Grundsatzbeschluss zur Planung einer neuen Hauptfeuerwache und zentralen Rettungswache am Standort des ehemaligen Hallenbades
Gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen CDU, SPD, SSW, WiF, Grüne, FDP RV-37/2015 für den Ausschuss für Umwelt, Planung, Stadtentwicklung am 14.04.2015, den Ausschuss für Bürgerservice, Schutz und Ordnung am 06.05.2015, Ratsversammlung am 07.05.2015
Antrag:
Die Stadt Flensburg strebt einen Neubau der Feuerwache der Berufsfeuerwehr an. Die Verwaltung wird gebeten, für das Nachbargrundstück des bisherigen Standorts unter Integration von Teilen der bisherigen Fläche und unter Einbeziehung der Gesamtplanungen des Sanierungsgebietes neben der Grundlagenermittlung auch die Vorplanung mit Kostenschätzung (Planungsstufe 2 HOAI) für den Abriss des alten Hallenbades und für einen Neubau einer Feuerwache vorzulegen. Auch alternative Standorte innerhalb des Sanierungsgebietes sollen geprüft werden.
Sie wird darüber hinaus gebeten, ein Finanzierungskonzept zu erstellen und sämtliche Fördermöglichkeiten zu ermitteln. Mit den Krankenkassen ist das Gespräch für eine Kostenbeteiligung für den notwendigen Anteil des Rettungswesens aufzunehmen.
Die erforderlichen Planungskosten sind zu ermitteln und in die Investitionsplanung der Stadt Flensburg einzustellen. Ein erster Zeitplan für das Projekt bis zur Fertigstellung wird von der Verwaltung bis Ende September 2015 erbeten.
Begründung:
Die Hauptfeuerwache weist eine Reihe von dokumentierten Mängeln auf, die im jetzigen Gebäude nicht abzustellen sind. Die Mängel machen einen Weiterbetrieb nicht möglich.
Aus Arbeitsschutzgesichtspunkten (Unfallverhütungs- / Hygienevorschriften), aus Gründen der Motivation der Berufs- und der freiwilligen Feuerwehrleute sowie im Hinblick auf die notwendige Sorgfalt beim Erhalt der Fahrzeuge ist dringend Abhilfe zu schaffen.
Der Neubau birgt die Chance, auch die Wache mindestens einer Freiwilligen Feuerwehr, deren Räume zum Teil ebenfalls in einem desolaten, nicht tragbaren Zustand sind, mit unterzubringen und mit dem Stadtfeuerwehrverband sowie der Jugendfeuerwehr Flensburg zusätzliches Ehrenamt
einzubinden. Für beides sollte der Stadtfeuerwehrverband intensiv einbezogen werden. Zudem lässt sich bei einem Neubau auch die Nutzfläche für den heutigen und künftigen Bedarf optimieren. Zusätzlich könnte die Integration von Fitnessräumlichkeiten, die im Rahmen der Ausbildung auch durch Freiwilligenverbände genutzt werden könnten, externe Kosten mindern. Gleiches gilt, wenn ausreichend verfügbare Stellplatzflächen geschaffen werden und dadurch bisher angemietete Hallen aufgegeben werden können. Synergieeffekte für den Löschzug Gefahrgut sind durch Zentralisierung der Spezialfahrzeuge an einer Stelle und dadurch bessere Verfügbarkeit für die Ausbildung sowie die Instandhaltung der Spezialgeräte möglich.
Die durch die Feuerwehr durchgeführten Fahrzeitüberprüfungen lassen den jetzigen Standort als „weitestgehend ideal" einstufen. Hilfsfristen können von keinem anderen Ausgangspunkt so ausgewogen
und gut abgedeckt werden.
