01.10.2015
Verkehrsplanung/Denkmalpflege
Gemeinsamer Antrag FA-117/2015 der Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, SSW, WiF für den Finanzausschuss am 01.10.2015
Antrag:
Die notwendigen personellen Kapazitäten in den Bereichen Verkehrsplanung und Denkmalpflege bleiben erhalten bzw. werden wieder geschaffen. Dazu werden folgende konkrete Festlegungen getroffen: Der kw-Vermerk auf der Stelle Verkehrsplanung ist zu streichen, bzw. eine Stelle VZ E13 im Bereich der Verkehrsplanung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzurichten. Die Stelle der Verkehrsplanung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit einer Kraft VZ E13 neu zu besetzen. Eine Umwandlung der Stelle im Bereich Stadtbildpflege und Denkmalschutz in eine Stelle 0,5 VZ E12 unterbleibt. Die Stelle soll nach Ausscheiden des jetzigen Stelleninhabers erneut mit einer Vollzeitkraft besetzt werden. Der frühere Beschluss, im Fachbereich Entwicklung und Innovation eine Vollzeitstelle (E13) einzusparen, wird somit aus fachlichen Gründen und zur Sicherung einer adäquaten Aufgabenerfüllung revidiert.
Begründung:
Zielsetzung/Messbarkeit:
Es stellt sich heraus, dass die 2013 beschlossene Einsparung einer E13-Stelle im Fachbereich Entwicklung und Innovation auch dann zu erheblichen Nachteilen für die Stadt Flensburg führt, wenn die in der Mitteilungsvorlage der Verwaltung aufgezeigten kompensatorischen Maßnahmen umgesetzt werden. Dies gilt sowohl für die im Bereich Denkmalschutz und Stadtbildpflege als auch für die im Bereich Verkehrsplanung vorgesehene Einsparung einer halben Stelle. Zielsetzung dieses Antrags ist, die zurzeit vakante Stelle der Verkehrsplanung schnellstmöglich mit einer Vollzeitkraft wieder zu besetzen. Weiteres Ziel ist es, dass die Wiederbesetzung der Verkehrsplanungsstelle nicht zu Lasten der Vollzeitstelle für den Denkmalschutz geht. Die von der Verwaltung geplante gleichzeitige Umwandlung der derzeitigen E12-Vollzeitstelle im Bereich Denkmalschutz und Stadtbildpflege in eine Halbtagsstelle soll unterbleiben, die Stelle soll nach Ausscheiden des bisherigen Stelleninhabers wieder mit einer Vollzeitkraft besetzt werden. Das grundsätzliche Ziel der Haushaltskonsolidierung wird nicht in Frage gestellt.
Ausgangssituation:
Die Verkehrsplanung ist eine der wichtigsten Fachdisziplinen im Bereich der Stadtentwicklung und Stadtplanung. Jeder planerische Vorgang berührt zugleich Fragen des Verkehrs. Die Mobilität ist eine entscheidende Voraussetzung für eine funktionierende Stadt. Gleichzeitig ist Verkehrspla-nung auch ein wichtiges Instrument des Klima- und Umweltschutzes. Die Bedeutung der Ver-kehrsplanung wird an aktuellen politischen Themen, z.B. Bahngutachten, deutlich. Es ist zu befürchten, dass bei der Realisierung einer Einsparung wichtige Projekte der Stadtentwicklung und –planung nicht oder nur mit großen Verzögerungen umgesetzt werden können und dass der Klima- und Umweltschutz nachhaltig geschwächt werden.
Die Folge wäre, dass verkehrsplanerische Fragen vermehrt durch externe Gutachten geklärt werden müssten. Dieses würde den Einspareffekt konterkarieren und zusätzlichen Aufwand in der Vergabe und Betreuung derartiger Gutachten erzeugen. Flensburg hat sich vielfältige Ziele zur Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur gesetzt. Dazu gehö-ren die Verbesserung der Aufenthaltsqualitäten in der Innenstadt und an der Förde, die Weiterentwicklung der Gleichstellung von Fußgängern und Radfahrern mit dem PKW-Verkehr, der Ausbau des ÖPNV, die weitere Verkehrsberuhigung in Wohngebieten, die Attraktivierung Flensburgs für seine Bewohnerinnen und den Tourismus sowie die Reduktion des CO2-Ausstoßes. Der Abbau von Personalkapazitäten im Bereich der Verkehrsplanung ist mit diesen Zielen nicht vereinbar. Im Bereich Denkmalschutz und Stadtbildpflege werden, neben den Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde, die Stellvertretung der Fachbereichsleitung, die Geschäftsführung des Gestaltungsbeirates, die Betreuung von Projekten mit Bedeutung für das Stadtbild und die Projektleitung der Deutsch-Dänischen Kulturachse wahrgenommen.
Es konnten in vergangenen Jahren Fördermittel in erheblichem Umfang für Flensburg gebunden werden. Einschließlich der Mittel, die für das Projekt Kulturachse eingeworben wurden, waren diese in den vergangenen zwei Jahren gut 2,0 Mio €. Dies war nur auf der Grundlage einer fachlich qualifizierten Arbeit möglich, die bei der jetzigen Stellenausstattung für den Denkmalschutz (1,25 VZ) gegeben ist.
