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22.10.2015

Gesamtkonzept „Gesunde Ernährung" für Kindertagesstätten der Stadt Flensburg

Gemeinsamer Änderungsantrag FA-116/2015, 2. Ergänzung der Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU zur Beschlussvorlage FA-116/2015, 1. Ergänzung für den Finanzausschuss am 22.10.2015  

Antrag:
1. Die Beschlussfassung über Punkt 4) der Vorlage FA-116/2015 1. Ergänzung (Art der Küche) wird zurückgestellt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie eine zentrale Belieferung der städtischen Kitas zu gestalten wäre. Dabei sind folgende Fragen zu beantworten:

a. Was würde die Einrichtung und der Betrieb einer eigenen Zentralküche kosten, die den zertifizierten Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung entspricht? Welche Kosten für die Ausstattung der städtischen Kitas und ggf. der städtischen Schulen mit Frischküchen sowie für den Betrieb solcher Frischküchen würden dem gegenüber entfallen? Dabei sind die Kosten nach Kitas und Schulen getrennt darzustellen.

b. Können die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung auch im Wege der Belieferung durch private Catering-Unternehmen sicher gestellt werden? Welche Kosten würden für die Beauftragung eines privaten Caterers anfallen? Zur Beantwortung dieser Frage sind ggf. Anfragen an private Caterer zu stellen.

Begründung:
Die gesunde Ernährung der Kinder in Flensburger Kitas bildet ein einvernehmliches Ziel der städtischen Kita- Politik. Dieses Ziel muss jedoch mit der Beschränktheit der finanziellen Ressourcen der Stadt in Einklang gebracht werden. Dem quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung darf der qualitative Ausbau in nichts nachstehen. Die Priorisierung der Fachplanungsgruppe Kita nennt an vorderster Stelle eine Erhöhung des Fachkraft/Kind-Schlüssels, gefolgt von der ausfinanzierten Randzeitenbetreuung.
Zu den weiteren Zielen zählt die gesunde Ernährung. Um im qualitativen Ausbau insbesondere bei den ersten Prioritäten keine Einschnitte vornehmen zu müssen und diese Ziele schnellstmöglich umsetzen zu können, bedarf es einer sehr sorgfältigen Planung des finanziellen Mitteleinsatzes.
Da eine Produktionsküche mit höherem Mitteleinsatz sowohl in der Investition als auch besonders im Betrieb verbunden ist, ist zu prüfen, wie die Vorteile einer Frischküche durch möglichst effizienten Mitteleinsatz gewahrt bleiben können. Eine eigene Zentralküche bietet genau wie eigene Produktionsküchen in jeder einzelnen Kita die Möglichkeit, Kinder an Speiseplangestaltung teilhaben zu lassen. In beiden Formen wird der Speiseplan immer einige Tage im Vorhinein festgelegt. Das in FA-116/2015 genannte ernährungspädagogische Konzept kann auch in dieser Form umgesetzt werden.
Für die Variante Catering kann dieses partizipative Verfahren neben den DGE-Qualitätsstandards ebenso in die Bedingungen aufgenommen werden. Mit der Prüfung einer eigenen Zentralküche soll das Ziel verfolgt werden, alle städtischen Kitas, ggf. zusätzlich städtische Schulen durch eine Frischküche zu versorgen. Die bereits für einige Kita s geplante und teilweise realisierte Mitversorgung benachbarter Kitas ohne eigenen Produktionsküche kann durch eine eigene Zentralküche genauso und dann wirklich für alle geschehen-bisher werden nur 6 von 10 Einrichtungen so versorgt (FA-116/2015).
Zugleich würde Fachpersonal für die Küche nur an einem Standort eingestellt werden müssen. Eine Ausweitung der Lieferung einer eigenen Zentralküche auf Schulessen sollte ebenfalls in Erwägung gezogen werden, genau wie die Möglichkeit, auch an freie Kita-Träger zu liefern.
In der Gesamtabwägung ist die Priorisierung beim qualitativen Ausbau sehr genau zu gewichten, damit nicht durch ausschließlichen Blick auf eigene Produktionsküchen die Erhöhung des Fach-kraft-Kind-Schlüssels und/oder die Finanzierung der Randzeitenbetreuung ausbremst oder zeitlich deutlich nach hinten verlagert.

 

Der Antrag als PDF

Der Antrag wurde in der Sitzung des Finanzausschusses am 22.10.2015 abgelehnt.

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