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19.01.2017

Unterbindung der Zweckentfremdung von Wohnraum in Flensburg

Gemeinsamer Antrag RV-9/2017 der Flensburger Ratsfraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, SSW, SPD, Die Linke für den Ausschuss für Umwelt, Planung, Stadtentwicklung am 24.01.2017, den Hauptausschuss am 31.01.2017 und die Ratsversammlung am 02.02.2017

Antrag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, der Ratsversammlung einen Satzungsentwurf über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Flensburg vorzulegen. Nach der Beratung in den Ausschüssen wird die Satzung in der Ratsversammlung beschlossen.

Begründung:

In den am 13.10.2016 von der Flensburger Ratsversammlung verabschiedeten „Leitlinien zur Steuerung des Wohnungsangebotes“ wird festgestellt, dass bis zum Jahre 2025 etwa 6.000 neue Wohnungen benötigt werden. Zur Deckung dieses Bedarfes reichen die Bemühungen aller Akteure, diesen Bedarf über Neubau zu decken, bei weitem nicht aus; außerdem fehlen Flensburg geeignete Grundstücksflächen.Der Bedarf an preiswertem Wohnraum für Bürger mit unterdurchschnittlichem Einkommen wird durch Neubau ebenfalls nur unzureichend zu decken sein.

Unter Punkt 1.17 der Leitlinien zur Steuerung des Wohnungsangebotes heißt es: „Dem Leerstand und der Zweckentfremdung bestehender, aber dem Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung stehender Wohnungen wird mit geeigneten rechtlichen Mitteln entgegengewirkt.“Ein geeignetes Mittel ist, wie das Beispiel anderer Kommunen zeigt, eine entsprechende Satzung. Dieser Beschlussvorlage ist als Anlage beispielhaft die Satzung der Stadt Freiburg i.B. beigefügt.

Zielsetzung / Messbarkeit: Leerstehende Wohnungen werden dem Wohnungsangebot in Flensburg zugeführt

Ausgangssituation:In Flensburg, insbesondere in der Innen- bzw. Altstadt, stehen viele Wohnungen leer.

Global-/Teilziel:Globalziel: Flensburg wächst. Unser Wohnraum ist attraktiv, vielfältig und gut verbunden Flensburg findet die Balance zwischen Wohnen, Arbeiten und Erholen. Flensburg bietet attraktives Wohnen für alle.

Alternativen: Ohne eine Satzung zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Flensburg wird der Leerstand weiter zunehmen.

Beteiligung:./.

Finanzierung / Folgekosten: Der Stadt Flensburg entstehen Kosten bei der Durchsetzung der Satzungsziele durch Personalaufwendungen in der Bauordnungsbehörde

Zeitpunkt der Umsetzung: Unmittelbar nach Inkrafttreten der Satzung

Der Antrag als PDF

Anlage: Die Satzung der Stadt Freiburg

Der Antrag wurde (mit Modifizierung) im Ausschuss für Umwelt, Planung, Stadtentwicklung beschlossen. 

 



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