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28.06.2016

Änderung des Bebauungsplanes "Hafenspitze (Nr. A 6)" Aufstellungsbeschluss

Gemeinsamer Änderungsantrag RV-62/2016 4. Ergänzung der Ratsfraktionen Bündnis 90/Grünen, WiF, FDP zur Beschlussvorlage RV-62/2016 für den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 28.06.2016 und die Ratsversammlung am 21.07.2016

Antrag:
1. Gemäß § 2 BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplans „Hafenspitze“ (Nr. A6) für die Flächen
Im Norden: dem Grundstück Am Kanalschuppen 6,
im Osten: dem Bahndamm,
im Süden: dem Grundstück Am Kanalschuppen 4,
im Westen: der östlichen Begrenzung der Uferpromenade
aufgestellt.
Planungsziel ist eine temporäre Nutzung der südlichen Nische durch z.B. einen Beach Club dergestalt, dass sie der anstehenden Neuplanung des Ostufers nicht im Wege steht. Die nördlichen Nischen verbleiben in ihrer bisherigen Zweckbestimmung ( „Parkanlagen u.a. zum: Grillen, Verweilen, Tischtennis, Skateboard“ )
2. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer öffentlichen Bürgerversammlung durchgeführt.
3. Mit In-Kraft-Treten der 1. Änderung des Bebauungsplans „Hafenspitze“ (Nr. A6) wird innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs der Teilbereich des Bebauungsplans A6 aufgehoben.

Begründung:
Die Änderung des Bebauungsplans Nr. A6 soll eine flexiblere und vielseitigere Nutzung der Nischen ermöglichen. Temporäre Nutzungen sollen zulässig sein und die Attraktivität der Flächen für FlensburgerInnen und BesucherInnen erhöht werden. Außerdem soll sichergestellt werden, dass z.B. der bisher nur über eine Ausnahmeregelung genehmigte Beach Club zulässig wird.
Diese oder ähnliche Einrichtungen sollen auf der südlichen Nischenfläche weiterhin temporär genehmigungsfähig sein, einer weiteren Überplanung jedoch nicht im Wege stehen. Durch das veränderte Planrecht wird eine höhere Investitionssicherheit erreicht, die zu einer höheren Aufenthaltsqualität führen kann.

Ausgangssituation:
Die Nischen entlang des Ostufers, nördlich der Hafenspitze (Am Kanalschuppen) wurden mit Hilfe von Fördermitteln erstellt. Die dadurch resultierende Bindungsfrist läuft Ende 2016 aus. Die Festsetzungen im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. A6 sagen über die Nischen aus, dass sie öffentliche Grünflächen, mit der Zweckbestimmung „Parkanlagen u.a. zum: Grillen, Verweilen, Tischtennis, Skateboard“, sind. Baufelder für bauliche Einrichtungen bestehen nicht, sind auch in dieser B-Plan Änderung nicht vorgesehen.
In den vergangenen Jahren hat sich in den Sommermonaten ein Konzept zur Nutzung der südlichen Nische mit einem Beach Club bewährt. Dieser Entwicklung soll Rechnung getragen werden.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans A.6 wurde in den vergangenen Jahren der Beach-Club betrieben, obwohl dies mit den Festsetzungen des Plans nicht in Einklang stand. Durch die Bauordnungsbehörde wurde im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens der Betrieb geduldet, d.h. nicht eingeschritten.
Die Duldung erfolgte vor dem Hintergrund, dass der Betrieb lediglich vorübergehend erfolgte und eine Wiederholung in den folgenden Jahren, wenn auch beabsichtigt, so doch nicht sicher war.
Mittlerweile hat sich die Nutzung der Fläche in der Weise verfestigt, dass mit einem Betrieb in den Sommermonaten fest zu rechnen ist. Daher geht die Bauordnung davon aus, dass sich das Ermessen hinsichtlich einer Duldung entsprechend reduziert hat.
Daneben ist zu berücksichtigen, dass die Duldung eines baurechtlich nichtordnungsgemäßen Betriebes auf einer durch die Stadt selbst zu diesem Zweck überlassenen Fläche einen negativen Vorbildcharakter hat.

Global- / Teilziel:
Flensburg ist ein wunderbares Erlebnis – auch für unsere Gäste.
• Flensburgs Stadtbild ist rundum attraktiv.
• Unsere Gäste von nah und fern erleben Qualität.
• Flensburg baut seine touristische Infrastruktur aus.

Alternativen:
Sollte es zu keinem Beschluss kommen, bleiben die alten Festsetzungen bestehen. Zukünftig wird dadurch die Nutzbarkeit der Fläche für temporäre Veranstaltungen, kommerzielle Nutzungen usw. stark eingeschränkt.

Beteiligung:
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird am 06.07.2016 eine öffentliche Bürgerversammlung durchgeführt. Auf diese, wie auf die spätere öffentliche Auslegung der Entwurfsplanung, werden die im Quartier tätigen Bürgerforen u.ä. schriftlch hingewiesen.

Finanzierung / Folgekosten:
Durch die Bauleitplanung entstehen keine Investitions- oder Folgekosten.
Zeitpunkt der Umsetzung:
Das Bauleitplanverfahren wird kurzfristig fortgeführt werden.
Im Anschluss an die öffentliche Auslegung erfolgen die Zusammenstellung der vorgebrachten Stellungnahmen und die Vorbereitung der Abwägungsentscheidung durch die Ratsversammlung.

Gleichstellung:
Mit der Planung werden keine genderspezifischen Ziele verfolgt.

Der Antrag als PDF

Der Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung, Stadtentwicklung am 28.06.2016 und in der Ratsversammlung am 21.07.2016 einstimmig angenommen.

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