Für den Neubau der Hauptwache wird mindestens übergangsweise das Gelände des bisherigen Hallenbades sowie das jetzige Grundstück benötigt. Zur Gewährleistung des reibungslosen Betriebes wird der Neubau in Etappen ausgeführt. Sollte vom bisher genutzten Grundstück unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung noch Flächen entbehrlich sein, lassen sich diese im Rahmen des Sanierungsgebietes Bahnhofsumfeld dem Wohnungsbau zuführen. Im Planverfahren sollte die Berufsfeuerwehr vorbereitend fachlich umfassend vertreten sein. Dies sollte bei der Personalplanung Berücksichtigung finden.
Planungsstufe 2 HOAI umfasst neben der Grundlagenermittlung auch die Vorplanung mit Kostenschätzung, sodass mit Abschluss der Planung eine qualifizierte Beschlussfassung möglich wird.
Ausgangssituation:
Die Feuerwache der Flensburger Berufsfeuerwehr ist im Jahr 1954 fertig gestellt worden. Die ursprünglich für 54 Mitarbeiter und 16 Fahrzeuge ausgelegte Wache beherbergt inzwischen 115 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 38 Fahrzeuge und Abrollbehälter. Damit ist die Fläche für Fahrzeuge und Personal in der jetzigen Feuerwache unzureichend und nicht zuletzt energetisch suboptimal. Hinzu kommt, dass die Einfahrthöhe der Fahrzeughallen nicht den Vorschriften entspricht, die Tiefe der Fahrzeughallen nicht ausreichend ist, die Abstände zwischen den Fahrzeugen nicht der Norm entsprechend sind, so dass Fahrzeugtüren nicht richtig geöffnet werden können. Fahrzeuge können zum Teil nur mit eingeklappten Außenspiegeln in die Halle einfahren. Sonderfahrzeuge stehen in einem Provisorium, ungeschützt vor Temperaturschwankungen. Dies gefährdet vor allem die teure moderne Medizintechnik der Rettungswagen. Aufenthalts- und Büroräume sind absolut nicht zeitgemäß.
Ein weiterer Anbau-Neubau- für Fahrzeughallen ist (u. a. wegen Platzmangels, Fernwärmeleitungen, Stromtrassen und Abwassersystemen) auf dem derzeitigen Gelände der Hauptfeuerwehrwache technisch nicht mehr möglich. Als Werkstatt werden unter widrigen Umständen schon
jetzt Räume des alten Hallenbades genutzt. Einsatzsteigerungen im Rettungsdienst werden gemäß Bericht im Ausschuss für Bürgerservice, Schutz und Ordnung vor allem auf Grund des demographischen Wandels mit einem Anstieg von 25% bis 2025 veranschlagt, so dass von weiterem Raum- und Flächenbedarf auszugehen ist.
Global- / Teilziel:
Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz sind Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge.
Darüber hinaus soll auch das feuerwehrtechnische Ehrenamt integriert werden:
● Flensburg will Dein Engagement und macht es möglich
● Flensburg stärkt die gesellschaftliche Teilhabe aller Einwohnerinnen und Einwohner.
Alternativen:
Für eine Modernisierung des Bestands ist kein ausreichender Platz vorhanden, und es kann davon
ausgegangen werden, dass dies nicht mit geringeren Kosten zu erreichen sein würde. Ein Unterlassen
der Neuplanung ist keine Alternative.
Beteiligung:
Eine Beteiligung ist erst im weiteren Verfahren vorgesehen.
Zeitpunkt der Umsetzung:
Die Umsetzung soll direkt nach Antragstellung erfolgen.
Finanzierung / Folgekosten:
Dieser Antrag löst noch nicht bezifferte Planungskosten aus, die über den Finanzausschuss freizugeben
sind
Gleichstellung:
Die Entwicklung betrifft Männer und Frauen gleichermaßen.
Der Antrag als PDF
Dem Antrag wurde in der Sitzung Ausschuss für Umwelt, Planung, Stadtentwicklung am 14.04.2015 einstimmig zugestimmt.
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