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19.03.2019

Gegen einen Verkauf der Innenstadtbahntrasse an private Dritte

Gemeinsamer Antrag HA-13/2019 der Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD für den Hauptausschuss am 19.03.2019

Antrag:

Die Verwaltung insbesondere die Oberbürgermeisterin wird dringend dazu aufgefordert, gegenüber dem Land Schleswig- Holstein und der DB-Netz AG die Ansprüche der Stadt Flensburg geltend zu machen, für die zukünftige Nutzung der Innenstadt- Bahntrasse die Gestaltungshoheit auszuüben.

Einer anstehenden Veräußerung der Trasse seitens der DB-Netz AG an private Dritte wird ausdrücklich widersprochen.

Begründung:

Die alte Hafenbahntrasse vom Wilhelminental bis zum Hafen liegt seit vielen Jahren brach und verwildert zunehmend. Alle Nachfragen bei anrainenden Wirtschaftsbetrieben nach Güterverkehrsinteressen wurden verneint. Mit dem Beschluss der RV-127/2016 3.Erg. ist der eindeutige Wille der Stadt Flensburg zur Entwidmung und städtebaulichen Umnutzung der Trasse auch eindeutig der Bahn AG gegenüber formuliert und entschieden worden. Eine daraufhin in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie zur Einrichtung eines Fuß- und Radschnellweges auf dem Bahndamm wurde im Januar 2019 in der SUPA-4/2019 äußerst positiv dargestellt.

Sowohl im Masterplan Mobilität MM RV-157/2018, als auch im Integrierten Stadtentwicklungskonzept ISEK RV-35/2018 wird das Projekt "Radelweg auf dem Bahndamm" als Kernstück des zukünftigen Velo-Routen-Netz Flensburgs und Schlüsselmaßnahme zur nachhaltigen Radverkehrsförderung gewertet. Die Ziele des MM zur positiven Veränderung des Modal-Split bis 2030 und die Klimaschutzziele der Stadt Flensburg 2050 hängen unmittelbar mit dem Vorhaben zusammen.

Mit dem Beschluss der RV-127/2016 3.Erg. ist auch eine eindeutige Entscheidung zur Frage des Bahnhofstandortes in Flensburg zugunsten des Bestandsbahnhofes und gegen einen Haltepunkt am ZOB mit Reaktivierung der Trasse gefallen. Dem nachfolgend wird eine Aufwertung des Altstandortes in der Bahnhofstraße und eine großflächige Entwicklung des gesamten Bahnhofumfeldes angestrebt. Dies ist mit einer ganzen Reihe weiterer Ratsbeschlüsse zum Sanierungsgebiet im Bahnhofstal bekundet.

Bedauerlicherweise hat das Verkehrsministerium trotz dieser eindeutigen Beschlusslage der Kommunalen Selbstverwaltung Flensburgs den Trassensicherungsvertrag verlängert und sich damit einer angestrebten Entwidmung und Umnutzung im Sinne der kommunalen Planungshoheit entgegengestellt. Dem hat zuletzt die Ratsversammlung am 21.2.2019 in der Stellungnahme zum Landschaftsrahmenplan RV-10/2019 einstimmig widersprochen.

Nach Aussage des privaten Bahnbetreibers NEG Norddeutsche Eisenbahngesellschaft steht ein Erwerb der Trasse durch Verkauf von der DB-Netz-AG unmittelbar bevor. Diese Verkaufsabsicht resultiert aus dem mangelnden Nutzungsinteresse der DB-NETZ-AG zum Betreiben der Trasse und der versagten Entwidmung. Sollte nun diese für die Stadtentwicklungsziele Flensburgs so wichtige Fläche in den Besitz eines privaten Unternehmens kommen, wäre die Gestaltung im Sinne der Kommune auf Jahre blockiert und die eindeutige, demokratisch gefällte Beschlusslage untergraben.

Der politische Beschluss zur Unterstützung der Verwaltung bei der Geltendmachung Flensburger Interessen verträgt hier keinen zeitlichen Verzug, um nicht durch den Verkauf vor vollendeten Tatsachen zu stehen. Daher ist die Dringlichkeit geboten. Sollte es rechtlich nicht möglich sein, die Fläche der Stadt Flensburg zum Kauf anzubieten, wird die DB-Netz-AG aufgefordert, weiterhin die Trasse im Besitz zu halten und der Umsetzung des kommunalen Gestaltungswillens konstruktiv beiseite zu stehen.

 

Der Antrag als PDF

Dem Antrag wurde in der Sitzung des Hauptausschusses zugestimmt.

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