09.09.2008
Transparente Kosten der Schulreform
Antrag FA-27/2008 an den Bildungsausschuss am 17.09.08 und den Finanzausschuss am 02.10.08
Antrag:
Hiermit wird die Verwaltung beauftragt, ein Modell für eine transparente Kostenzuweisung zu erarbeiten, die alle für die Stadt anfallenden Kosten im Schulwesen ihren Ursachen zuordnet.
Wichtig ist dabei insbesondere die Unterscheidung oder anteilsmäßige Zurechnung von Kosten, die a) durch die Umsetzung des 2007 vom Land Schleswig-Holstein erlassenen Schulgesetzes, b) durch eigene politische Beschlüsse, und c) durch dem Bauzustand geschuldete Investitionen entstehen.
Ziel ist es, kurzfristig die durch das Landesgesetz (Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz von 2007) verursachten Kosten dem Land gegenüber konkret beziffern zu können.
Begründung:
Im städtischen Haushalt sind große Summen bereitgestellt, die für Investitionen in Schulen, Personalkosten an Schulen und Sachmittel zur Verfügung stehen. Die jährlich anfallenden Ausgaben für Schulen werden durch verschiedene Umstände ausgelöst, wie etwa die Neuordnung der Schularten durch das neue Schulgesetz, eigene Beschlüsse, wie die Einrichtung offener Ganztagsschulen für alle Flensburger Schulen und Investitionen in Bauten, die aus Altersgründen einfach notwendig geworden sind.
Wie der wissenschaftliche Dienst des Landtages in seinem Gutachten vom 22.08.08 festgestellt hat, wird mit dem zu erfolgenden Umbau der Schulstruktur durch das neue Schulgesetz grundsätzlich Konnexität ausgelöst, d.h. die entsprechenden Kosten wären durch das Land und nicht die Kommunen zu tragen. „Erstattungspflicht entsteht jedoch nur, wenn eine tatsächliche Mehrbelastung vorliegt.“ (S.7, S-H Landtag, Umdruck 16/3415)
In Übereinstimmung mit dem schleswig-holsteinischen Städtetag, der die Kostenerstattung durch das Land fordert, ist die konkrete Bezifferung der durch das Schulgesetz von 2007 zusätzlich entstandenen und noch entstehenden Kosten für Flensburg unverzichtbar, um diese Mehrbelastung nachweisen und geltend machen zu können.
Der Antrag wurde im Bildungsausschuss und Finanzausschuss jeweils einstimmig angenommen.
Download: Der Antrag als Datei (pdf).
Download: Anhang zum Antrag als Datei, Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes der Landesregierung (pdf).