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11.05.2017

Entgeltordnung für die Städtischen Museen der Stadt Flensburg - Ermäßigung für InhaberInnen der Ehrenamtskarte

Gemeinsamer Ergänzungsantrag RV-25/2017 2. Ergänzung der Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD zur Beschlussvorlage RV-25/2017, 1. Ergänzung  für die Ratsversammlung am 11.05.2017

Antrag:

Zu Punkt 2. der RV-25/2017, 1. Ergänzung wird folgender Ermäßigungsgrund in Anlage 1 aufgenommen: (Das reduzierte Eintrittsentgelt in Höhe von 4,-€ pro Person zahlen neben Gruppen ab 15 Personen TeilnehmerInnen an folgenden Kooperationen mit jeweils gültigem Ausweis)

  •  InhaberInnen der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein

Begründung:

Am 26.04.2016 wurden mit der HA-9/2016 (Anlage) mit dem „Konzeptbaustein Anerkennungskultur bürgerschaftlichen Engagements“ auch Empfehlungen beschlossen. Hier heißt es zur Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein: „Die Anlaufstelle Bürgerschaftliches Engagement ergreift die Initiative, die Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein bei o.g. lokalen Unternehmen zu bewerben und neue Partner zu gewinnen.“ Um mit gutem Beispiel voran zu gehen, sollen daher bei den städtischen Museen InhaberInnen der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein zukünftig auch unter die ermäßigte Regelung fallen.

Anlage 1 neu: Das reduzierte Eintrittsentgelt in Höhe von 4,-€ pro Person zahlen neben Gruppen ab 15 Personen TeilnehmerInnen an folgenden Kooperationen mit jeweils gültigem Ausweis:

  • Ferienpass Kiel
  • FamilienPass
  • Brigitte & Ich Kulturkalender
  • OstseeCard Broschüre
  • Kooperation „GrenzCard“

Neu:

  • Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein

Flensburgstrategie:

Globalziele:

"Flensburg will Dein Engagement" und "Flensburg stärkt sein Image nach innen und außen".

Alternativen:

Inhaber der Ehrenamtskarte werden bei der Ermäßigung nicht berücksichtigt.

Beteiligung:

Kein gesondertes Beteiligungsverfahren erforderlich.

Zeitpunkt der Umsetzung:

Mit Inkrafttreten der neuen Entgeltsatzung.

Finanzierung /Folgekosten:

Geringe Einnahmeverluste bei den städtischen Museen.

Gleichstellung: Die Maßnahme betrifft Männer und Frauen gleichermaßen.

 

Der Antrag als PDF

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 11.05.2017 beschlossen.

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