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20.03.2018

Einhaltung von ökologischen Prinzipien und Nachhaltigkeitsabwägungen bei der Ausrichtung einer Gartenschau

Antrag SUPA-29/2018 1. Ergänzung zur Beschlussvorlage SUPA-29/2018 für den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 20.03.2018, Ausschuss für Kultur und Tourismus am 22.03.2018 

Antrag:

Die Stadt Flensburg wird bei den Verhandlungen über eine gemeinsame Gartenschau darauf dringen, dass die Konzeption auf die ökologische Aufwertung der vorgesehenen Flächen gerichtet sein wird. Dabei ist auf die Prinzipien der Nachhaltigkeit bei Ausrichtung und Investition zu achten. In diesem Sinne ist es wichtig, ökologisch und Artenvielfalt-fördernd zu denken und zugleich auch eine städtebauliche Aufwertung zu erreichen.

Begründung:

Eine Gartenschau in der Region Sonderjylland-Schleswig, in der sich die Städte Sonderborg und Flensburg strengen Klimaschutzzielen unterworfen haben, ist im herkömmlichen Sinne nicht mehr zeitgemäß. In Zeiten des Klimawandels und einem dramatischen Rückgang der Insekten- und Vogelpopulation sollte eine solche Gartenschau die Vorhaben von Flensburg, die Förderung der Artenvielfalt und die Verbesserung der Lebensgrundlagen für Flora und Fauna unterstützen und betonen. Eingriffe in die Natur sind zu auszuschließen, ökologisch minderwertige Flächen sind bevorzugt für eine Gartenschau vorzusehen. Die vorbildliche Anlage von ökologisch wertvollen Flächen sollte die sonst übliche Tulpenbeet-Architektur ablösen. Solche Flächen könnten auch nach Ende der Gartenschau einen aktiven Beitrag zum Artenschutz leisten und gleichzeitig den Erholungswert und die Lebensqualität für die Einwohner*innen der Region steigern.

 

Der Antrag als PDF

Im Ausschuss für Umwelt, Planung, Stadtentwicklung am 20.03.2018 wurde dem Antrag zugestimmt.

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