25.06.2015
Unterstützung der DLRG Flensburg
Gemeinsamer Antrag FA-81/2015 der Ratsfraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für den Finanzausschuss am 25.06.2015
Antrag:
Vor dem Hintergrund, dass die DLRG Flensburg im Bereich Solitüde/ Fahrensodde für die Wahrnehmung der Badeaufsicht an den Flensburger Stränden eine neue Unterkunft benötigt, wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen:
1. In welchem Rahmen nimmt die DLRG Flensburg Aufgaben für die Stadt Flensburg bzw. andere Gebietskörperschaften wahr?
2. Welche Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten bestehen - unter Berücksichtigung eines angemessen Eigenanteils der DLRG Flensburg - im Zusammenhang mit dem geplanten Neubauvorhaben seitens der Stadt, des Landes und Dritter (z.B. weitere Gebietskörperschaften)?
Im Rahmen der Prüfung von Fördermöglichkeiten ist zu beachten, dass ggf. gewährte Mittel an Auflagen zu binden sind und eine Kündigung der Vereinbarungen bei Nichteinhaltung der Bedingungen möglich ist. Eine regelmäßige Evaluierung ist vorzusehen.
Begründung:
Im Rahmen des Komplexes um Fahrensodde 20 und dem ,,Neustart" in der Ratsversammlung vom 11.09.2014 wurde der Fachbereich E+I beauftragt, einen B-Plan für das Gelände aufzustellen. Im Rahmen der Übergabe und Bewirtschaftung der aufstehenden Bauten durch den ehemaligen Vorhabenträger an den Fachbereich Vermögen konnte nur ein desolater Zustand der gesamten Liegenschaft festgestellt werden.
Im Gegensatz zu den vorhandenen Gewerbebetrieben und Sportvereinen nimmt die DLRG Aufgaben wahr, die eine Förderfähigkeit in Geld- und/oder Sachleistungen vermuten lassen. Da die DLRG schon über bepreiste Planungen auch in Abstimmung mit FB E+I verfügt, sowie Spenden und Sachleistungen akquiriert, ist ein Finanzrahmen abzustecken, der als Grundlage für Verhandlungen zwischen Stadt und DLRG verwendet werden kann.
Es ist zu überprüfen, welche weiteren Zuständigkeiten evtl. mit denen der DLRG Überschneidungen haben (evtl. SAR/Seenotrettung) und welche anderen Gebietskörperschaften (Schleswig-Flensburg) vom Einsatz der DLRG Flensburg Gebrauch machen. Hierbei kann eine Abstimmung über eine evtl. Kostenbeteiligung notwendig werden.
Dieser Auftrag ist unabhängig von der derzeit genutzten Liegenschaft zu betrachten.