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03.12.2019

Informationszugewinn in der Bauleitplanung: Untere Naturschutzbehörde (UNB), Untere Wasserbehörde (UWB) und Untere Bodenschutzbehörde (UBB) stärken

Gemeinsamer Antrag HA-73/2019 der Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SSW, WiF, DIE LINKE, Flensburg WÄHLEN! für den Hauptausschuss am 3.12.2019

Antrag:

Die Verwaltungsleitung der Stadt Flensburg wird gebeten, die Abläufe in der Verwaltung zukünftig dergestalt zu organisieren, dass die

-Untere Naturschutzbehörde (UNB),

- Untere Wasserbehörde (UWB) und die

-Untere Bodenschutzbehörde (UBB)

im Rahmen der Bauleitplanung ähnlich wie „Träger öffentlicher Belange“ (TÖB) behandelt werden. Ziel ist es, dass künftig damit die Stellungnahmen der Abteilung Natur-und Umweltschutz der Stadt Flensburg direkt öffentlich zur Verfügung stehen. Dieses Verfahren soll auch auf weitere verwaltungsinterne Abteilungen ausgedehnt werden, die zu Stellungnahmen im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens aufgefordert werden –wie z.B. die Verkehrsbehörde oder die Untere Bauaufsichtsbehörde.

Begründung:

Bisher werden die Stellungnahmen der o.g. Behörden genauso erstellt, aber verwaltungsintern abgewogen.Sie sind daher in den Entscheidungen und Abwägungen der Bauleitplanverfahren, insbesondere der Änderungen und Neuaufstellungen von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen weder für die interessierte Öffentlichkeit noch für die politischen Entscheidungsträger*innen der kommunalen Selbstverwaltung in den Ausschüssen und der Ratsversammlung sichtbar.

Dieses bislang praktizierte Verfahren wird mit diesem Beschluss geändert. Kommunalpolitiker*innen haben nach §30 GO (Gemeindeordnung SH) auch bereits jetzt die Möglichkeit, durch Akteneinsicht alle diese Stellungnahmen einzusehen. Das individuell zu nutzende Instrument der Akteneinsicht bindet jedoch durch die damit verbundenen Verwaltungsprozesse immer auch die Arbeitskraft von Mitarbeiter*innen, weshalb das neue Verfahren auch zu Effizienzgewinnen führt.

Flensburg-Strategie:

Alle Global -und Teilziele finden sich in einem solchen Vorhaben wieder. Alternativen:Das Abwägungsverfahren in der Bauleitplanung bleibt in Bezug auf die Zuständigkeiten der UNB, UWB und UBB weiterhin intransparent.

Beteiligung:./.

Zeitpunkt der Umsetzung:Sofort

Finanzierung /Folgekosten:Durch den Beschluss wird verwaltungsseitig keine zusätzliche Arbeitsleistung gebunden, in einigen Fällen sogar eingespart. Der Stadt entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Gleichstellung:./.

Klimawirksamkeit:Durch den Beschluss können die Naturschutzbelange transparenter berücksichtigt werden. Sie erhalten somit eine stärkere Stimme.

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