o.g. Beschlüsse, Sachverhaltsklärungen und Analysen das weitere Vorfahren mit dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung abzustimmen. Insbesondere geht es um folgende Arbeits- und Handlungsschritte:
a) Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs. Die ersten drei Preisträger werden als Grundlage für die weitere Investorensuche herangezogen.
b) Die Verwaltung klärt, ob bei einer möglichen Umstrukturierung des Bereiches Voraussetzungen für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln nach § 171a ff BauGB vorliegen.
c) Erarbeitung eines geeigneten Bürgerbeteiligungs- und Marketingkonzeptes. Dabei soll die Einführung einer „gläsernen Akte" am Beispiel der Ansiedlung von Möbel Kraft in der Stadt Kiel Berücksichtigung finden, die jederzeit sowohl für Politik als auch für die Öffentlichkeit einsehbar ist. Nur datenschutzrechtlich bedenkliche Sachverhalte dürfen dabei geschwärzt werden.

3. Bauleitplanung
a) Es wird der Ratsversammlung ein Aufstellungsbeschluss für das Bauleitplanverfahren zur Beschlussfassung vorgelegt.
b) Nach entsprechender vorgeschalteter Bürgerbeteiligung wird der Ratsversammlung abschließend der Satzungsbeschluss zum Bauleitplanverfahren zur Beschlussfassung vorgelegt. Ebenfalls zur Beschlussfassung vorzulegen sind städtebauliche Verträge (bei einem Bebauungsplan) bzw. die Durchführungsverträge (bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen).


4. Grundstücksveräußerung oder –verpachtung
Erst nach (alternativ: mit) dem Satzungsbeschluss erfolgt der Verkauf oder die Verpachtung der Grundstücke.

Begründung:
Der Wegfall der Silonutzung durch DLG / HaGe betrifft die Stadt Flensburg zunächst nicht direkt, da gegenseitig ein Pachtvertrag vereinbart wurde, der weitere Jahrzehnte Bestand hätte. Die Ratsversammlung erkennt an, dass die in Frage stehende Fläche von substanziell hohem Wert für die Identität der Flensburgerinnen und Flensburger ist. Sie wünscht daher eine hohe Transparenz, eine laufende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie jederzeit Kontrolle über alle Verfahrensschritte.

Ausgangssituation:
Die Ankündigung der DLG / HaGe, sich endgültig von dem Standort am Flensburger Hafen zurückzuziehen, bedeutet nach der Schließung des Futtermittelwerkes den Verlust eines Gewerbe-betriebes für die Stadt Flensburg und einen erneuten Rückgang der gewerblichen Hafenfunktionen. Es ist jetzt erforderlich, die Hafenfunktionen zu optimieren und auf den langfristig zur Verfügung stehenden Flächen zukunftssicher zu gestalten. Der Wirtschaftshafen muss auch in Zukunft in der Lage sein, den best case seiner Entwicklung zu realisieren. Dazu ist es notwendig, dass der planungsrechtliche Nachweis der Verträglichkeit von Hafengewerbe und neuen Entwicklungen erbracht wird.
Gleichzeitig bietet der Rückzug am Standort Ballastkai 10/10a jedoch auch enorme Chancen für die Stadtentwicklung, die planerisch ausgeschöpft werden sollen. Die Flächen bieten einzigartige städtebauliche Qualitäten direkt am Wasser. Es gilt, die Nutzungspotentiale zu beschreiben und zu einer sowohl zukunftsfähigen, als auch verantwortungsvollen und sorgsamen Neuaufteilung von Baumassen zu kommen, welche dieser besonderen Lagegunst entsprechen.
Der Imagewert dieser besonderen Lagequalität kann für die Stadt Flensburg, für die Nutzer des Ortes und für die Stadtbesucher erheblich gesteigert werden.

Global-/Teilziel:
Es handelt sich um ein Impulsprojekt, mit dem gleich mehrere Global- und Teilziele angesteuert werden.
● Flensburg will Dein Engagement und macht es möglich
- Flensburg etabliert eine moderne Beteiligungskultur
● Flensburg bleibt führender Wirtschaftsstandort in der Region
- Flensburg macht Wirtschaft zum kommunalen Handlungsschwerpunkt
● Flensburg ist ein wunderbares Erlebnis – auch für unsere Gäste
- Flensburg baut seine touristische Infrastruktur aus.

Alternativen:
-

Beteiligung:
Im Bauleitplanverfahren sind die gesetzlichen Beteiligungsschritte vorzunehmen. Im Antragstext ist außerdem eine zusätzliche Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern vorgesehen.

Zeitpunkt der Umsetzung:
Die Verfahrensschritte sind im Antragstext formuliert und sequentiell abzuarbeiten.

Finanzierung/Folgekosten:
Die Klärung der Finanzierungsfragen sowie der Verwendung möglicher Erlöse erfolgt in einem späteren Verfahrensschritt.

Gleichstellung:
Die Entwicklung betrifft Männer und Frauen gleichermaßen.

 

Der Antrag als PDF 

Dem Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung, Stadtentwicklung am 11.11.2014 und in der Ratsversammlung am 4.12.2014 zugestimmt. 

 

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