06.11.2019
Resolution zu einem Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen im neuen Flensburger Krankenhaus
Resolution RV-141/2019 der Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die Linke, Ratsfrau Gabriele Ritter im Zuge der Dringleichkeit zu einem Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen im neuen Flensburger Krankenhaus für den Gleichstellungsausschuss am 06.11.2019, Ratsversammlung am 07.11.2019
Antrag:
Die Flensburger Ratsversammlung fordert, dass das derzeit im Diakonissenkrankenhaus bestehende Angebot zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches auch in einem zukünftigen Zentralkrankenhaus ("Malteser-Diako-Klinikum") Bestand haben muss.
Begründung:
Die Regelung der beiden Träger, Diako und Malteser Norddeutschland, zukünftig nur noch Schwangerschaftsabbrüche mit medizinischer Indikation vorzunehmen, schränkt die kranken-hausmedizinische Grundversorgung der gesamten Region ein. Das ist für die betroffenen Men-schen ein nicht akzeptabler Rückschritt. Schwangeren muss die Möglichkeit geboten werden, ortsnah und straffrei einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen.
Ein Wegfall dieses Angebotes schwächt das Selbstbestimmungsrecht von Schwangeren und zwingt sie dazu, andere Anlaufstellen aufzusuchen und dafür u. U. weite Wege in Kauf zu nehmen zu nehmen. Die Organisation der Vor- und Nachbehandlung bei einem Schwangerschaftsabbruch kann eine zusätzliche Belastung für die Schwangere bedeuten, die in einer emotional sehr belastenden Situation unbedingt vermieden werden sollte.
Die öffentliche Hand des Landes Schleswig-Holstein ist mit einem signifikanten finanziellen Anteil an den Kosten des neuen Krankenhauses beteiligt und kann daher, unserer Auffassung nach, ein erhebliches Mitspracherecht bei der Ausgestaltung des Leistungsangebotes einfordern.
Die von der Stadt Flensburg unterzeichnete „Europäische Charta für Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ anerkennt „das Recht aller Menschen auf ein hohes Niveau körperlicher und geistiger Gesundheit und bekräftigt, dass für den Genuss dieses Rechts der Zugang zu qualitativ hochwertigen Gesundheitsdiensten und medizinische Behandlungen für Frauen und Männer unabdingbar ist“.
Die Kommune hat eine Vorsorgepflicht gegenüber allen Menschen in Flensburg und muss dieser Pflicht nachkommen. Wir appellieren daher eindringlich, die Entscheidung zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zu überdenken bzw. Lösungen zu finden, die konstante Versorgung in diesem Bereich mit einem klinischen Angebot in Flensburg sicherzustellen.
Der von der Oberbürgermeisterin vorgeschlagene Runde Tisch sollte zur Erarbeitung diesbezüglicher Konzepte genutzt werden.
Mit dem Entschluss, ein Zentralkrankenhaus gemeinsam zu leiten, haben Diako und Franziskus Neuland betreten und Mut bewiesen. Jetzt gilt es für die beiden Krankenhausträger eine Vereinbarung zu finden, die es ermöglicht, das bereits geltende Angebot auch in Zukunft zu bewahren.
Der Antrag als PDF
Die Resolution wurde in der Sitzung des Gleichstellungsausschusses am 06.11.2019 angenommen. Die Dringlichkeit wurde in der Ratsversammlung am 07.11.2019 mehrheitlich abgelehnt und der Antrag nicht auf die Tagesordnung genommen.
In der Ratsversammlung am 07.11. wurde die Dringlichkeit der Resolution leider abgelehnt und auf den 5.12. vertagt
Für die Ratsversammlung am 5.12. wurde die Resolution als Resolution RV-141/2019 2. Ergänzung zur Gewährleistung von Schwangerschaftsabbrüchen noch einmal modifiziert und von den Fraktionen CDU, SPD, SSW, FDP und Linke mitgetragen:
Antrag:
Die Flensburger Ratsversammlung erwartet, dass für das derzeit im Diakonissenkrankenhaus bestehende Angebot zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches ein adäquater klinischer Ersatz im Bereich Peelwatt in Flensburg gewährleistet wird. Schwangerschaftsabbrüche auch bei sozialer Indikation müssen unter klinischer Betreuung möglich bleiben.
Die Ratsversammlung bittet daher das Land Schleswig-Holstein, dies zu ermöglichen und sich auch in Zusammenarbeit mit der Oberbürgermeisterin und den Krankenhausträgern an der Schaffung einer Lösung zu beteiligen.
Die Resolution wurde in dieser Form in der Ratsversammlung am 5.12.2019 verabschiedet.
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