19.01.2017
Strategie zur Förderung des emissionsfreien Individualverkehrs – Elektromobilitätsoffensive für Flensburg
Gemeinsamer Antrag RV-8/2017 von Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, Die Linke für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung, Stadtentwicklung am 24.01.2017, den Hauptausschuss am 31.01. und die Ratsversammlung am 02.02.2017
Antrag:
1. Umsetzung der Bevorrechtigung von Fahrzeugen mit einem E-Kennzeichen nach § 3 Abs. 4 Satz 1, 2 und 4 EmoG (Elektromobilitätsgesetz). Dies betrifft das bevorrechtigte Parken, die freie Benutzung von Busspuren und den Verzicht auf die Erhebung von Parkgebühren auf öffentlichen Parkflächen. (Die Gültigkeit des Gesetzes endet automatisch am 31. Dezember 2026.)
2. Reservierung der Parkspur am ZOB für 10 Fahrzeuge mit E-Kennzeichen als „Schaufenster“ zum Parken und Ausstattung der Parkspur mit einer ausreichenden Anzahl von Doppelladesäulen.
3. Für Neu- und Erweiterungsbauten wird die Verwaltung aufgefordert, dergestalt auf die Vorhabenträger einzuwirken, dass eine sinnvolle Anzahl an Schnelladestationen eingerichtet wird.
Begründung:
Flensburg braucht kurzfristig eine Strategie für Elektromobilität und vor allem eine Infrastruktur an Ladesäulen, damit die Anzahl der rein elektrisch betriebenen Fahrzeuge deutlich zunimmt und insbesondere der Innenstadtbereich deutlich von Feinstaub, giftigen Gasen und Lärm entlastet wird. Eine Förderung der Elektromobilität ist im Interesse der Flensburger Bevölkerung, da die Gesundheit und das Wohlbefinden aller durch Emissionen aus dem Individualverkehr erheblich beeinträchtigt werden. Eine Zunahme an E-Fahrzeugen kann nur stattfinden, wenn die Nutzungsnachteile durch geringe Reichweiten gemindert werden und die Kostennachteile durch Sonderrechte honoriert werden. Ohne breit angelegte Förderung der Infrastruktur kann E-Mobilität nicht stattfinden. E-Mobilität darf kein Privileg von Eigenheimbesitzern mit Zweitwagen werden.
Zu 1: Das Parken für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen muss auf öffentlich bewirtschafteten Flächen kostenfrei sein, damit die Ladestationen nicht mit Elektrofahrzeugen blockiert werden, die nicht dringend Strom tanken müssen, sondern nur den Ladevorgang simulieren, um kostenfrei dort zu parken. Nur die ständige Nutzbarkeit von Schnellladestationen gewährleistet einen störungsfreien Betrieb von Elektrofahrzeugen, da die Reichweite gegenüber Verbrennungsmotoren erheblich eingeschränkt ist und es keine dem Tanken gegenüber vergleichbare Tankverfügbarkeit gibt. Die Nutzung der Busspuren muss ermöglicht werden, damit Fahrzeuge mit E-Kennzeichen nicht im Stau hinter den Verbrennungsfahrzeugen stehen. Die Bevorrechtigungen erhöhen die Attraktivität zur Nutzung eines Elektrofahrzeugs und stellen einen Nachteilsausgleich dar.
Zu 2: Die Parkspur am ZOB ist in besonderer Weise geeignet die Elektromobilität in die Öffentlichkeit zu tragen. Die Lage der Parkplätze ist sowohl touristisch wirksam, wie auch als „Info-Schaufenster“ für alle Flensburgerinnen und Flensburger interessant. Touristisch ist es sehr bedeutsam, wenn Elektrofahrzeugnutzer sicher gehen können, dass eine freie Ladesäule jederzeit vorhanden ist. Ist dies nicht sichergestellt, so werden Touristen aus dem mittleren und ferneren Umland weiterhin auf Verbrennungsmotoren zurückgreifen. Für den Klimapakt wäre das „Schaufenster“ ein Alleinstellungsmerkmal. Nur durch öffentliches Zur- Schau-Stellen kann die Möglichkeit, dass Elektro-mobilität funktioniert, im Bewusstsein der Öffentlichkeit verankert werden. Nur die tatsächlich statt-findende Verbreitung von Elektrofahrzeugen führt zu einer Feinstaubentlastung der Innenstadt und somit zu einer erheblichen Verbesserung der Lebensqualität in Flensburg.
Zu 3: Bündnis 90/ Die Grünen bemühen sich derzeit, dass die Vorschrift zum Bau von Schnellladesäulen für Neu-und Erweiterungsbauten Eingang in die Landesbauordnung findet. Der umweltpolitischen Vorreiterrolle Flensburg stünde es gut zu Gesicht, wenn man sich jetzt bereits für die Errichtung von Schnellladesäulen stark macht.
Flensburg-Strategie: Alle Global - und Teilziele finden sich in einem solchen Vorhaben wieder.
Alternativen: Die Elektromobiltät scheitert am Mangel von Ladestationen.
Beteiligung: ./.
Zeitpunkt der Umsetzung: Die Umsetzung kann zeitnah erfolgen.
Finanzierung / Folgekosten: In einer gedachten Kooperation mit den SWFL entstehen der Stadt nur geringe Kosten für Beschilderung etc.
Der Antrag als PDF
Für den Antrag fand sich in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung, Stadtentwicklung keine Mehrheit, daher wurde er vorerst zurück gezogen. Aus dem Protokoll : "Im Ergebnis wird vereinbart, dass der vor der externen Vergabe stehende Masterplan Mobilität im Rahmen des Modal-Split auch die Elektromobilität in allen Formen als einen Schwerpunkt und eine Stärkung des ÖPNV zum Ziel habe. Aus dessen Ergebnis könne ein vermutlich von mindestens einer breiten Mehrheit getragener Antrag formuliert werden."
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