19.06.2008
Änderung der Hauptsatzung
Vorbemerkung: Der Antrag zielt auf die Wiedereinführung beratender Mitglieder ab.
Antrag RV-83/2008 der Ratsfraktionen Linke und Grüne an die Ratsversammlung am 19.06.2008
Antrag:
In § 7 wird folgender Absatz eingefügt:
(5) Beratende Mitglieder
Als beratende Mitglieder eines Ausschusses nach § 46 Abs. 2 GO können Mitglieder der Ratsversammlung oder – mit Ausnahme des Hauptausschusses – andere Bürgerinnen und Bürger benannt werden, die zur Ratsversammlung wählbar sind. Dies gilt auch für deren Stellvertretungen.
Begründung:
„Die Regelungen über die Entsendung von stimmlosen Mitgliedern sollen für die Fraktionen sicherstellen, dass alle Fraktionen, unabhängig von ihrer Größe, in der vorbereitenden Willensbildung mitwirken können.“ (Kommentar zum § 46 Abs. 2 Satz 5)
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Der Antrag wurde mit 19 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.