Bei einer Reduzierung wären folgende Nachteile für die Stadt Flensburg zu befürchten:
Die über Jahre mit großem Erfolg durchgeführte Arbeit im Bereich der Stadtbildpflege und des Denkmalschutzes, die nur von qualifizierten Hochbauingenieurinnen oder –ingenieuren durchgeführt werden kann, könnte nur mit erheblichen Einschränkungen fortgesetzt werden.
Dies gilt insbesondere deshalb, weil infolge des neuen Denkmalschutzgesetzes die Zahl der geschützten Kulturdenkmale absehbar von bisher 560 auf ca. 1500 steigen wird, das ist nahezu eine Verdreifachung. Eine gleichzeitige Reduzierung des Fachpersonals in diesem Aufgabenbereich ist nicht möglich, weil so auch die gesetzlichen Aufgaben des Denkmalschutzes, die die Stadt Flensburg im übertragenen Wirkungskreis wahrnimmt, nicht mehr im erforderlichen Umfang und unter Berücksichtigung der im neuen Gesetz genannten Genehmigungsfristen erfüllt werden können. Der Aufgabenbereich hat eine hohe Kundenorientierung, eine Einschränkung hätte unmittelbare Auswirkungen auf die Kundenzufriedenheit. Aufgrund der wachsenden Zahl der Kulturdenkmale ist mit einer im gleichen Umfang steigenden Zahl von Beratungs- und Genehmigungsfällen zu rechnen.
Außerdem bedarf das Projekt Deutsch-Dänische Kulturachse, das ein Projekt mit einer explizit denkmalpflegerischen Aufgabenstellung ist, weiter einer qualifizierten Betreuung durch Fachleute der Denkmalpflege. Dasselbe gilt für eine Betreuung eines Fördergebietes Westliche Altstadt im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz. Über die Aufnahme Flensburgs in das Programm ist zwar noch nicht entschieden, jedoch ist nach Aussage der Verwaltung eine positive Entscheidung des Landes wahrscheinlich.
Fördergelder im Bereich des Denkmalschutzes können nur mit erheblichem Aufwand und fachliche qualifizierten Begründungen eingeworben werden. Bei einer Reduzierung des Fachpersonals in der Denkmalschutzbehörde muss damit gerechnet werden, dass in Zukunft nicht mehr im selben Umfang Fördergelder akquiriert werden können.
Weiteres Verfahren:
Siehe Beschlusstext. Diese Vorlage ersetzt alle bisherigen Anträge der antragstellenden Fraktionen zu dieser Problematik (einschließlich RV-69/2015).
Global-/Teilziel:
Stelle für Verkehrsplanung:
Die Verkehrsplanung ist eine entscheidende Schnittstelle zwischen Stadtentwicklung, Planung und Klimaschutz. Sie dient den Globalzielen „Flensburg bleibt führender Wirtschaftsstandort der Region“ (Teilziel: Flensburg optimiert seine überregionale Anbindung auf der Nord-Süd-Achse), „Flensburg wird regionaler Motor für Klimaschutz, Energieeffizienz und erneuerbare Energien“ (Teilziel: Flensburg setzt den Klimapakt um) und „Flensburg wächst. Unser Wohnraum ist attraktiv, vielfältig und gut verbunden“ (Teilziel: Flensburg verbessert den ÖPNV und wird zu einer fahrradfreundlichen Stadt).
Stelle für Denkmalpflege:
Nach der Präambel der Flensburg-Strategie sind die Flensburgerinnen und Flensburger stolz auf die historisch gewachsenen Qualitäten der Stadt. Die Qualität des historischen Stadtbilds hat einen erheblichen Anteil am zunehmend urbanen Lebensgefühl, das Entwicklungsmotor der Stadt im deutsch-dänischen Grenzland ist.
Die Arbeit in der Denkmalpflege dient dem Globalziel „Flensburg ist ein wunderbares Erlebnis – auch für unsere Gäste und den Teilzielen „Flensburgs Stadtbild ist rundum attraktiv“, „Unsere Gäste von nah und fern erleben Qualität“ und „Flensburg baut seine touristische Infrastruktur aus.“
Die deutsch-dänische Ausrichtung des derzeit vorhandenen Personals dient außerdem dem Globalziel „Flensburg stärkt sein Image nach innen und nach außen“ (Teilziel: Flensburg positioniert sich offensiv als internationales Zentrum zwischen Aarhus und Hamburg).
Alternativen:
Keine. Die Realisierung der Einsparung hätte negative Folgen in zwei zentralen Aufgabenbereichen des Fachbereichs Entwicklung und Innovation und in wichtigen Zielfeldern der Flensburg-Strategie. Im Bereich Verkehrsplanung wäre mit deutlich erhöhten Gutachterkosten zu rechnen
Beteiligung:
Nicht erforderlich.
Finanzierung/Folgekosten:
Siehe auch unter Alternativen. Die erforderlichen Mittel sind in den Haushalt einzustellen.
Zeitpunkt der Umsetzung:
sofort
Gleichstellung:
Bewerbungen von Frauen sowie Bewerber/innen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt.