02.06.2020
Masterplan Mobilität Beschlussfassung über die Umsetzung von Maßnahmen im Doppelhaushalt 2021 / 2022
Gemeinsamer Antrag SUPA-23/2020 1. Ergänzung der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, SPD, Die Linke für den Ausschuss für Umwelt, Planung, Stadtentwicklung am 02.06.2020
Antrag:
Der Punkt 2) der Ursprungsvorlage wird um die folgende Maßnahme ergänzt:
Nr(MaMo) | Maßnahme | Konkretisierung | Betrag in € | HJ | |
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e) | 40 | Prüfung der Einsatzmöglichkeit einer eigen ständigen Führung des ÖPNV | Vergabe einer Machbar keitsstudie zum spur geführten SPNV | 40.000 | ab 2021 einmalig |
Die Verwaltung wird zusätzlich beauftragt, für die Finanzierung das Land Schleswig- Holstein und die Nah.SH als Partner zu werben.
Begründung:
Zielsetzung / Messbarkeit:
2e) Mit der Studie soll die grundsätzliche Machbarkeit einer straßengeführten Schienenpersonen-nahverkehrsanbindung des Bahnhofes mit dem Innenstadtbereich ZOB und über zwei mögliche "Schenkel" West bis in die Nordstadt und Ost bis Mürwik geprüft werden. Beispielgebend sei hier das Karlsruher Modell einer Stadtregionalbahn genannt. Regionale Nahverkehrsverbindungen würden als Zweisystemzüge über den heutigen Flensburger Bahnhof an weitere Stadtteile durchgebunden. Die Haltestellen des Stadtbusses entlang der Strecke dienen dabei als Umstiegs-haltestellen des Umweltverbundes und entlasten dadurch verkehrlich den ZOB. Dabei soll explizit die Verträglichkeit mit anderen Verkehrsformen und den Beschaffenheiten der Straßenkörper (Breiten, Durchfahrtshöhen, Kurvenradien) mit ihren Leitungssystemen (Fernwärme, Frisch- und Abwässer etc.) geprüft werden. Um das gemeinsame Interesse an der Prüfung des Modells mit seinem Verkehrspotential zu erheben, soll mit dem Land SH und der Nah.SH Kontakt dies-bezüglich aufgenommen werden.
Ausgangssituation:
Die Maßnahme MaMo 40 ist mit einem Umsetzungshorizont 2030 angesetzt. Sie sieht die Prüfung von spurgeführten Nahverkehrsangeboten vor, u.a. auch als SPNV. Unter der Berücksichtigung sehr langer Planungsprozesse für ein oben beschriebenes SPNV- Vorhaben sollte die Machbarkeit frühzeitig geprüft werden. In der Flensburger Stadtgesellschaft wird immer wieder das Begehren geäußert, den SPNV in den zentralen Innenstadtbereich zu führen, was auf der bisher diskutierten Beschlussvorlage der Strecke elementaren Stadtentwicklungszielen der Stadt Flensburg widerspricht und in der Umsetz-barkeit fraglich ist. Die derzeitige Situation, auf der einen Seite einen mehrheitlich gefassten Beschluss zur Entwicklung des bestehenden Bahnhofs mit einer Alternativnutzung der alten Trasse, auf der anderen Seite aber ein SPNV-bezogenes Entwicklungsinteresse auf dem Bahndamm zu haben, lässt einen jahrzehntelangen Stillstand bei der Umsetzung zentraler Bestandteile des ISEK prognostizieren. Die Hoffnung besteht, dass mit Beschlussfassung sich ein leistungs- und konsenzfähiger Ansatz für den schon jetzt stark ausgelasteten und zukünftig auszubauenden öffentlichen Personennahverkehr entwickeln lässt oder alternativ zumindest die Idee des straßen-geführten SPNV aus dem Masterplan Mobilität verifiziert wird.
Global- / Teilziel der Flensburg-Strategie:
siehe Ursprungsvorlage
Alternativen:
Die Maßnahme wird erst in den Haushaltsjahren 2022/23, später oder nie in Auftrag gegeben. Damit wird auch kein Beitrag zur Lösung des Stadtentwicklungskonfliktes bezüglich der Bahninfrastruktur und der Umsetzung des Veloroutennetzes als Bestandteil des ISEK geleistet.
Beteiligung:
siehe Ursprungsvorlage
Zeitpunkt der Umsetzung:
In den Haushaltsjahren 2021 ff.
Finanzierung / Folgekosten:
Für die Machbarkeitsstudie sind einmalig 40.000 € im Doppelhaushalt 2021/22 anzumelden. Eine genaue Bezifferung ist erst mit dem Vergabeverfahren möglich. Die Finanzierung erfolgt zulasten der Maßnahme 2b) MaMo 38, deren Haushaltsansatz mit jährlich 100.000€ ab 2022 um den entsprechenden einmaligen Betrag ab 2021 zu kürzen ist. Weitere Kostenreduzierung soll durch die gemeinsame Beauftragung der Studie mit dem Land SH und der Nah.SH erfolgen.
Gleichstellung:
siehe Ursprungsvorlage
Klimawirksamkeit:
Die Maßnahme dient der Förderung des Umweltverbundes und Veränderung des Modal Split hin zu CO2 -schonendem Mobilitätsverhalten.