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20.12.2018

Stadtführer in leichter Sprache

Antrag AKT 15/2018 für den Ausschuss für Kultur und Tourismus am 20.12.2018

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen und Kosten für die Erstellung eines Stadtführers in Leichter Sprache zu prüfen. Der Stadtführer könnte beispielhaft folgende Dinge beinhalten:

  •  Informationen zu historischen Flensburger Sehenswürdigkeiten und ihre Erreichbarkeit (ÖPNVAnreise und Erreichbarkeit für Menschen mit Mobilitäts-Einschränkungen),
  • Tipps zum eigenständigen Erkunden der Stadt oder mögliche Führungen,
  • Stadtplan mit Verzeichnis von öffentlichen und barrierefreien Toiletten, Restaurants, Cafés und Parkplätzen,
  • Befahrbarkeit von Wegen und Zugängen, Höhenunterschiede auf dem Gelände,
  • Auflistung der Geschäfte mit dem Flensburger PLUSpunkt,
  • Hinweise zu speziellen Angeboten für Menschen mit Sinneseinschränkungen und Lernschwierigkeiten,
  • anschauliche Bebilderung,

Außerdem sollen die zusätzlichen Kosten für eine Veröffentlichung des Stadtführers in einer App veranschlagt werden.

Begründung:

Die Leichte Sprache ist eine Varietät der deutschen Sprache, die vor allem auf eine allgemeine Verbesserung der Verständlichkeit, beispielsweise von Dokumenten oder Nachrichten, abzielt. Leichte Sprache stellt daher eine wichtige Form der sprachlichen Barrierefreiheit dar. Durch ihren Einsatz werden Menschen durch das bessere Verständnis eines Textes dazu befähigt, am alltäglichen gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Dabei wird eine sehr große Zielgruppe angesprochen wie zum Beispiel Menschen mit Lernbehinderungen, Senior*innen oder Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist oder die nicht das für die meisten Texte vorausgesetzte B2 oder C1-Sprachniveau erreicht haben. Stadtführer in Leichter Sprache gibt es bereits in Städten wie zum Beispiel in Trier, Augsburg, Kiel und Osnabrück, die als Vorbild fungieren können.

Zur Ausarbeitung des Stadtführers wird die Bildung einer Projektgruppe empfohlen. In dieser sollen die Lebenshilfe Flensburg, der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der Stadt Flensburg und der Seniorenbeirat in den Erarbeitungsprozess miteinbezogen werden. Diese können auch direkte Erfahrungswerte bieten, welche Sehenswürdigkeiten sie als geeignet erachten und welche Punkte im Stadtführer aufgelistet werden sollen.

Zielsetzung / Messbarkeit:

Die Erkundung der Stadt Flensburg wird einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht. Dadurch gewinnen die kulturellen und touristischen Attraktionen der Stadt an Bedeutung. Ausgangssituation: Es existieren keine Informationen zu kulturellen Einrichtungen der Stadt Flensburg in Leichter Sprache.

Global- / Teilziel:

  • Flensburg ist ein wunderbares Erlebnis – auch für unsere Gäste.
  • Flensburg stärkt die gesellschaftliche Teilhabe aller Einwohnerinnen und Einwohner.

Alternativen:

Es wird kein Stadtführer in Leichter Sprache entwickelt. Somit wird die Erkundung der Stadt Flensburg zum Beispiel für Menschen mit einer Behinderung oder Senior*innen weiterhin erschwert.

Beteiligung:

Bei der Entwicklung des Stadtführers sollen die Lebenshilfe Flensburg, der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der Stadt Flensburg und der Seniorenbeirat beteiligt werden.

Finanzierung / Folgekosten: Der Beschluss bindet personelle Kapazitäten.

Zeitpunkt der Umsetzung:

sofort

Gleichstellung:

Die Maßnahme hat keine direkten genderspezifischen Auswirkungen.

Der Antrag als PDF

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