14.03.2018
Richtlinie für die Erhebung von Elternbeiträgen im Offenen Ganztag an den Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Flensburg - systemübergreifende Geschwisterregelung in der Betreuung von Kindertagesstätten- und Grundschulkindern
Ergänzungsantrag RV-17/2018 1. Ergänzung zur Beschlussvorlage RV-17/2018 für den Ausschuss für Bildung und Sport am 14.03.2018 (1. Lesung), Jugendhilfeausschuss am 14.03.2018 (1. Lesung), Finanzausschuss am 14.03.2018 (1. Lesung), Finanzausschuss am 25.04.2018 (2. Lesung), Ausschuss für Bildung und Sport am 25.04.2018 (2. Lesung), Jugendhilfeausschuss am 25.04.2018 (2. Lesung) und Ratsversammlung am 26.04.2018
Antrag:
Der § 5 „Geschwisterregelung“ der Richtlinie für die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme am Offenen Ganztag und an der Ferienbetreuung an den Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Flensburg wird wie folgt geändert: „Sind Geschwisterkinder in Kindertagesbetreuung und/oder im Offenen Ganztag angemeldet, so werden diese Kinder beitragsmindernd berücksichtigt. Näheres regelt die Anlage zur Richtlinie“.
Begründung:
Änderung der Richtlinie sichert eine kontinuierliche Umsetzung der Bildungsoffensive der Stadt Flensburg und Unterstützung aller Flensburger Familien mit Kindern. Im System Kindertagesbetreuung existiert eine Geschwisterermäßigung, genauso im System Offene Ganztagsbetreuung, wenn beide/alle Kinder im jeweiligen System sind. Eine Lücke entsteht jedoch, wenn ein Kind im System Offene Ganztagsbetreuung und eines in der Kita ist. Für beide wird dann jeweils 100% gezahlt. Die systemübergreifende Geschwisterermäßigung gibt Eltern Verlässlichkeit und Kontinuität in einem ganzheitlichen Bildungssystem. Gleichstellung: Die Maßnahme betrifft alle Flensburger Familien mit Kindertagesstätten- und Grundschulkindern gleichermaßen.