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19.09.2017

Vier-Säulen-Modell" zur Mobilisierung von Gewerbeflächen in Flensburg und dem Umland Leitlinien zur räumlichen Steuerung von Angebot und Nachfrage im Bereich Gewerbeflächen

Ergänzungsantrag RV-110/2017 2. Ergänzung zur Beschlussvorlage RV-110/2017 für den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 19.09.2017 Finanzausschuss am 05.10.2017 Ratsversammlung am 12.10.2017 "

Antrag:

Das in der Anlage beigefügte „Vier-Säulen-Modell“ zur Mobilisierung von Gewerbeflächen in Flensburg und dem Umland - Leitlinien zur räumlichen Steuerung von Angebot und Nachfrage im Bereich Gewerbeflächen wird in der Fassung der 2. Ergänzung zur RV-110/2017 mit der entsprechend geänderten Anlage beschlossen.

Begründung:

Zielsetzung / Messbarkeit: Zur Sicherung der gewerblichen Entwicklung durch Neuansiedlungen bzw. Erweiterungen bestehender Betriebe werden neue, zukunftsweisende Modelle der Gewerbeansiedlung entwickelt, die die Endlichkeit der Ressource „Fläche“ in den Mittelpunkt stellt. Bisher nicht bebaute bzw. versiegelte Flächen werden nur nach optimierten Flächenbedarfsanalysen des interessierten Unternehmens vergeben. Hierzu ist eine Richtlinie zu entwickeln. Der Flächenbedarf nachfolgender Generationen wird dabei respektiert.

Ausgangssituation:

Im Zusammenhang mit dem 1998 aufgestellten Landschaftsplan und Flächennutzungsplan hat es die letzte großräumige Ausweisung von Gewerbeflächen im Stadtgebiet Flensburg gegeben. Aufgrund einer vorrangig bedienten Wohnraumnachfrage wurden einige damals für Gewerbe vorgesehene Flächen in Wohnbauflächen umgewandelt (z.B. Kauslund, Hochfeld) und im Laufe von fast zwanzig Jahren sind die Gewerbeflächen bis auf wenige Restgrundstücke entwickelt worden. Die derzeitige Nachfrage nach Gewerbegrundstücken kann voraussichtlich nur noch für einen kurzen Zeitraum sichergestellt werden. Großflächige Ansiedlungen und Bestandsentwicklungen sind bereits jetzt im Einzelfall nicht mehr möglich und erfolgen in der Fläche der WEG Handewitt – Flensburg bzw. anderen Gewerbeflächen im Umfeld. Daher braucht Flensburg neue und zukunftsorientierte Modelle zur Gewerbeentwicklung, die über eine reine Zurverfügungstellung von Grundstücken hinausgeht. Im Zusammenhang mit der Neuaufstellung von Flächennutzungsplan und Landschaftsplan wurde ein Fokus auf die Wohnbauentwicklung gelegt, der unter anderem durch die Fortschreibung der Grundsätze / Leitlinien für die Steuerung des Wohnungsbaus im vergangenen Jahr gestärkt wurde. Der oben skizzierte Mangel an gewerblichen Entwicklungsflächen erfordert eine ähnliche Initiative für den gewerblichen Bereich. Das hierzu entwickelte Modell nimmt diesen Ansatz unter Würdigung der neuesten Gesetzgebung und des regionalen Kooperationsprozesses auf. Global- / Teilziel: GLOBALZIEL:

Flensburg bleibt führender Wirtschaftsstandort in der Region.

  • Flensburg macht Wirtschaft zum kommunalen Handlungsschwerpunkt.
  • Flensburg optimiert seine überregionale Anbindung auf der Nord-Süd-Achse.

Alternativen:

Die Gewerbeentwicklung beschränkt sich auf die reine Verteilung von nur noch begrenzt verfügbaren Flächen. Da Flächen in Flensburg kaum noch zur Verfügung stehen, wäre die Entwicklung von Gewerbe nur noch sehr eingeschränkt möglich.

Beteiligung:

Die Gewerbeentwicklung ist ein Bestandteil des ISEK-Prozesses. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt im nachgelagerten Prozess der Standortentwicklung, der in der Regel eine Bauleitplanung erfordert.

Finanzierung / Folgekosten:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren zusätzlichen Kosten. Diese entstehen im Rahmen der Bauleitplanverfahren durch Bindung von Planungsmitteln, den Ankauf von Flächen im Rahmen der Bodenbevorratung und durch die Entwicklung neuer Modelle zur Gewerbeentwicklung. Die jeweiligen Kosten und deren Deckung werden im konkreten Fall benannt werden. Durch die Umsetzung der Leitlinien wird die Attraktivität Flensburgs und der Region als Gewerbestandort unterstützt. Private Investitionen werden ausgelöst und zusätzliche Einnahmen durch Steuern und Landeszuweisungen generiert.

Zeitpunkt der Umsetzung:

Die Leitlinien werden unverzüglich Grundlage für kommunale Planungen und in die regionale Kooperation eingebracht.

Gleichstellung:

Die Bereitstellung erforderlicher Gewerbeflächen dient der Daseinsvorsorge, die (un)mittelbar allen Einwohnerinnen und Einwohnern zu Gute kommt.

Anlagen: "Vier-Säulen-Modell" zur Mobilisierung von Gewerbeflächen in Flensburg und dem Umland, Leitlienien zur räumlichen Steuerung von Angebot und Nachfrage im Bereich Gewerbeflächen

 

Der Antrag als PDF

Die in unserem Antrag geforderten Punkte wurden in einer von der Verwaltung ausgearbeiteten Beschlussvorlage berücksichtigt.

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