11.05.2017
Entgeltordnung für die Städtischen Museen der Stadt Flensburg - Ermäßigung für InhaberInnen der Ehrenamtskarte
Gemeinsamer Ergänzungsantrag RV-25/2017 2. Ergänzung der Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD zur Beschlussvorlage RV-25/2017, 1. Ergänzung für die Ratsversammlung am 11.05.2017
Antrag:
Zu Punkt 2. der RV-25/2017, 1. Ergänzung wird folgender Ermäßigungsgrund in Anlage 1 aufgenommen: (Das reduzierte Eintrittsentgelt in Höhe von 4,-€ pro Person zahlen neben Gruppen ab 15 Personen TeilnehmerInnen an folgenden Kooperationen mit jeweils gültigem Ausweis)
- InhaberInnen der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein
Begründung:
Am 26.04.2016 wurden mit der HA-9/2016 (Anlage) mit dem „Konzeptbaustein Anerkennungskultur bürgerschaftlichen Engagements“ auch Empfehlungen beschlossen. Hier heißt es zur Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein: „Die Anlaufstelle Bürgerschaftliches Engagement ergreift die Initiative, die Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein bei o.g. lokalen Unternehmen zu bewerben und neue Partner zu gewinnen.“ Um mit gutem Beispiel voran zu gehen, sollen daher bei den städtischen Museen InhaberInnen der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein zukünftig auch unter die ermäßigte Regelung fallen.
Anlage 1 neu: Das reduzierte Eintrittsentgelt in Höhe von 4,-€ pro Person zahlen neben Gruppen ab 15 Personen TeilnehmerInnen an folgenden Kooperationen mit jeweils gültigem Ausweis:
- Ferienpass Kiel
- FamilienPass
- Brigitte & Ich Kulturkalender
- OstseeCard Broschüre
- Kooperation „GrenzCard“
Neu:
- Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein
Flensburgstrategie:
Globalziele:
"Flensburg will Dein Engagement" und "Flensburg stärkt sein Image nach innen und außen".
Alternativen:
Inhaber der Ehrenamtskarte werden bei der Ermäßigung nicht berücksichtigt.
Beteiligung:
Kein gesondertes Beteiligungsverfahren erforderlich.
Zeitpunkt der Umsetzung:
Mit Inkrafttreten der neuen Entgeltsatzung.
Finanzierung /Folgekosten:
Geringe Einnahmeverluste bei den städtischen Museen.
Gleichstellung: Die Maßnahme betrifft Männer und Frauen gleichermaßen.
Der Antrag als PDF
Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 11.05.2017 beschlossen.
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