01.10.2015
Förderung der Verbraucherzentrale - Beratungsstelle Flensburg
Gemeinsamer Antrag FA-107/2015 der Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, WiF, Die Linke für den Sozial- und Gesundheitsausschuss (nichtöffentlicher Teil) am 14.09.2015 und den Finanzausschuss (öffentlicher Teil) am 01.10.2015
Antrag:
Ab dem Haushaltsjahr 2016 wird über den Haushaltsplan jährlich ein Zuschuss in Höhe von 12.000 € für die Verbraucherzentrale – Beratungsstelle Flensburg zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Die Finanzierung der Verbraucherzentrale und speziell der Beratungsstelle Flensburg war in den letzten Jahren mehrmals Beratungsgegenstand in Gremien der Stadt Flensburg. Mit Hinweis auf die Finanzierungsverantwortung des Landes wurden Förderanliegen der Verbraucherzentrale ab-gelehnt. Inzwischen gewährt das Land eine zusätzliche institutionelle Förderung bis 2017. Im Rahmen einer Strategiediskussion der Verbraucherzentrale wurde darüber hinaus eine bedrohliche Finanzsituation festgestellt. Vor dem Hintergrund hat sich die Landesgeschäftsstelle der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mit Schreiben vom 05.06.2015 an die Stadt gewandt und eine Förderung von 12.000 € beantragt. Die Mittel sollen vor Ort vorrangig für eine bessere personelle Ausstattung und eine Ausweitung der Öffnungszeiten – wie in den Beratungsstellen Kiel und Norderstedt – eingesetzt werden. Die Beratungsstelle in Flensburg ergänzt das städtische Leistungsangebot in den Bereichen Soziales, Bildung und Klimaschutz. So fördert die Verbraucherzentrale mit ihrer Beratung die private Vorsorge für Notlagen und Alter. Durch das Beratungsangebot werden ferner Fehlinvestitionen, Benachteiligungen und letztendlich auch Überschuldungen privater Haushalte verhindert. Dies spiegelt sich dann auch positiv in den Sozialhaushalten wider.
Im Bereich des Klimaschutzes unterstützt die Verbraucherzentrale die Klimaschutz- und Energieeinsparziele der Stadt u. a. durch – für Leistungsempfänger kostenlose – Energie- und Ernährungsberatung. Darüber hinaus engagiert sich die Verbraucherzentrale mit Bildungsangeboten bei verschiedenen Institutionen, wie der Volkshochschule, dem Jobcenter, der Koordinierungsstelle für Integration, dem Klimapakt oder auch auf Berufsmessen. Von diesen Vorteilen profitieren vor allem die Kommunen, in denen sich Beratungsstellen befinden.
Die Stadt hat damit ein originäres Interesse an einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale vor Ort. Im Sinne einer kommunalen Interessenquote ist ein kommunaler Zuschuss in einer Größenordnung von 12.000 € jährlich a 2016 gerechtfertigt.
Der Antrag als PDF
Der Antrag wurde im Sozial- und Gesundheitsausschuss und im Finanzausschuss abgelehnt.
zurück