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25.04.2018

Beitritt der Stadt Flensburg zur "Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene"

Gemeinsamer Antrag RV-25/2018 1. Ergänzung der Flensburger Ratsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke für den Gleichstellungsausschuss am 25.04.2018, Hauptausschuss am 08.05.2018, Hauptausschuss am 03.07.2018, Gleichstellungsausschuss am 05.09.2018, Hauptausschuss am 11.09.2018 und Ratsversammlung am 27.09.2018 

Antrag:

Der Rat der Stadt Flensburg beschließt:

1. Die Stadt Flensburg tritt der „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ bei. Damit verpflichtet sich die Stadt Flensburg innerhalb der nächsten zwei Jahre einen Gleichstellungsaktionsplan zu erarbeiten und Schritte zu seiner Umsetzung einzuleiten. Der Aktionsplan umfasst u.a. Zielformulierungen der einzelnen Abteilungen um die Gleichstellung in Ihrem Bereich voranzutreiben.

2. Die Verwaltung / das Gleichstellungsbüro wird beauftragt bis zum 31.08.2018 im Rahmen des zu erarbeitenden Gleichstellungsaktionsplans 4 Handlungsfelder zu benennen, die der Europäischen Charta für Gleichstellung entsprechen.

3. Mit der Erarbeitung der Handlungsfelder und der entsprechenden Formulierung von Zielen erfolgt die Bemessung der notwendigen Ressourcen zur Realisierung der Ziele des Gleichstellungsaktionsplanes im Umsetzungszeitraum. Die Entscheidung zur Bereitstellung der notwendigen Ressourcen wird nach Vorliegen des Gleichstellungsaktionsplanes mit den Handlungsfeldern durch die städtischen Gremien getroffen.

4. Die Gleichstellungsbeauftragte berichtet dem Rat der Stadt Flensburg regelmäßig über die Entwicklung und den Umsetzungsstand des Aktionsplans der sich aus dem Beitritt ergibt.

Begründung:

Ausgangssituation

Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) hat die „Europäische Charta Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ in den Jahren 2005 und 2006 entwickelt. Damit sind alle Kommunen aufgerufen, die Charta zu unterzeichnen und sich formell und öffentlich zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern zu bekennen und die in der Charta niedergelegten Grundsätze umzusetzen. Inzwischen wurde die Charta von mehr als 1.300 europäischen Gemeinden unterzeichnet. Flensburg wäre die erste Kommune in Schleswig-Holstein, die sich für die EU-Charta ausspricht! Flensburg kann auf eine erfolgreiche Tradition institutioneller Gleichstellungsarbeit zurückblicken. Eine Vielzahl der in den Handlungsfeldern der „Europäischen Charta“ angesprochenen Aufgaben ist bereits Bestandteil städtischer Angebote. Flensburg bedauert die noch immer vorhandene Diskrepanz zwischen der gesetzlichen Anerkennung des Rechts auf Gleichstellung und der tatsächlichen und praktischen Anwendung dieses Rechts. Die Unterzeichnung der Charta bietet Anlass, den eigenen Standort in der Verwirklichung der Gleichstellung zu prüfen und die immer noch vorhandene Diskrepanz gemeinsam mit allen beteiligten AkteurInnen korrigieren.

Zielsetzung

In der Einleitung der EU-Charta heißt es u.a.: Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht aller Menschen sowie ein Grundwert jeder Demokratie. Um dieses Ziel zu erreichen, muss dieses Recht nicht nur vor dem Gesetz anerkannt sein, sondern wirksam auf alle Bereiche des Lebens angewendet werden: Politik, Wirtschaft und Kultur. Trotz vielfältiger formaler Anerkennung und zahlreicher Fortschritte ist die Gleichstellung noch immer nicht Realität geworden. Frauen und Männer genießen in der Praxis nicht dieselben Rechte. Gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Ungleichheiten bestehen weiterhin, etwa bei Löhnen, Gehältern sowie bei der politischen Vertretung, in der Frauen unterrepräsentiert sind. In der Welt von morgen ist eine echte Gleichstellung von Frauen und Männern auch der Schlüssel zu unserem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfolg. Flensburg wird moderne Stadt für Chancengleichheit.

Finanzierung/Folgekosten

Die Maßnahmen und Ziele des Aktionsplanes sind zu großen Teilen im Rahmen der vorhandenen Personal- und Finanzressourcen umsetzbar. Sollten zusätzliche Mittel notwendig sein, so wird hierüber im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.

Gleichstellung

Dieses Projekt dient der Gleichstellung von Frauen und Männern, Jungen und Mädchen und der Regenbogenvielfalt.

 

Der Antrag als PDF

Dem Antrag wurde mit einer Änderung als RV-25/2018 2. Ergänzung in der Ratsversammlung 27.09.2018 am zugestimmt  

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