11.03.2015
Kommunale Bildungsvernetzung
Antrag FA-33/2015 für den Ausschuss für Bildung und Sport am 11.03.2015, Jugendhilfeausschuss am 18.03.2015 und Finanzausschuss am 19.03.2015
Antrag:
Die Verwaltung leitet einen gemeinwohlorientierten Prozess ein, der die Entwicklung einer Strategie zur langfristigen und nachhaltig wirkenden Bildungsplanung unter allen in Flensburg tätigen Bildungsakteuren ermöglicht. Eine gemeinsame Zukunftsplanung von bildungsfördernden Aktivitäten soll allen Einwohnerinnen und Einwohnern, von klein bis groß, dienen und ihre Chancen verbessern. Ein entsprechendes Konzept wird bis 31.10.15 beim BMBF eingereicht, um eine Förderung aus Mitteln des ESF im Rahmen des Projektes „Bildung integriert" zu erhalten. Die für diesen Prozess notwendigen Ressourcen sind in der Verwaltung bereitzustellen.
Begründung:
Die Stadt Flensburg steht wie auch andere Kommunen in Zeiten klammer Haushaltsmittel vor der ständigen Herausforderung, allen kommunalen Aufträgen gerecht zu werden. Bildung, von Geburt an bis ins hohe Alter, über alle gesellschaftlichen Schichten hinweg zu ermöglichen und zu gestal-ten, gehört maßgeblich zu solchen Aufträgen dazu. Auch die zufällig stattfindende oder nicht zerti-fizierte Kompetenzerweiterung wird durch diese Vernetzung verbessert. Bildung ist der Schlüssel zu Teilhabe, Mitbestimmung und Selbstverwirklichung aller Menschen.
Das Bildungsangebot und die Vielfalt und Durchlässigkeit von Bildungsangeboten in einer Region ist ein Standortfaktor mit immer größerer Bedeutung. Die gesellschaftlichen Veränderungen sind vielfältig. Sie werden besonders deutlich in den Bereichen der demografischen Entwicklung, der ethnisch-sozialen Bevölkerungsentwicklung, der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Veränderungen.
Bildung findet nicht etwa nur in Schulen statt. Auch die außerschulischen Einrichtungen sowie Berufsbildung und Lebenslanges Lernen sollen hier mit eingebunden sein. Kommunale Bildungsvernetzung bedeutet als bildungsfördernde Einrichtung, z.B. als Kindergarten oder Volkshochschule von der Arbeit der anderen Akteure zu wissen, sich zu Angeboten und Projekten abzusprechen, gemeinsam Planungen z.B. zu Übergängen aufzustellen, Schwerpunkte zu setzen, Synergieeffekte zu nutzen, Schnittstellen zu erkennen und gemeinsam zu gestalten.
Die Probleme und Aufgaben bestehen Bundesweit, die Lösungen u bildungspolitischen Entscheidungen müssen sich aber an den Lebenssituationen der Menschen in der Region orientieren. Dazu bedarf es gesicherter Planungs- und Steuerungsinstrumente, wie z.B. eines kommunalen Bildungsmonitorings, einer kommunalen Bildungsberichterstattung und eines kommunalen Bildungsmanagements.
Für Flensburg gilt es insbesondere auch, den Blick über die Grenze nach Dänemark zu werfen und natürlich die dänischen Einrichtungen gleichermaßen mit einzubeziehen.
Die zu beteiligenden Institutionen sind u.a.:
- Kindertagesstätten und Kindergärten
- Schulen und Berufsschulzentren
- Jugendzentren, -einrichtungen
- Beratungs- und Kooperationsstellen
- Sportvereine
- Hochschulen
- Weiterbildungseinrichtungen
- Kammern
Aktuelle Themen wie Schulsozialarbeit, Inklusion, Ganztagsbetreuung, Migration und die Schulentwicklungsplanung sollen dabei berücksichtigt werden.
Zielsetzung/Messbarkeit
Die Teilnahme und die Diskussionen an der Auftaktveranstaltung werden das Interesse aller Akteure an der Gestaltung der Bildungslandschaft Flensburg aufzeigen. Die dort gesammelten Erkenntnisse und Ideen werden von der Verwaltung aufbereitet, um darauf weiter aufbauen zu können. Ebenso sollen ehemalige und derzeitige Bildungsprojekte der Stadt und deren Ergebnisse in den Prozess mit einbezogen werden.
Alle Akteure und insbesondere Teilnehmende an Bildungsprozessen sollen davon profitieren. In diesen Dialog werden alle Partner kooperativ und gleichberechtigt einbezogen. Private und öffentliche Einrichtungen sind aufgerufen, sich an dieser Abstimmung aktiv zu beteiligen, um nachhaltig die Bildungschancen und Kompetenzentwicklung aller Flensburgerinnen und Flensburger zu fördern.
Zur empirischen Begleitung des Prozesses wird ein abgestimmtes Bildungsmonitoring aufgebaut, dessen Ergebnisse zukünftig in eine regelmäßig zu veröffentlichende Bildungsberichterstattung einfließen.
Dieser ganzheitliche Ansatz wurde bereits von vielen Kommunen und Regionen in Projekten wie Lernen vor Ort oder Bildungslandschaften erfolgreich umgesetzt. Die Verwaltung kann sich hier an anderen Prozessen orientieren und z.B. in landesweiten Gremien Unterstützung bei der Umsetzung holen und so zu einer gestaltenden Bildungsorganisation werden.
Eine jährliche Evaluation belegt den Zugewinn, den Aufwand und das ggf. gegenseitige Profitieren des Netzwerkes für die Akteure.
Global-/Teilziel
Flensburg will Dein Engagement - und macht es möglich.
Bildung ist der Schlüssel für eine bessere Sozialstruktur.
Alternativen
Es wird auf eine gezielte Bildungsprozessabstimmung zwischen allen kommunalen Akteuren und somit auf mögliche Synergieeffekte zu Lasten der Einwohnerinnen und Einwohner sowie Unter-nehmen und Organisationen verzichtet.
Beteiligung
Alle mit einem Bildungsauftrag handelnden Institutionen werden u.a. in Workshops, Konferenzen sowie in direktem Kontakt beteiligt. Darüber hinaus werden Senioren, Jugendliche, Kinder, Schülerinnen und Schüler, Eltern und Vertretungen der entsprechenden Einrichtungen in den Prozess aktiv mit eingebunden.
Finanzierung/ Folgekosten
Die Kosten für die Durchführung der Planungsworkshops werden über Mittel des Haushaltsjahres 2015 ermöglicht. Für die kommenden Jahre wird die Finanzierung der Folgekosten sichergestellt. Die Förderung aus ESF-Mitteln des BMBF für das Förderprogramm „Bildung integriert" (3-jährige Personal- und Sachkostenförderung) ist zu prüfen, vorzubereiten und zu beantragen.
Zeitpunkt der Umsetzung
Die Verwaltung beginnt im 2.Quartal 2015 mit der Planung. Die Entwicklung einer Strategie mit allen Beteiligten startet im Herbst 2015.
Gleichstellung
Die Beteiligung aller an diesem kommunalen Abstimmungsprozess unterstützt die Chancen beider Geschlechter gleichermaßen.
Der Antrag als PDF
Dem Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Sport am 11.03.2015, in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18.03.2015 und im Finanzausschuss am 19.03.2015 zugestimmt.
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